ShowCenterFulda
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Hallo liebe Foristen,
als damaliger Neuling des Forum mochte ich zunächst nicht mit der Tür in's Haus fallen, sondern alle TE erstmal kennenlernen. Nun wird es aber doch höchste Eisenbahn für den Erfahrungsbericht über meine Maßnahme. Sie betrifft ca. 40 Teilnehmer, die in Einzelgesprächen ausgetrickst werden sollen und sich deshalb untereinander nicht kennen bzw. abstimmen können. Wird zwar ein bisschen länger, aber es ist tatsächlich etwas kompliziert.
1. Hintergrund der Maßnahme:
In meinem Jobcenter scheint es seit einigen Jahren in Mode gekommen zu sein, dass die Gespräche mit den eLB ausgelagert werden. Möglicherweise ist den FM in den JC bewusst, dass deren "Kundschaft" ihnen nicht besonders gewogen sein könnte. So hatte das Jobcenter auch mir vor über zwei Monaten offeriert, dass für mich die Teilnahme an einer solchen Maßnahme "vorgesehen" sei. Es handelte sich lt. Überschrift scheinbar um ein Angebot und definitiv nicht um Zuweisung:
2. Zweck der Maßnahme:
(Zitat): "Um Ihnen bessere Perspektiven für einen beruflichen Wiedereinstieg zu geben, soll Ihnen mit der Betreuung durch einen Lotsen geholfen werden, Schritt für Schritt einen Ausweg aus der Situation der Arbeitslosigkeit zu finden und neues Selbstvertrauen, aber auch Erkenntnis über die Eigenverantwortung für die aktuelle Situation zu generieren."
Klingt ungefährlich, da schriftlich nicht mehr verlangt wird. Angucken kann man sich das ja mal. Auf den Seiten 2 und 3 wurde seitens des Jobcenters zudem propagiert, dass das Nichterscheinen sanktionsbewehrt sei. Damit wurde ausgeschlossen, dass es sich um ein echtes "Angebot" handelt, weil die wesentliche Anforderung der Freiwilligkeit nicht mehr gegeben ist. Mutmaßlich hat das JC also keine Zuweisung gestrickt, um die Widerspruchsmöglichkeit auszuschließen und stattdessen ein "Angebot" gebastelt, welches keines ist. Das ganze Zwickmühlen-Konstrukt könnte somit von vornherein sittenwidrig sein.
3. Kein begründetes Vertragsverhältnis:
Als ich dort erschien, wurde mir im Laufe des Erstgesprächs seitens der Lotsin ein Handzettel über Ihre "Bedingungen" der Maßnahme gereicht. Zwischenzeitlich hatte ich mehrere Gespräche aufgrund der Vorgaben des ursprgl. "Angebots". Danach wurde jeweils das Datum des folgenden Termins bekanntgegeben, welches zusätzlich auf einem Terminzettel notiert wurde. Weitere Unterlagen existieren nicht.
4. Versuch, die Herausgabe des Lebenslaufs zu erzwingen:
Bei den ersten Terminen wurde noch darum gebeten, den Lebenslauf mitzubringen. Inzwischen wird jedoch darauf gedrängt mit der Behauptung, dass man diesen mitzubringen hätte. Die Offenlegung des Lebenslaufs sei angebl. fester Bestandteil der Maßnahme. Ansonsten müssten die Daten trotzdem offengelegt werden, um daraus einen neuen Lebenslauf erstellen zu können. Ohne dies sei die Durchführung der Maßnahme angebl. nicht möglich. So war das doch gar nicht "angeboten"! Ist das also mein Problem?
5. Versuch, die Elos in die Enge zu treiben:
Die Lotsin fängt an und stellt Fragen. Und sie hört auch nicht mehr damit auf. Sie greift mit ihren Fragestellungen in die Psycho-Trickkiste und wollte darauf hinaus, dass der Elo sich (Zitat) "Gedanken macht über die Ursachen seiner Bewerbungsabsagen". Subjektiver Eindruck: Der Elo soll Schuldgefühle entwickeln und sich für sein angebl. Versagen rechtfertigen. Diesen Vorwurf wies die Lotsin erwartungsgemäß zurück. Zur Erinnerung: Das war ebenfalls nicht Bestandteil des "Angebots"! Gemäß "Angebot" soll mir die "Betreuung" durch die Lotsin einfach nur (Zitate)
1. helfen, Wege aus der Arbeitslosigkeit zu finden
2. neues Selbstvertrauen (generieren)
3. Erkenntnis über die Eigenverantwortung generieren
Von Ausfragerei war also nie die Rede! Schließlich habe ich dazu nix unterschrieben und sehe mich daher auch zu nichts dergleichen verpflichtet. Könnte man hierin u.U. auch einen mutmaßlichen Versuch sehen, die Teilnehmer evtl. arglistig täuschen zu wollen?
6. Keine Ausreichende Gewährleisung des Schutzes von Sozialdaten:
Die Türen der kleinen Räumlichkeiten sind dünn wie Papier. Wenn man sich im Wartebereich des Flurs aufhält, kann man Wort für Wort des laufenden Gesprächs problemlos mitverfolgen. Es hallt wirklich den ganzen Gang entlang.
7. Intransparente Weisungsverhältnisse:
Bei dem Maßnahmeträger handelt es sich um die Volkshochschule des Landkreises. Auf deren Website ist die Lotsin angeblich für die Volkshochschule tätig:
vhs Landkreis Fulda: Xenia Fiebig
Auf der Seite des Landkreises wird auch auf die private (!) Homepage der Lotsin verwiesen. Dort wirbt sie wiederum für ihre sonstigen, von der VHS unabhängigen, Dienstleistungen:
Arbeit und Sinn - Buero fuer Arbeitserleichterung
Merkwürdig könnte daher die Präsentation des Beschäftigungsverhältnisses auf den gereichten Terminzetteln usw. erscheinen. Dort wird es nämlich so dargestellt, dass sie angebl. Lotsin im Auftrag des kommunalen Kreisjobcenters sei. Ja, was denn nun? Will sie selbständig für die VHS handeln oder ist sie weisungsgebunden im Auftrag des Jobcenter tätig?
8. Hinweise an eventuell getarnte Mitleser des Jobcenters:
An dieser Stelle besonders für eventuelle Mitleser des Jobcenters vorbeugend der Hinweis, dass ich soviel anonymisiert habe, wie nötig. Im vorliegenden Fall ist der Name der Lotsin insofern nicht schutzwürdig, weil es sich hierbei gleichzeitig um die Namensbezeichnung eines Gewerbes handelt, was sowieso völlig offen von jedem im Internet eingesehen werden kann. Da es sich um einen öffentlichen Träger handelt, kann außerdem jeder aufgrund der bestehenden Offenlegungspflicht der VHS in Erfahrung bringen, welche Person den Auftrag durchführt. Bei den Dokumenten handelt es sich um mein Eigentum, über das ich frei verfügen kann. Kopien wurden vorsorglich bei Freunden im In- und Ausland hinterlegt. Außerdem ist es den MA von BA , ARGE und JC untersagt, Erwerbslosen in sozialen Netzwerken im Internet hinterherzuschnüffeln. Die so beschafften Informationen sind für das JC generell unerheblich.
Diskussionsbedarf:
Im Hinblick darauf, dass ich nichts unterschrieben habe und somit keinerlei Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Maßnahmeträger besteht, sehe ich in dem "Angebot" die Aneinanderreihung von Täuschungsversuchen seitens des JC :
1. Das JC hat nicht dargelegt und individuell begründet, weshalb die Elos überhaupt einen Lotsen benötigen. Könnte man darin evtl. die Unterstellung einer angebl. Unselbständigkeit des eLB sehen, was darüber hinaus u.U. eine üble Nachrede darstellen könnte?
2. Könnte das "Angebot" obendrein sittenwidrig sein, da die Sanktionensandrohungen die Anforderungen eines "echten" Angebotes aushebeln?
3. Lebenslauf muss ich nicht vorlgen, ist klar. Könnte man aber u.U. in der gegenteiligen Behauptung auch die Vorspiegelung falscher Tatsachen sehen?
4. Es war im "Angebot" nicht klar erkennbar angegeben, dass man überhaupt irgendwelche Frage beantworten muss. Wie vorgehen?
5. Bitte offene Meinungen zu allen Punkten, die außerdem an der "Maßnahme" zu bemängeln sind...
:danke:
Nachfolgend die scans einzeln als Bilddatei oder gesammelt in einem pdf, sucht es Euch aus.
als damaliger Neuling des Forum mochte ich zunächst nicht mit der Tür in's Haus fallen, sondern alle TE erstmal kennenlernen. Nun wird es aber doch höchste Eisenbahn für den Erfahrungsbericht über meine Maßnahme. Sie betrifft ca. 40 Teilnehmer, die in Einzelgesprächen ausgetrickst werden sollen und sich deshalb untereinander nicht kennen bzw. abstimmen können. Wird zwar ein bisschen länger, aber es ist tatsächlich etwas kompliziert.

1. Hintergrund der Maßnahme:
In meinem Jobcenter scheint es seit einigen Jahren in Mode gekommen zu sein, dass die Gespräche mit den eLB ausgelagert werden. Möglicherweise ist den FM in den JC bewusst, dass deren "Kundschaft" ihnen nicht besonders gewogen sein könnte. So hatte das Jobcenter auch mir vor über zwei Monaten offeriert, dass für mich die Teilnahme an einer solchen Maßnahme "vorgesehen" sei. Es handelte sich lt. Überschrift scheinbar um ein Angebot und definitiv nicht um Zuweisung:
2. Zweck der Maßnahme:
(Zitat): "Um Ihnen bessere Perspektiven für einen beruflichen Wiedereinstieg zu geben, soll Ihnen mit der Betreuung durch einen Lotsen geholfen werden, Schritt für Schritt einen Ausweg aus der Situation der Arbeitslosigkeit zu finden und neues Selbstvertrauen, aber auch Erkenntnis über die Eigenverantwortung für die aktuelle Situation zu generieren."
Klingt ungefährlich, da schriftlich nicht mehr verlangt wird. Angucken kann man sich das ja mal. Auf den Seiten 2 und 3 wurde seitens des Jobcenters zudem propagiert, dass das Nichterscheinen sanktionsbewehrt sei. Damit wurde ausgeschlossen, dass es sich um ein echtes "Angebot" handelt, weil die wesentliche Anforderung der Freiwilligkeit nicht mehr gegeben ist. Mutmaßlich hat das JC also keine Zuweisung gestrickt, um die Widerspruchsmöglichkeit auszuschließen und stattdessen ein "Angebot" gebastelt, welches keines ist. Das ganze Zwickmühlen-Konstrukt könnte somit von vornherein sittenwidrig sein.
3. Kein begründetes Vertragsverhältnis:
Als ich dort erschien, wurde mir im Laufe des Erstgesprächs seitens der Lotsin ein Handzettel über Ihre "Bedingungen" der Maßnahme gereicht. Zwischenzeitlich hatte ich mehrere Gespräche aufgrund der Vorgaben des ursprgl. "Angebots". Danach wurde jeweils das Datum des folgenden Termins bekanntgegeben, welches zusätzlich auf einem Terminzettel notiert wurde. Weitere Unterlagen existieren nicht.
4. Versuch, die Herausgabe des Lebenslaufs zu erzwingen:
Bei den ersten Terminen wurde noch darum gebeten, den Lebenslauf mitzubringen. Inzwischen wird jedoch darauf gedrängt mit der Behauptung, dass man diesen mitzubringen hätte. Die Offenlegung des Lebenslaufs sei angebl. fester Bestandteil der Maßnahme. Ansonsten müssten die Daten trotzdem offengelegt werden, um daraus einen neuen Lebenslauf erstellen zu können. Ohne dies sei die Durchführung der Maßnahme angebl. nicht möglich. So war das doch gar nicht "angeboten"! Ist das also mein Problem?
5. Versuch, die Elos in die Enge zu treiben:
Die Lotsin fängt an und stellt Fragen. Und sie hört auch nicht mehr damit auf. Sie greift mit ihren Fragestellungen in die Psycho-Trickkiste und wollte darauf hinaus, dass der Elo sich (Zitat) "Gedanken macht über die Ursachen seiner Bewerbungsabsagen". Subjektiver Eindruck: Der Elo soll Schuldgefühle entwickeln und sich für sein angebl. Versagen rechtfertigen. Diesen Vorwurf wies die Lotsin erwartungsgemäß zurück. Zur Erinnerung: Das war ebenfalls nicht Bestandteil des "Angebots"! Gemäß "Angebot" soll mir die "Betreuung" durch die Lotsin einfach nur (Zitate)
1. helfen, Wege aus der Arbeitslosigkeit zu finden
2. neues Selbstvertrauen (generieren)
3. Erkenntnis über die Eigenverantwortung generieren
Von Ausfragerei war also nie die Rede! Schließlich habe ich dazu nix unterschrieben und sehe mich daher auch zu nichts dergleichen verpflichtet. Könnte man hierin u.U. auch einen mutmaßlichen Versuch sehen, die Teilnehmer evtl. arglistig täuschen zu wollen?
6. Keine Ausreichende Gewährleisung des Schutzes von Sozialdaten:
Die Türen der kleinen Räumlichkeiten sind dünn wie Papier. Wenn man sich im Wartebereich des Flurs aufhält, kann man Wort für Wort des laufenden Gesprächs problemlos mitverfolgen. Es hallt wirklich den ganzen Gang entlang.
7. Intransparente Weisungsverhältnisse:
Bei dem Maßnahmeträger handelt es sich um die Volkshochschule des Landkreises. Auf deren Website ist die Lotsin angeblich für die Volkshochschule tätig:
vhs Landkreis Fulda: Xenia Fiebig
Auf der Seite des Landkreises wird auch auf die private (!) Homepage der Lotsin verwiesen. Dort wirbt sie wiederum für ihre sonstigen, von der VHS unabhängigen, Dienstleistungen:
Arbeit und Sinn - Buero fuer Arbeitserleichterung
Merkwürdig könnte daher die Präsentation des Beschäftigungsverhältnisses auf den gereichten Terminzetteln usw. erscheinen. Dort wird es nämlich so dargestellt, dass sie angebl. Lotsin im Auftrag des kommunalen Kreisjobcenters sei. Ja, was denn nun? Will sie selbständig für die VHS handeln oder ist sie weisungsgebunden im Auftrag des Jobcenter tätig?
8. Hinweise an eventuell getarnte Mitleser des Jobcenters:
An dieser Stelle besonders für eventuelle Mitleser des Jobcenters vorbeugend der Hinweis, dass ich soviel anonymisiert habe, wie nötig. Im vorliegenden Fall ist der Name der Lotsin insofern nicht schutzwürdig, weil es sich hierbei gleichzeitig um die Namensbezeichnung eines Gewerbes handelt, was sowieso völlig offen von jedem im Internet eingesehen werden kann. Da es sich um einen öffentlichen Träger handelt, kann außerdem jeder aufgrund der bestehenden Offenlegungspflicht der VHS in Erfahrung bringen, welche Person den Auftrag durchführt. Bei den Dokumenten handelt es sich um mein Eigentum, über das ich frei verfügen kann. Kopien wurden vorsorglich bei Freunden im In- und Ausland hinterlegt. Außerdem ist es den MA von BA , ARGE und JC untersagt, Erwerbslosen in sozialen Netzwerken im Internet hinterherzuschnüffeln. Die so beschafften Informationen sind für das JC generell unerheblich.
Diskussionsbedarf:
Im Hinblick darauf, dass ich nichts unterschrieben habe und somit keinerlei Vertragsverhältnis zwischen mir und dem Maßnahmeträger besteht, sehe ich in dem "Angebot" die Aneinanderreihung von Täuschungsversuchen seitens des JC :
1. Das JC hat nicht dargelegt und individuell begründet, weshalb die Elos überhaupt einen Lotsen benötigen. Könnte man darin evtl. die Unterstellung einer angebl. Unselbständigkeit des eLB sehen, was darüber hinaus u.U. eine üble Nachrede darstellen könnte?
2. Könnte das "Angebot" obendrein sittenwidrig sein, da die Sanktionensandrohungen die Anforderungen eines "echten" Angebotes aushebeln?
3. Lebenslauf muss ich nicht vorlgen, ist klar. Könnte man aber u.U. in der gegenteiligen Behauptung auch die Vorspiegelung falscher Tatsachen sehen?
4. Es war im "Angebot" nicht klar erkennbar angegeben, dass man überhaupt irgendwelche Frage beantworten muss. Wie vorgehen?
5. Bitte offene Meinungen zu allen Punkten, die außerdem an der "Maßnahme" zu bemängeln sind...
:danke:
Nachfolgend die scans einzeln als Bilddatei oder gesammelt in einem pdf, sucht es Euch aus.
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