Hallo liebe Freunde, bin etwas verzweifelt.
Ich versuche mal einigermassen sinnvoll zusammenzufassen:
1. Neuantrag nach kurzer Beschäftigungszeit und Umzug in ein Mietverhältnis zur Untermiete.
2. Aufforderung zur Mitwirkung, alle Unterlagen eingereicht, ausser Hauptmietvertrag und Untermieterlaubnis.
3. Vorläufige Bewilligung von Leistungen OHNE KdU
"Die Entscheidung über die vorläufige Bewilligung beruht auf § 41a Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetztbuch - SGB
Sie haben bei Antragstellung einen Untermietvertrag für die von Ihnen berzeit bewohnten (sic!) WOhnung eingeräumt.
Ein Hauptmietvertrag sowie die Genehmigung zur Untervermietung vom Eigentümer konnte von Ihnen nicht eingereicht werden, da Ihnen dieses nicht vorliegt.
Kosten der Unterkunft aus einen (sic!) Untermietvertrag können jedoch nur nach Prüfung des Hauptmietvertrages und nach Vorlage einer Genehmigung zur Untervermietung durch den Hauptmieter berücksichtig werden.
Bis zur Vorlage der Unterlagen erfolgt die Leitsungsbewilligung vorläufig ohne Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft. (sic!)"
4. Meinerseits Widerspruch gegen den Bescheid
"[...], hiermit lege ich als Vertreter meiner Bedarfsgemeinschaft mit der BG-Nummer XXXXX//XXXXXXXX fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.06.2019 ein.
Begründung:
Auf den Hauptmietvertrag und die Untermieterlaubnis habe ich weder einen rechtlichen Anspruch noch ist diese relevant für den Leistungsanspruch, da ich Ihnen bereits den rechtsgültigen Untermietvertrag vorgelegt habe.
Die von Ihnen geforderten Unterlagen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Hauptmieter und Vermieter und sind nicht Bestandteil der von mir beantragten Leistungen.
Ich kann Ihrer Aufforderung zur Mitwirkung nicht nachkommen, da es mir unmöglich ist, diese Daten Dritter zu beschaffen.
Dass tatsächlich eine Pflicht zur Mietzahlung besteht geht aus dem Untermietvertrag, welcher Ihnen vorliegt, hervor.
Alle relevanten Daten wurden somit erhoben.
Daher bitte ich Sie, mit einer Frist von 10 Werktagen, um eine abschliessende Bearbeitung der von mir eingereichten Unterlagen."
5. Rückmeldung zum Widerspruchsverfahren (ist eingegangen und wird bearbeitet) und letztmalige Aufforderung meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen bis spätestens 08.08.2019. "ansonsten wird eine Entscheidung nach Aktenlage erfolgen. Erst mit den aufgeforderten Unterlagen wird es möglich sein zu prüfen, ob die Ihnen als Untermieter entstehenden Kosten anerkannt werden können. Ihr Widerspruch könnte damit ddf. Aussicht auf Erfolg haben."
6. Persönliche Vorsprache bei der Leistungsabteilung (hatte Termin in der Vermitltungsabteilung wegen "meiner beruflichen Situation") ergab, daß voraussichtlich (laut Aussage des Mitarbeiters) dem Widerspruch nicht stattgegeben wird (wie auch schon aus 5. hervorgeht), mehrmals wurde auf diese mir nicht vorliegenden Unterlagen hingewiesen.
Was ist der nächste Schritt?
Das Sozialgericht ist hier wohl JC freundlich (nur eine Vermutung den Googlebewertungen nach)
Anwalt?
Weitere Post schreiben?
JEGLICHE Hinweise, Tips, etc. werden dankend angenommen.
Ich versuche mal einigermassen sinnvoll zusammenzufassen:
1. Neuantrag nach kurzer Beschäftigungszeit und Umzug in ein Mietverhältnis zur Untermiete.
2. Aufforderung zur Mitwirkung, alle Unterlagen eingereicht, ausser Hauptmietvertrag und Untermieterlaubnis.
3. Vorläufige Bewilligung von Leistungen OHNE KdU
"Die Entscheidung über die vorläufige Bewilligung beruht auf § 41a Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetztbuch - SGB
Sie haben bei Antragstellung einen Untermietvertrag für die von Ihnen berzeit bewohnten (sic!) WOhnung eingeräumt.
Ein Hauptmietvertrag sowie die Genehmigung zur Untervermietung vom Eigentümer konnte von Ihnen nicht eingereicht werden, da Ihnen dieses nicht vorliegt.
Kosten der Unterkunft aus einen (sic!) Untermietvertrag können jedoch nur nach Prüfung des Hauptmietvertrages und nach Vorlage einer Genehmigung zur Untervermietung durch den Hauptmieter berücksichtig werden.
Bis zur Vorlage der Unterlagen erfolgt die Leitsungsbewilligung vorläufig ohne Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft. (sic!)"
4. Meinerseits Widerspruch gegen den Bescheid
"[...], hiermit lege ich als Vertreter meiner Bedarfsgemeinschaft mit der BG-Nummer XXXXX//XXXXXXXX fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid vom 25.06.2019 ein.
Begründung:
Auf den Hauptmietvertrag und die Untermieterlaubnis habe ich weder einen rechtlichen Anspruch noch ist diese relevant für den Leistungsanspruch, da ich Ihnen bereits den rechtsgültigen Untermietvertrag vorgelegt habe.
Die von Ihnen geforderten Unterlagen betreffen das Rechtsverhältnis zwischen Hauptmieter und Vermieter und sind nicht Bestandteil der von mir beantragten Leistungen.
Ich kann Ihrer Aufforderung zur Mitwirkung nicht nachkommen, da es mir unmöglich ist, diese Daten Dritter zu beschaffen.
Dass tatsächlich eine Pflicht zur Mietzahlung besteht geht aus dem Untermietvertrag, welcher Ihnen vorliegt, hervor.
Alle relevanten Daten wurden somit erhoben.
Daher bitte ich Sie, mit einer Frist von 10 Werktagen, um eine abschliessende Bearbeitung der von mir eingereichten Unterlagen."
5. Rückmeldung zum Widerspruchsverfahren (ist eingegangen und wird bearbeitet) und letztmalige Aufforderung meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen bis spätestens 08.08.2019. "ansonsten wird eine Entscheidung nach Aktenlage erfolgen. Erst mit den aufgeforderten Unterlagen wird es möglich sein zu prüfen, ob die Ihnen als Untermieter entstehenden Kosten anerkannt werden können. Ihr Widerspruch könnte damit ddf. Aussicht auf Erfolg haben."
6. Persönliche Vorsprache bei der Leistungsabteilung (hatte Termin in der Vermitltungsabteilung wegen "meiner beruflichen Situation") ergab, daß voraussichtlich (laut Aussage des Mitarbeiters) dem Widerspruch nicht stattgegeben wird (wie auch schon aus 5. hervorgeht), mehrmals wurde auf diese mir nicht vorliegenden Unterlagen hingewiesen.
Was ist der nächste Schritt?
Das Sozialgericht ist hier wohl JC freundlich (nur eine Vermutung den Googlebewertungen nach)
Anwalt?
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