HappyLife
Elo-User*in
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Hallo ihr Lieben,
Es geht um folgenden Textbaustein in meiner aktuellen EGV, der mir Sorge bereitet:
„Ich weise dem JC die intensiven Bemühungen um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz jeweils zum 28. des Folgemonats durch Einreichung der Kopien der gefertigten Bewerbungsanschreiben nach.“
Wie würdet ihr darauf am besten reagieren? Die Bemühungen wurden und werden von mir schon immer erfüllt. Normalerweise waren die SBs immer mit der bekannten, tabellarischen Auflistung zufrieden. Das nun ist mir völlig neu.
Vor dem Schreibverkehr mit Jobcentern per Email wird ja meistens abgeraten, deswegen bin ich hier etwas ratlos. Oder ist diese Forderung vllt gar unzulässig und man könnte bei einem VA Widersprechen?
Die EGV wurde am 28.06 erstellt, ich habe sie nicht unterschrieben und ein VA ist noch nicht gekommen.
Vielen Dank
Es geht um folgenden Textbaustein in meiner aktuellen EGV, der mir Sorge bereitet:
„Ich weise dem JC die intensiven Bemühungen um einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz jeweils zum 28. des Folgemonats durch Einreichung der Kopien der gefertigten Bewerbungsanschreiben nach.“
Wie würdet ihr darauf am besten reagieren? Die Bemühungen wurden und werden von mir schon immer erfüllt. Normalerweise waren die SBs immer mit der bekannten, tabellarischen Auflistung zufrieden. Das nun ist mir völlig neu.
Vor dem Schreibverkehr mit Jobcentern per Email wird ja meistens abgeraten, deswegen bin ich hier etwas ratlos. Oder ist diese Forderung vllt gar unzulässig und man könnte bei einem VA Widersprechen?
Die EGV wurde am 28.06 erstellt, ich habe sie nicht unterschrieben und ein VA ist noch nicht gekommen.
Vielen Dank