Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 aus?

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aner2

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Wir sind eine Familie mit 6 Personen, meine Tochter 21 Jahre hat jetzt eine Vollzeit Beschäftigung gefunden mit 8 Euro die Stunde.

Meine Frage wieviel wird uns jetzt vom ALG 2 abgezogen, besser gesagt meiner Tochter.
 
AW: Abzüge Kind

Wir sind eine Familie mit 6 Personen, meine Tochter 21 Jahre hat jetzt eine Vollzeit Beschäftigung gefunden mit 8 Euro die Stunde.

Meine Frage wieviel wird uns jetzt vom ALG 2 abgezogen, besser gesagt meiner Tochter.
Euch nichts, und eure Tochter wird mit Vollzeit und 8,- Stundenlohn sicher keinen Alg2-Bedarf mehr haben.
 
AW: Abzüge Kind

noch eine Frage muss einen neuen Weiterbewilligungsantrag stellen, was kommt da jetzt rein wegen meiner Tochter, sie hat am 19.Mai die Stelle angetreten, wir haben aber dem Jobcenter noch nichts gesagt da wir ja nicht wussten ob sie einen festen Arbeitsvertrag überhaupt bekommt wollten wir noch abwarten, den hat sie aber jetzt bekommen, kann ich denen schriftlich mitteilen das sie eine Vollzeitbeschäftigung hat, oder?Sie bekommt ihren ersten Lohn am 15.Juni.Oder sollen wir abwarten bis sie ihren ersten Gehallt bekommt, damit das Jobcenter einen Nachweis hat.Oder reicht da der Arbeitsvertrag?

Und wie sieht das mit dem Kindergeld aus?bekommen wir das noch, oder nicht?Den sie müsste ja uns Kostgeld geben oder für Miete u.s.w
 
AW: Abzüge Kind

Dann soll deine Tochter das mal schnell nachholen!!
Eien Mitteilung ans JC, daß sie ab 19.5. eine VZ-beschäftigung hat.
Den Arbeitsvertrag muß sie nicht zum JC geben.
Aber unbedingt mit reinschreiben, daß die 1. Lohnzahlung Mitte Juni kommt.
Und dann Mitte Juni auch die Lohnabrechnung dem JC vorlegen.Dann machen die die Schlußabrechnung!

Für Juni hat deine Tochter noch volles Alg2 bekommen.
Für Mai auch.
Dieses Geld will das JC natürlich zurück. Denn ihr steht nur Alg2 bis 18.5. zu.
Es wird also eine Rückforderung kommen irgendwann.
Sie soll sich Geld beiseite legen.
 
AW: Abzüge Kind

Moinsen aner2,

auch Dir möchte ich die Forenregel #11 ...
... in Erinnerung bringen!

Unser TechAdmin hat sich die Mühe gemacht und den Editor für die Überschrift auf 85 Zeichen erweitert. Da passt deutlich mehr als ein bis drei Worte rein ...

Ich wünsche Dir weiterhin einen angenehmen Aufenthalt hier im Forum.


 
AW: Abzüge Kind


Bei ALG II zählt das Zuflussprinzip. Da das erste Gehalt erst im Juni kommt, steht ihr für Mai die komplette Leistung zu. Eure Tochter bekommt für Juni keine Leistung zu . Das Geld für Juni muss sie zuruckzahlen. Von ihrem Einkommen muss sie euch ihren KdUAnteil zahlen.Kindergeld steht der Tochter mit 21 nur zu, wenn sie Arbeit suchend gemeldet ist.
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Danach sollte die Tochter dem Jobcenter mitteilen, dass sie nicht mehr Bestandteil Eurer Bedarfsgemeinschaft ist, sich nur mit Euch die Wohnung/Miete teilt und sie ihr eigenes Geld ansonsten für sich haben wird und das keinesfalls mit Eurem verrechnet wird.
Das Jobcenter darf Euch dann nur den Mietanteil der Tochter abziehen, da Ihr als Wohngemeinschaft und nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft lebt!
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Was bedeutet das jetzt genau,sie bekommt vom Jobcenter ab Juli nichts mehr, ist das richtig? der Anteil an KDU muss meine Tochter an uns zahlen,was ja nicht hoch ist, und die anderen Kosten also Wasser Strom u.s.w wie sieht das da aus wie kann man das bei uns aufteilen.Denn das Kindergeld fällt ja schließlich auch weg.
Wir bekommen ja für sie kein Alg2 Anteil mehr, das waren bei ihr um die 350 euro.
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Sie muss halt ihren Mietanteil und ihre sonstigen Kosten selber decken.
Sprich: ihren Lebensunterhalt (Essen, Hygiene, pipapo) aus dem Erwerbseinkommen bestreiten. Logisch, oder?
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

klar, das wissen wir auch.Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt.
Kann ich das so schreiben wie aus thread 7 von kaleika. Das meine Tochter nicht möchte das ihr geld mit unserem verechnet wird u.s.w,natürlich mit ihrer Unterschrift.Wie kann ich das am besten Formulieren, hast du eine Idee.Den mit formulieren bin ich nicht gerade der beste.
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Solange ihr keinen Bescheid habt, der ausweist, dass Einkommen der Tochter bei euch angerechnet wird, würde ich gar nichts schreiben.
Dass ihr bisheriges Alg II wegfällt, ist ja klar.

Habt ihr denn einen Änderungsbescheid erhalten? Wenn ja: Wird denn Einkommen eurer Tochter überhaupt bei euch angerechnet?
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Es wurde die Arbeitsaufnahme bisher NICHT gemeldet...
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

ela1953 meinte:
Es wurde die Arbeitsaufnahme bisher NICHT gemeldet...
Ich dachte, dass hätten sie zwischenzeitlich getan, denn es ist ja nun eine Woche später; aber stimmt, innerhalb dieser Woche gibt's bestimmt keinen Änderungsbescheid

Uiui, wenn das mal keinen Ärger gibt (Ordnungswidrigkeit) wegen der späten Veränderungsmitteilung :/
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Uiui, wenn das mal keinen Ärger gibt (Ordnungswidrigkeit) wegen der späten Veränderungsmitteilung :/

Sollte diesen Monat noch passieren mit der Meldung, naja was für eine Ordnungswidrigkeit, was wäre dann denn die Strafe für ein ordnungsgemäss zahlenden Steuerzahler in diesem Fall, ist doch kein HZ4rer mehr?
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Ich habe den § 63 SGB II und das Owi-Gesetz nicht erfunden ("unverzügliche Mitteilung einer Veränderung ... Arbeitsaufnahme ... Abschluss Arbeitsvertrag" usw.).

ist doch kein HZ4rer mehr?
Die Tochter wird aber nicht der Vertreter der BG sein.

*klick* Kapitel 3.6 https://www.arbeitsagentur.de/web/w...dstbai378031.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378034


Muss ja nicht so kommen, kann aber.
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Nein Änderungsbescheid, haben wir keinen.Wir müssen einen neuen Weiter bewilligungsbescheid ausfüllen,da muss ja auch eingetragen werden das meine Tochter eine Vollzeitstelle hat oder?Und das sie das erst jetzt melden kann dem Jobcenter ist weil sie den Arbeitsvertrag später bekommen hat.Mal sehen wie das das Jobcenter sieht.

Also soll ich denen jetzt das schriftlich mitteilen wie ihm Thread 7, oder wie soll ich das machen, also Formulierung.
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Wer kennt sich mit Weiterbewilligungsantrag aus.Meine Tochter hat doch die Vollzeitstelle, was muss ich bei Kindergeld eintragen.Muss ich sie da ganz weglassen oder?

Und eine Kopie ihres ersten Lohnes mitschicken.Sie hat diesen Monat nur 11 Tage bezahlt bekommen, also 470 Euro hat sie dann nicht noch Anspruch auf ALG2 für Monat Mai.

Weil sie ja am 19.Mai angefangen hat und nur bis ende Mai die 11 Tage bezahlt bekommen hat, oder wie läuft das.
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Wer kennt sich mit Weiterbewilligungsantrag aus.Meine Tochter hat doch die Vollzeitstelle, was muss ich bei Kindergeld eintragen.Muss ich sie da ganz weglassen oder?
Sie bekommt doch kein Kindergeld mehr, wenn sie in Vollzeit arbeitet.
Und eine Kopie ihres ersten Lohnes mitschicken.Sie hat diesen Monat nur 11 Tage bezahlt bekommen, also 470 Euro hat sie dann nicht noch Anspruch auf ALG2 für Monat Mai.
Ja, die Lohnbescheinigung mitschicken. Damit das JC das lesen und berücksichtigen kann.
Weil sie ja am 19.Mai angefangen hat und nur bis ende Mai die 11 Tage bezahlt bekommen hat, oder wie läuft das.
Wenn sie ihren ersten Lohn für Mai erst im Juni ausgezahlt bekommen hat, dann hat sie für Mai noch vollen Alg2-Anspruch.
Weil der Lohn gar nicht im Mai zur Verfügung stand.

Hast du denn jetzt die Veränderungsmitteilung für deine Tochter hingeschickt?
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

ja ich habe geschrieben das sie eine Vollzeitstelle ab 19.Mai hat.Und jetzt habe ich ein schreiben vom Jobcenter bekommen, das sie die Lohnabrechnung nebst Nachweis über den Lohnzufluss benötigen was heißt das?

und geänderter Kindergeldbescheid, den habe ich aber noch nicht, was schreibe ich denen?

Der lohn für Mai sind nur 11 Tage.Den vollen Lohn bekommt sie erst im Juli für Juni.

Ok ich schicke die Abrechnung von Mai mit, und trage bei Kindergeld nichts ein oder?
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

ja ich habe geschrieben das sie eine Vollzeitstelle ab 19.Mai hat.Und jetzt habe ich ein schreiben vom Jobcenter bekommen, das sie die Lohnabrechnung nebst Nachweis über den Lohnzufluss benötigen was heißt das?

-die Abrechnung (um die Freibeträge zu berechnen oder eben als Beweis, daß sie keinen Bedarf mehr hat)
-den Kontoauzug, um den genauen Zufluß zu belegen.

und geänderter Kindergeldbescheid, den habe ich aber noch nicht, was schreibe ich denen?

Kopie deines Schreibens an die Familienkasse, damit zu sehen ist, daß du zumindest tätig warst.
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

ok ich schicke das schreiben wo ich ans Jobcenter geschickt habe das meine Tochter eine Vollzeit stelle hat auch an die Familienkasse.
aber was schreibe ich jetzt dem Jobcenter das ich noch keinen Kindergeld bescheid habe oder? der abgeändert wurde.

Wie kann ich das am besten dem Jobcenter schreiben, ich habe noch keinen abgeänderten bescheid.
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

Nein.
Das Schreiben, daß du an die Familienkasse gesendet hast, in Kopie ans JC.
Damit die sehen, du warst tätig diesbezüglich.
 
AW: Unsere Tochter hat eine Anstellung gefunden. Wie wirkt sich das auf unser ALG2 au

welches schreiben meinst du ibuR?ich habe an die Familienkasse nichts geschickt diesbezüglich, kannst du mich da aufklären!
 
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