Lindenbaum
Elo-User*in
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- 8 November 2018
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe ein Frage zu meiner morgen beginnenden Arbeitslosigkeit.
Hintergrund:
Ich bin formal korrekt innerhalb der Probezeit gekündigt worden, habe mich fristgerecht beim Amt gemeldet und habe Anspruch auf ALG I. Die Stelle die mir gekündigt wurde war in der Gastronomie (ich nahm sie wegen der Arbeitszeiten an) und bin eigentlich Bachelor in Germanistik und Philosophie mit mehreren Jahren Erfahrung im Büro. Ich habe mich im August erstmalig beim Amt gemeldet, da ich innerhalb einer Probezeit erkrankte und gekündigt wurde. Es kam zu keiner Arbeitssuchendmeldung über das Amt, da ich im Anschluss an die Krankheit meine jetzt gekündigte Stelle annahm. Ich hatte noch keinen persönlichen Kontakt zu meiner Vermittlerin (also bisher auch kein kein Profiling, der Termin dazu ist am 26.11.) und die Herrschaften haben keine Informationen zu meinen weiteren Hintergründen wie Gehaltshöhen etc.. Ich war noch nie im Leistungsbezug beim Arbeitsamt oder dem Jobcenter und kenne den Ärger mit denen nur über meinen Ehepartner.
Bei der Selbstregistrierung beim Amt im August habe ich meine Vorerfahrungen bezüglich Büro etc. hinterlegt und auch, dass ich zwar einen Führerschein, aber kein Auto besitze.
Nun wurde für mich ein Stellengesuch erstellt, mit dem ich nicht nach Bürostellen suche sondern nur nach Stellen als Helfer in der Gastronomie. Seit dem 06.11. habe ich nun drei Vermittlungsvorschläge online bekommen, von denen mich bisher einer postalisch erreicht hat. An diesem hing eine Rechtsfolgebelehrung an. Diese Stelle ist für 15-20h/kw ausgeschrieben und wird nur ca. 650€ abwerfen. (Statt benötigten und bisher verdienten 1300€, was das Amt aber natürlich nicht weiß). Die Zweite war im Nachbarort wo ich schlecht hinkomme, da ich dort nicht den Stadtbus nehmen kann, sondern die Überlandlinien nutzen muss. Die dritte Stelle ist beim Lokal mit dem goldenen M an einem Autobahnkreuz, wo ich ohne Auto nur mit 1:47h Wegezeit einmal täglich hinkomme und eine Stunde später mit einer Wegezeit von 2:17h wieder zurück. Ich müsste dort quasi übernachten um am nächsten Tag wieder nach Hause zu kommen.
Daher habe ich überlegt ob ich nicht eine Änderung der Stellengesuche beantrage und habe folgenden Text formuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Stellengesuchsänderung.
Das Stellengesuch „Helfer/in - Gastgewerbe 10000-1166520069-B“ ist für mich, aus Gründen die sich mir nicht erschließen, angelegt worden. Die einzige Vorerfahrung, dich in der Gastronomie habe, sind zwei Monate als Zimmermädchen. Ich habe nie gekellnert und ich habe nie in der Küche geholfen o.ä.. Bei der Selbsterfassung am 23.08.2018 habe ich angegeben, dass mein Berufsabschluss ein Bachelor in Germanistik und Philosophie ist, und ich bisher ausschließlich im Büro gearbeitet habe. Zudem benötigt mein Ehemann aus gesundheitlichen Gründen, dass ich feste Arbeitszeiten habe, was Schichtdienst, wie er in der Gastronomie üblich ist, ausschließt. Daher bitte ich darum, dass das Stellengesuch „Helfer/in – Gastgewerbe 10000-1166520069-B“ durch „Helfer Büro“ ersetzt wird.
Darüber hinaus möchte ich darum bitten, dass bei Vermittlungsvorschlägen die Erreichbarkeit der Stellen für mich gegeben sein muss. Ich habe, wie in der Selbsterfassung vom 23.08.2018 angegeben, zwar einen Führerschein, aber keinen PKW, das heißt, dass ich auf Bus und Bahn angewiesen bin. Da ich in Wohnort wohne ist es mir möglich regelmäßig mit dem Stadtbus in fast alle Stadtteile nach Großstadt zu gelangen, besonders gut sind die Stadteile aaa, bbb und die Innenstadt. Die Überlandbusse nach Nachbarort 1, Nachbarort 2, Nachbarort 3 und anschließend andere Stadt, sind für mich, da die Busse inkl. Anschlüsse teils nur 1-2 stündig fahren, sehr schlecht erreichbar, gerade am Wochenende.
Da ich der Haupverdiener bin, sollte eine potentielle Stelle mindesten 1300€ brutto ermöglichen, wie ich sie bisher auch verdient habe. Zur Anschaffung eines PKW muss der Bruttolohn allerdings weit höher liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich würde mich sehr über Einschätzungen freuen, ob dieser Antrag gangbar und sinnvoll ist, denn ich bin mir unsicher wie ich vorgehen soll, da ich mir keine Sperre erlauben kann.
Lieben Dank im Voraus
Lindenbaum
ich bin neu hier und habe ein Frage zu meiner morgen beginnenden Arbeitslosigkeit.
Hintergrund:
Ich bin formal korrekt innerhalb der Probezeit gekündigt worden, habe mich fristgerecht beim Amt gemeldet und habe Anspruch auf ALG I. Die Stelle die mir gekündigt wurde war in der Gastronomie (ich nahm sie wegen der Arbeitszeiten an) und bin eigentlich Bachelor in Germanistik und Philosophie mit mehreren Jahren Erfahrung im Büro. Ich habe mich im August erstmalig beim Amt gemeldet, da ich innerhalb einer Probezeit erkrankte und gekündigt wurde. Es kam zu keiner Arbeitssuchendmeldung über das Amt, da ich im Anschluss an die Krankheit meine jetzt gekündigte Stelle annahm. Ich hatte noch keinen persönlichen Kontakt zu meiner Vermittlerin (also bisher auch kein kein Profiling, der Termin dazu ist am 26.11.) und die Herrschaften haben keine Informationen zu meinen weiteren Hintergründen wie Gehaltshöhen etc.. Ich war noch nie im Leistungsbezug beim Arbeitsamt oder dem Jobcenter und kenne den Ärger mit denen nur über meinen Ehepartner.
Bei der Selbstregistrierung beim Amt im August habe ich meine Vorerfahrungen bezüglich Büro etc. hinterlegt und auch, dass ich zwar einen Führerschein, aber kein Auto besitze.
Nun wurde für mich ein Stellengesuch erstellt, mit dem ich nicht nach Bürostellen suche sondern nur nach Stellen als Helfer in der Gastronomie. Seit dem 06.11. habe ich nun drei Vermittlungsvorschläge online bekommen, von denen mich bisher einer postalisch erreicht hat. An diesem hing eine Rechtsfolgebelehrung an. Diese Stelle ist für 15-20h/kw ausgeschrieben und wird nur ca. 650€ abwerfen. (Statt benötigten und bisher verdienten 1300€, was das Amt aber natürlich nicht weiß). Die Zweite war im Nachbarort wo ich schlecht hinkomme, da ich dort nicht den Stadtbus nehmen kann, sondern die Überlandlinien nutzen muss. Die dritte Stelle ist beim Lokal mit dem goldenen M an einem Autobahnkreuz, wo ich ohne Auto nur mit 1:47h Wegezeit einmal täglich hinkomme und eine Stunde später mit einer Wegezeit von 2:17h wieder zurück. Ich müsste dort quasi übernachten um am nächsten Tag wieder nach Hause zu kommen.
Daher habe ich überlegt ob ich nicht eine Änderung der Stellengesuche beantrage und habe folgenden Text formuliert:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich eine Stellengesuchsänderung.
Das Stellengesuch „Helfer/in - Gastgewerbe 10000-1166520069-B“ ist für mich, aus Gründen die sich mir nicht erschließen, angelegt worden. Die einzige Vorerfahrung, dich in der Gastronomie habe, sind zwei Monate als Zimmermädchen. Ich habe nie gekellnert und ich habe nie in der Küche geholfen o.ä.. Bei der Selbsterfassung am 23.08.2018 habe ich angegeben, dass mein Berufsabschluss ein Bachelor in Germanistik und Philosophie ist, und ich bisher ausschließlich im Büro gearbeitet habe. Zudem benötigt mein Ehemann aus gesundheitlichen Gründen, dass ich feste Arbeitszeiten habe, was Schichtdienst, wie er in der Gastronomie üblich ist, ausschließt. Daher bitte ich darum, dass das Stellengesuch „Helfer/in – Gastgewerbe 10000-1166520069-B“ durch „Helfer Büro“ ersetzt wird.
Darüber hinaus möchte ich darum bitten, dass bei Vermittlungsvorschlägen die Erreichbarkeit der Stellen für mich gegeben sein muss. Ich habe, wie in der Selbsterfassung vom 23.08.2018 angegeben, zwar einen Führerschein, aber keinen PKW, das heißt, dass ich auf Bus und Bahn angewiesen bin. Da ich in Wohnort wohne ist es mir möglich regelmäßig mit dem Stadtbus in fast alle Stadtteile nach Großstadt zu gelangen, besonders gut sind die Stadteile aaa, bbb und die Innenstadt. Die Überlandbusse nach Nachbarort 1, Nachbarort 2, Nachbarort 3 und anschließend andere Stadt, sind für mich, da die Busse inkl. Anschlüsse teils nur 1-2 stündig fahren, sehr schlecht erreichbar, gerade am Wochenende.
Da ich der Haupverdiener bin, sollte eine potentielle Stelle mindesten 1300€ brutto ermöglichen, wie ich sie bisher auch verdient habe. Zur Anschaffung eines PKW muss der Bruttolohn allerdings weit höher liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich würde mich sehr über Einschätzungen freuen, ob dieser Antrag gangbar und sinnvoll ist, denn ich bin mir unsicher wie ich vorgehen soll, da ich mir keine Sperre erlauben kann.
Lieben Dank im Voraus
Lindenbaum