Nick
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In meinem Fall übernimmt bisher das JC für den zusätzliche Bedarf für Heizkosten (Betriebsstrom) für die vorhandene Gastherme, 5% von den nachgewiesenen Heizkosten.
D.h. das JC bewilligte von dem monatlichen Gasabschlag an den Gasversorger 5% als Mehrbedarf.
Diese Ermittlung halte ich grundsätzlich für unlogisch und falsch. Denn die Höhe des Gasverbrauchs hat eigenlich nichts mit dem Betriebsstrom zu tun.
Wenn schon, müsste der Betriebsstrom der Gastherem von den monatlichen Stromkosten heraus ermittelt werden.
Oder nicht?
D.h. das JC bewilligte von dem monatlichen Gasabschlag an den Gasversorger 5% als Mehrbedarf.
Diese Ermittlung halte ich grundsätzlich für unlogisch und falsch. Denn die Höhe des Gasverbrauchs hat eigenlich nichts mit dem Betriebsstrom zu tun.
Wenn schon, müsste der Betriebsstrom der Gastherem von den monatlichen Stromkosten heraus ermittelt werden.
Oder nicht?