Euch nichts, und eure Tochter wird mit Vollzeit und 8,- Stundenlohn sicher keinen Alg2-Bedarf mehr haben.Wir sind eine Familie mit 6 Personen, meine Tochter 21 Jahre hat jetzt eine Vollzeit Beschäftigung gefunden mit 8 Euro die Stunde.
Meine Frage wieviel wird uns jetzt vom ALG 2 abgezogen, besser gesagt meiner Tochter.
Dann soll deine Tochter das mal schnell nachholen!!noch eine Frage muss einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen, was kommt da jetzt rein wegen meiner Tochter, sie hat am 19.Mai die Stelle angetreten, wir haben aber dem Jobcenter noch nichts gesagt da wir ja nicht wussten ob sie einen festen Arbeitsvertrag überhaupt bekommt wollten wir noch abwarten, den hat sie aber jetzt bekommen, kann ich denen schriftlich mitteilen das sie eine Vollzeitbeschäftigung hat, oder?Sie bekommt ihren ersten Lohn am 15.Juni.Oder sollen wir abwarten bis sie ihren ersten Gehallt bekommt, damit das Jobcenter einen Nachweis hat.Oder reicht da der Arbeitsvertrag?
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Dann soll deine Tochter das mal schnell nachholen!!
Eien Mitteilung ans JC, daß sie ab 19.5. eine VZ-beschäftigung hat.
Den Arbeitsvertrag muß sie nicht zum JC geben.
Aber unbedingt mit reinschreiben, daß die 1. Lohnzahlung Mitte Juni kommt.
Und dann Mitte Juni auch die Lohnabrechnung dem JC vorlegen.Dann machen die die Schlußabrechnung!
Für Juni hat deine Tochter noch volles Alg2 bekommen.
Für Mai auch.
Dieses Geld will das JC natürlich zurück. Denn ihr steht nur Alg2 bis 18.5. zu.
Es wird also eine Rückforderung kommen irgendwann.
Sie soll sich Geld beiseite legen.
Denn ihr steht nur Alg2 bis 18.5. zu.
Es wurde die Arbeitsaufnahme bisher NICHT gemeldet...Solange ihr keinen Bescheid habt, der ausweist, dass Einkommen der Tochter bei euch angerechnet wird, würde ich gar nichts schreiben.
Dass ihr bisheriges Alg II wegfällt, ist ja klar.
Habt ihr denn einen Änderungsbescheid erhalten? Wenn ja: Wird denn Einkommen eurer Tochter überhaupt bei euch angerechnet?
Es wurde die Arbeitsaufnahme bisher NICHT gemeldet...
Ich dachte, dass hätten sie zwischenzeitlich getan, denn es ist ja nun eine Woche später; aber stimmt, innerhalb dieser Woche gibt's bestimmt keinen Änderungsbescheidela1953 meinte:Es wurde die Arbeitsaufnahme bisher NICHT gemeldet...
Uiui, wenn das mal keinen Ärger gibt (Ordnungswidrigkeit) wegen der späten Veränderungsmitteilung :/
Die Tochter wird aber nicht der Vertreter der BG sein.ist doch kein HZ4rer mehr?
Sie bekommt doch kein Kindergeld mehr, wenn sie in Vollzeit arbeitet.Wer kennt sich mit Weiterbewilligungsantrag aus.Meine Tochter hat doch die Vollzeitstelle, was muss ich bei Kindergeld eintragen.Muss ich sie da ganz weglassen oder?
Ja, die Lohnbescheinigung mitschicken. Damit das JC das lesen und berücksichtigen kann.Und eine Kopie ihres ersten Lohnes mitschicken.Sie hat diesen Monat nur 11 Tage bezahlt bekommen, also 470 Euro hat sie dann nicht noch Anspruch auf ALG2 für Monat Mai.
Wenn sie ihren ersten Lohn für Mai erst im Juni ausgezahlt bekommen hat, dann hat sie für Mai noch vollen Alg2-Anspruch.Weil sie ja am 19.Mai angefangen hat und nur bis ende Mai die 11 Tage bezahlt bekommen hat, oder wie läuft das.
ja ich habe geschrieben das sie eine Vollzeitstelle ab 19.Mai hat.Und jetzt habe ich ein schreiben vom Jobcenter bekommen, das sie die Lohnabrechnung nebst Nachweis über den Lohnzufluss benötigen was heißt das?
und geänderter Kindergeldbescheid, den habe ich aber noch nicht, was schreibe ich denen?