Hallo Zusammen 
nachdem ich Google befragt habe und leider nicht fündig geworden bin...naja, ich bin auf dieses Forum aufmerksam geworden und hab mich direkt angemeldet. Hab ja nichts zu verlieren, außer knappen 1.500 Euro. Falls ich im falschen Unterforum gelandet bin - Entschuldigung. Von den Bescheiden konnte ich leider nur Fotos machen. Ich hoffe Ihr könnt das Folgende nachvollziehen, es ist leider etwas komplex
:
2010 habe ich eine Überzahlung erhalten in Höhe von 1.486,22 Euro (BAB).
Von 2011-2013 habe ich ALG ll erhalten.
Am 26.05.2011 ist mit dem Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbart worden, welche bis zum Endes des Bezuges lief.
Danach blieb noch eine Restforderung in Höhe von 822 Euro und ein paar kaputten übrig.
2014 trudelten dann zwei (!) Mahnungen ein, mit zwei verschiedenen Vertragsgegenstandsnummern, einmal D75.... am Anfang und einmal 620.... das war anfänglich leider gar nicht ersichtlich und hat viel Zeit und viele Anrufe/Schreiben gekostet um das herauszufinden.
Die Mahnung mit 620...war die Restforderung und das D75... die komplette Summe, Centgenau bis auf 10 Euro Unterschied da einmal - angeblich - eine Einmalzahlung vorgenommen wurde.
Der GV, der sich zusätzlich noch angekündigt hatte in der Zeit als ich versucht habe herauszufinden wo der Fehler liegt (ich dachte es ist die eine, berechtigte Forderung und die hätten meine Zahlung verschlampt), hat von einer Eintreibung abgesehen, da der Fehler recht offensichtlich war.
Mit dem Bescheid vom 26.5.2011 wurde die Ratenzahlung abgemacht und die SB hat quasi einen neuen Fall eröffnet, daher die zwei Nummern. Somit ist eins bezahlt und eins eben nicht - bis auf 10 Euro.
So. Nachdem der GV ging kam lange nichts, dann wieder eine Mahnung (620..) über den Teilbetrag mit Mahngebühren, somit lag ich dann bei 628 Euro, die ich nachweislich und komplett bezahlt habe. Ich dachte die hätten das geklärt.
Und seitdem bekomm ich jedes Jahr kurz vor Weihnachten Mahnungen über die volle Summe, jedes Mal wird mir versprochen, dass das rausgebucht wird, ich hab Schreiben vom Jobcenter erhalten, die meine Aussagen bestätigen, zusätzlich eine Auflistung mit den Ratenzahlungen usw.
Da das nun im vierten Jahr so läuft - was mach ich jetzt? Mir wurde gesagt ich soll Widerspruch einlegen - am 29.6 kam aber nur eine Zahlungserinnerung, die letzte Mahnung im Dezember, gegen die Erinnerung kann ich mangels Verwaltungsakt keinen Widerspruch einlegen. Ich hab alle Unterlagen dazu mehrfach ans JC und den Inkasso - Service in Recklinghausen geschickt. Die sagen es gibt keinen Titel (ich hab nen Vollstreckungsbescheid bekommen 2010), der Bescheid vom 26.05.2011 ist der Titel. Was ja keinen Sinn macht da DER Bescheid den die meinen von 2009 ist, das steht auf dem Vollstreckungschreiben. Aber das ist nur die Vereinbarung zur Ratenzahlung.
Ich hab keinen Anspruch auf Beratungshilfe, ich weiß nicht wer den Titel hat oder wie ich ihn bekomme und erst recht nicht wie ich das lösen soll. Ich bin ehrlich gesagt stinksauer.
Mal angenommen ich gehe zum Anwalt, dann muss ich in Vorkasse gehen. Wenn ich Recht bekomme, wer zahlt den? Ich würde ehrlich gesagt gern Klage einreichen, wie gesagt, es geht seit Jahren so und alles Bitten und Betteln hat nicht geholfen. Aber in welche Richtung? Negative Feststellungsklage? Vollstreckungsabwehr? Gegen wen? Es sind drei Behörden involviert. Die AfA, bei der die Überzahlung entstand, das JC, bei denen ich es abbezahlt hab und der Inkasso Service.
Ich finde nichtmal einen vergleichbaren Fall, an dem ich mich orientieren könnte.
Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt und mindestens genauso sehr, dass einer von Euch klugen Köpfen mir sagen kann wie ich dagegen vorgehen könnte.Ich hoffe jemand hat einen Rat für mich
Vielen Dank

nachdem ich Google befragt habe und leider nicht fündig geworden bin...naja, ich bin auf dieses Forum aufmerksam geworden und hab mich direkt angemeldet. Hab ja nichts zu verlieren, außer knappen 1.500 Euro. Falls ich im falschen Unterforum gelandet bin - Entschuldigung. Von den Bescheiden konnte ich leider nur Fotos machen. Ich hoffe Ihr könnt das Folgende nachvollziehen, es ist leider etwas komplex
2010 habe ich eine Überzahlung erhalten in Höhe von 1.486,22 Euro (BAB).
Von 2011-2013 habe ich ALG ll erhalten.
Am 26.05.2011 ist mit dem Jobcenter eine Ratenzahlung vereinbart worden, welche bis zum Endes des Bezuges lief.
Danach blieb noch eine Restforderung in Höhe von 822 Euro und ein paar kaputten übrig.
2014 trudelten dann zwei (!) Mahnungen ein, mit zwei verschiedenen Vertragsgegenstandsnummern, einmal D75.... am Anfang und einmal 620.... das war anfänglich leider gar nicht ersichtlich und hat viel Zeit und viele Anrufe/Schreiben gekostet um das herauszufinden.
Die Mahnung mit 620...war die Restforderung und das D75... die komplette Summe, Centgenau bis auf 10 Euro Unterschied da einmal - angeblich - eine Einmalzahlung vorgenommen wurde.
Der GV, der sich zusätzlich noch angekündigt hatte in der Zeit als ich versucht habe herauszufinden wo der Fehler liegt (ich dachte es ist die eine, berechtigte Forderung und die hätten meine Zahlung verschlampt), hat von einer Eintreibung abgesehen, da der Fehler recht offensichtlich war.
Mit dem Bescheid vom 26.5.2011 wurde die Ratenzahlung abgemacht und die SB hat quasi einen neuen Fall eröffnet, daher die zwei Nummern. Somit ist eins bezahlt und eins eben nicht - bis auf 10 Euro.
So. Nachdem der GV ging kam lange nichts, dann wieder eine Mahnung (620..) über den Teilbetrag mit Mahngebühren, somit lag ich dann bei 628 Euro, die ich nachweislich und komplett bezahlt habe. Ich dachte die hätten das geklärt.
Und seitdem bekomm ich jedes Jahr kurz vor Weihnachten Mahnungen über die volle Summe, jedes Mal wird mir versprochen, dass das rausgebucht wird, ich hab Schreiben vom Jobcenter erhalten, die meine Aussagen bestätigen, zusätzlich eine Auflistung mit den Ratenzahlungen usw.
Da das nun im vierten Jahr so läuft - was mach ich jetzt? Mir wurde gesagt ich soll Widerspruch einlegen - am 29.6 kam aber nur eine Zahlungserinnerung, die letzte Mahnung im Dezember, gegen die Erinnerung kann ich mangels Verwaltungsakt keinen Widerspruch einlegen. Ich hab alle Unterlagen dazu mehrfach ans JC und den Inkasso - Service in Recklinghausen geschickt. Die sagen es gibt keinen Titel (ich hab nen Vollstreckungsbescheid bekommen 2010), der Bescheid vom 26.05.2011 ist der Titel. Was ja keinen Sinn macht da DER Bescheid den die meinen von 2009 ist, das steht auf dem Vollstreckungschreiben. Aber das ist nur die Vereinbarung zur Ratenzahlung.
Ich hab keinen Anspruch auf Beratungshilfe, ich weiß nicht wer den Titel hat oder wie ich ihn bekomme und erst recht nicht wie ich das lösen soll. Ich bin ehrlich gesagt stinksauer.
Mal angenommen ich gehe zum Anwalt, dann muss ich in Vorkasse gehen. Wenn ich Recht bekomme, wer zahlt den? Ich würde ehrlich gesagt gern Klage einreichen, wie gesagt, es geht seit Jahren so und alles Bitten und Betteln hat nicht geholfen. Aber in welche Richtung? Negative Feststellungsklage? Vollstreckungsabwehr? Gegen wen? Es sind drei Behörden involviert. Die AfA, bei der die Überzahlung entstand, das JC, bei denen ich es abbezahlt hab und der Inkasso Service.
Ich finde nichtmal einen vergleichbaren Fall, an dem ich mich orientieren könnte.
Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt und mindestens genauso sehr, dass einer von Euch klugen Köpfen mir sagen kann wie ich dagegen vorgehen könnte.Ich hoffe jemand hat einen Rat für mich

Vielen Dank
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