zuvieltabascoprinzessin
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Hallo, ich bin derzeit beurlaubte Studentin und habe ein ausserordentliches Urlaubssemester wegen Krankheit beantragen müssen gegen Ende März und dann Anfang April einen Antrag auf Alg.2. Ich habe ebenfalls einen Antrag auf Rückzahlung des Semesterbeitrags gestellt, mir wurde jedoch gesagt, dass da ich mich so spät beurlauben lasse es eine Einzelfallentscheidung wäre ob und wieviel ich zurück erstattet bekommen könnte. Nun ist es so dass ich heute den Antrag abgegeben habe und ich noch Kontoauszüge nachreichen muss der den Antragszeitraum genauer abdeckt (ich hatte letzte Woche einen für die letzten 3 Monate herunter geladen, die SB wollte aber einen vom heutigen Datum). Als ich jedoch heute auf mein Konto geguckt habe wurde eine Rückzahlung des Semesterbeitrags von der Univerisät gutgeschrieben. Diese hab ich aber im Antrag nicht angeben können , da ich weder generell noch in der Höhe mit der Rückzahlung gerechnet habe.
Was sollte ich jetzt tun?
Wie gebe ich das korrekt an und zählt das als Einkommen?
Ich hoffe ihr habt ein paar gute Ratschlage, danke schon mal im Voraus
M.
Was sollte ich jetzt tun?
Wie gebe ich das korrekt an und zählt das als Einkommen?
Ich hoffe ihr habt ein paar gute Ratschlage, danke schon mal im Voraus
M.
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