Balindys
Elo-User*in
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Ich bin alleinerziehend mit 2 Teenagern. Eins bekommt Halbwaisenrente von knapp 76€, dem Anderen steht Unterhalt in Höhe von 334€ zu.
Nun ist es monatlich ein Ü-Ei-Erlebnis, ob der KV zahlt und wenn ja, in wann und in welcher Höhe. Tituliert ist alles, UV steht dem Kind aus Altersgründen nicht zu.
Von dem, was am Monatsanfang aufs Konto kommt, gehen per Dauerauftrag auch die monatlichen Fixkosten ab. Da bleibt dann nicht mehr viel übrig, wenn der UH arg spät oder gar nicht kommt.
Wenn am 10. der UH noch nicht eingegangen ist, ist das JC dann zum Vorschuss verpflichtet oder können sie sich tatsächlich darauf berufen, erst im Folgemonat den UH zu "erstatten", wenn er bis dahin nicht eingegangen ist?
(Die Rechtswege bezüglich Unterhaltsversäumnisse sind mir klar, allerdings aussichtslos.)
Nun ist es monatlich ein Ü-Ei-Erlebnis, ob der KV zahlt und wenn ja, in wann und in welcher Höhe. Tituliert ist alles, UV steht dem Kind aus Altersgründen nicht zu.
Von dem, was am Monatsanfang aufs Konto kommt, gehen per Dauerauftrag auch die monatlichen Fixkosten ab. Da bleibt dann nicht mehr viel übrig, wenn der UH arg spät oder gar nicht kommt.
Wenn am 10. der UH noch nicht eingegangen ist, ist das JC dann zum Vorschuss verpflichtet oder können sie sich tatsächlich darauf berufen, erst im Folgemonat den UH zu "erstatten", wenn er bis dahin nicht eingegangen ist?
(Die Rechtswege bezüglich Unterhaltsversäumnisse sind mir klar, allerdings aussichtslos.)