Hallo liebes Nomos Team,
vorab erstmal danke, dass es Leute gibt die solche Seite betreiben!
Nun unser Problem, ich hoffe Ihr könnt uns weiter helfen!
Meine Frau und meine Tochter sind am 24.08.2012 in Urlaub geflogen.
Dies hab ich dem Jobcenter mitgeteilt und auch genehmigt wurden. Vom 24.08 bis zum 14.09.2012.
Meine Frau ist in der Elternzeit, dass sollte ich wohl noch mit zufügen.
Naja, mein Frau und mein Kind kamen, wie vereinbart am 14.09.2012 mit dem Flieger in Hamburg an.
Nun bekommen wir heute(12.12.2012) ein Schreiben vom Jobcenter, dass meine Frau vom sich in einer unerlaubten Ortsabwesenheit befindet und die eine Rückzahlungen vom 24.08.2012 bis zum 31.11.2012 haben wollen...
Nun haben wir schon errausbekommen, dass meine Frau sich hätte melden müssen, was Sie leider nicht wusste bzw. vergessen hat.
Wir haben das Rückflugticket noch von unserer Tochter welches wir aufbewahren wollen, weil Ihr erster Flug im Leben war!kann man dieses als Beweis Einreichen? des weiteren hatte meine Frau auch ein Vorstellungsgespräch(400€ Kraft) am 18.09.2012 kann man die Bewerbung als Beweis Einreichen das meine Frau in da war und nicht im Ausland?
Wir wissen nicht weiter, hoffe Ihr könnt uns Tipps geben!
MfG
Timmo
vorab erstmal danke, dass es Leute gibt die solche Seite betreiben!
Nun unser Problem, ich hoffe Ihr könnt uns weiter helfen!
Meine Frau und meine Tochter sind am 24.08.2012 in Urlaub geflogen.
Dies hab ich dem Jobcenter mitgeteilt und auch genehmigt wurden. Vom 24.08 bis zum 14.09.2012.
Meine Frau ist in der Elternzeit, dass sollte ich wohl noch mit zufügen.
Naja, mein Frau und mein Kind kamen, wie vereinbart am 14.09.2012 mit dem Flieger in Hamburg an.
Nun bekommen wir heute(12.12.2012) ein Schreiben vom Jobcenter, dass meine Frau vom sich in einer unerlaubten Ortsabwesenheit befindet und die eine Rückzahlungen vom 24.08.2012 bis zum 31.11.2012 haben wollen...
Nun haben wir schon errausbekommen, dass meine Frau sich hätte melden müssen, was Sie leider nicht wusste bzw. vergessen hat.
Wir haben das Rückflugticket noch von unserer Tochter welches wir aufbewahren wollen, weil Ihr erster Flug im Leben war!kann man dieses als Beweis Einreichen? des weiteren hatte meine Frau auch ein Vorstellungsgespräch(400€ Kraft) am 18.09.2012 kann man die Bewerbung als Beweis Einreichen das meine Frau in da war und nicht im Ausland?
Wir wissen nicht weiter, hoffe Ihr könnt uns Tipps geben!
MfG
Timmo