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LetsPlay
Gast
Hallo liebes Forum,
Mein Bg Mitbewohner und ich haben ein riesengrosses Problem.
Ich habe versucht mir alles was geht aus anderen Threads zu leiten und zu notieren. Nicht alles geht, ich hoffe ihr könnt uns mit eurer Erfahrung helfen, wie wir vorgehen sollen.
Uns wurden die kompletten Leistungen gesperrt, zumindest haben wir diesen Monat keinen Regelsatz, Miete ect bekommen. Nichts. Aus heiterem Himmel. Wir dachten erst das Geld kommt später.
Wir sind eine Bg, der Bewilligungsbescheid ist gültig bis Juni nächsten Jahres!
Wir sind beide über 25.
Ich bin aus allen Wolken gefallen was hier in Deutschland möglich ist, Achtung der Grundrechte, Haha.
Wir haben WEDER einen Aufhebungsbescheid, NOCH einen Sanktionsbescheid erhalten!!
Ist das rechtlich überhaupt legitim?
So wie ich das in anderen Threads gelesen habe MUSS der doch vorher ergehen, oder?
Wird der nicht auch persönlich zugestellt, sodass er SICHER ankommt?
Nun haben wir aber eine Vermutung:
Mein Freund ist zu einem Termin nicht erschienen.
Plötzlich, etwa einen Monat später jetzt im Dezember, bekamen wir einen Brief mit erneuter "Einladung" inklusive 2 weiteren ANGEBLICH verpassten Meldeterminen.
Diese 2 Einladungen haben wir aber wirklich niemals bekommen!!!
Es ist leider schon einmal vorgekommen sodass wir auch schon mal um Brief per Einschreiben gebeten haben.
Unsere Vermutung ist dass diese neue Sachbearbeiterin uns möglichst schnell sanktionieren wollte.
Den Ärger haben wir ERST jetzt, seitdem wir eine neue SB haben. Etwas seltsam.
Für besagten von uns aus gesehen 2ten Termin hatte er eine AU eingeworfen und in einem Schreiben mitgeteilt dass wir 2 Einladungen nicht bekamen. Einwurf erfolgte noch am 19.12.2018.
Zudem stand in der Einladung, dass diese Einladung als Anhörung diene und sie vorhabe, dann 40% zu sanktionieren.
Meine Fragen (Entschuldigt, das belastet einen wirklich massiv (!):
-Darf das JC ohne Sanktionsbescheid oder Aufhebungsbescheid einfach Geld einbehalten oder ist das nichtig? Auch die müssen sich doch an geltendes Recht halten.
- Dürfen sie nach 3 "verpassten" Meldeterminen das Geld einbehalten wie es bei einem Kumpel schon passiert ist?? Normalerweise wird doch dann auf 40% sanktioniert und voll nicht gesperrt?
Dagegen muss man doch angehen schon alleine dass das nicht noch mehr Menschen passiert?!
- Das Jobcenter ist doch bei Einladungen in der Beweislast, oder?
- Seit wann betrifft es den anderen Bg-Mitbewohner ebenso?
Ich hatte eine Pflichtverletzung vom 17.11.2017 die sollte aber jetzt verjährt sein sollte, oder?... Auch nichts erhalten die "Strafen androhen. Es handelte sich um Einladung zum psychologischen Dienst (Plemplem) die auch in meiner EGV beinhaltet war.
- Es eilt natürlich jetzt sehr. Wir müssen die Miete bezahlen ect ich bin schon mit Rechnungen in Verzug. Wie sollte ich vorgehen?
Mein Plan ist am Mittwoch Morgen zum Jobcenter zu gehen, inklusive Bewilligungsbescheid und Kontoauszug und denen NOCHMAL zu sagen dass 2 Briefe nicht angekommen sind. Und eine AU eingeworfen wurde. (war der Sanktionsziege anscheinend egal, solange hat sie nicht gewartet) Die würden doch auch sicher sehen wenn ein Bescheid egal welcher Art an uns verschickt wäre, oder?
Dann müssten die doch wissen dass ihr Vorgehen gar nicht tragbar ist? Oder ist es das?
Kann ich sie auffordern das Geld inklusive Miete in Bar auszuzahlen oder mir schriftlich geben zu lassen dass sie das Geld SOFORT überweisen?
Habt ihr Ideen, Vorschläge, Verbesserungen in meinem Vorgehen - ihr kennt euch so viel besser aus.
Wenn sie sich weigern - dann Sozialgericht??
Ich bin nicht mal Rechtsschutzversichert.
Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch (ohne Probleme) wirklich.
Viele Grüße
Mein Bg Mitbewohner und ich haben ein riesengrosses Problem.
Ich habe versucht mir alles was geht aus anderen Threads zu leiten und zu notieren. Nicht alles geht, ich hoffe ihr könnt uns mit eurer Erfahrung helfen, wie wir vorgehen sollen.
Uns wurden die kompletten Leistungen gesperrt, zumindest haben wir diesen Monat keinen Regelsatz, Miete ect bekommen. Nichts. Aus heiterem Himmel. Wir dachten erst das Geld kommt später.
Wir sind eine Bg, der Bewilligungsbescheid ist gültig bis Juni nächsten Jahres!
Wir sind beide über 25.
Ich bin aus allen Wolken gefallen was hier in Deutschland möglich ist, Achtung der Grundrechte, Haha.
Wir haben WEDER einen Aufhebungsbescheid, NOCH einen Sanktionsbescheid erhalten!!
Ist das rechtlich überhaupt legitim?
So wie ich das in anderen Threads gelesen habe MUSS der doch vorher ergehen, oder?
Wird der nicht auch persönlich zugestellt, sodass er SICHER ankommt?
Nun haben wir aber eine Vermutung:
Mein Freund ist zu einem Termin nicht erschienen.
Plötzlich, etwa einen Monat später jetzt im Dezember, bekamen wir einen Brief mit erneuter "Einladung" inklusive 2 weiteren ANGEBLICH verpassten Meldeterminen.
Diese 2 Einladungen haben wir aber wirklich niemals bekommen!!!
Es ist leider schon einmal vorgekommen sodass wir auch schon mal um Brief per Einschreiben gebeten haben.
Unsere Vermutung ist dass diese neue Sachbearbeiterin uns möglichst schnell sanktionieren wollte.
Den Ärger haben wir ERST jetzt, seitdem wir eine neue SB haben. Etwas seltsam.
Für besagten von uns aus gesehen 2ten Termin hatte er eine AU eingeworfen und in einem Schreiben mitgeteilt dass wir 2 Einladungen nicht bekamen. Einwurf erfolgte noch am 19.12.2018.
Zudem stand in der Einladung, dass diese Einladung als Anhörung diene und sie vorhabe, dann 40% zu sanktionieren.
Meine Fragen (Entschuldigt, das belastet einen wirklich massiv (!):
-Darf das JC ohne Sanktionsbescheid oder Aufhebungsbescheid einfach Geld einbehalten oder ist das nichtig? Auch die müssen sich doch an geltendes Recht halten.
- Dürfen sie nach 3 "verpassten" Meldeterminen das Geld einbehalten wie es bei einem Kumpel schon passiert ist?? Normalerweise wird doch dann auf 40% sanktioniert und voll nicht gesperrt?
Dagegen muss man doch angehen schon alleine dass das nicht noch mehr Menschen passiert?!
- Das Jobcenter ist doch bei Einladungen in der Beweislast, oder?
- Seit wann betrifft es den anderen Bg-Mitbewohner ebenso?
Ich hatte eine Pflichtverletzung vom 17.11.2017 die sollte aber jetzt verjährt sein sollte, oder?... Auch nichts erhalten die "Strafen androhen. Es handelte sich um Einladung zum psychologischen Dienst (Plemplem) die auch in meiner EGV beinhaltet war.
- Es eilt natürlich jetzt sehr. Wir müssen die Miete bezahlen ect ich bin schon mit Rechnungen in Verzug. Wie sollte ich vorgehen?
Mein Plan ist am Mittwoch Morgen zum Jobcenter zu gehen, inklusive Bewilligungsbescheid und Kontoauszug und denen NOCHMAL zu sagen dass 2 Briefe nicht angekommen sind. Und eine AU eingeworfen wurde. (war der Sanktionsziege anscheinend egal, solange hat sie nicht gewartet) Die würden doch auch sicher sehen wenn ein Bescheid egal welcher Art an uns verschickt wäre, oder?
Dann müssten die doch wissen dass ihr Vorgehen gar nicht tragbar ist? Oder ist es das?
Kann ich sie auffordern das Geld inklusive Miete in Bar auszuzahlen oder mir schriftlich geben zu lassen dass sie das Geld SOFORT überweisen?
Habt ihr Ideen, Vorschläge, Verbesserungen in meinem Vorgehen - ihr kennt euch so viel besser aus.
Wenn sie sich weigern - dann Sozialgericht??
Ich bin nicht mal Rechtsschutzversichert.
Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch (ohne Probleme) wirklich.
Viele Grüße