Und wieder von vorne mit dieser sch...Maßnahme

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Chrissi

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Guten Morgen Allerseits,

wende mich wegen folgenden Themas noch einmal an euch:

https://www.elo-forum.org/weiterbil...5-sinnlose-massnahme-vielleicht-abwenden.html

Auf meinen Widerspruch habe ich keine schriftliche Antwort erhalten.

Hatte aber einen Termin und natürlich - wie nicht anders zu erwarten - soll ich partout diese sinnlose Maßnahme machen.

Es wird mir auch nicht geglaubt, dass ich die "Einladung" des Trägers nicht bekommen habe; aber SB könnte mir das ja nicht beweisen....

Es geht dem SB primär um das Praktikum, welches ja "ach so toll wäre", mir ja "soooooo helfen würde" und ich ja "soooooviel praktische Erfahrung machen" könne!

Papierkörbe leeren, Ablage machen und Kaffe kochen, jaja....Wie die anderen Male auch!

Ich sollte auch wieder eine EGV unterschreiben (hänge ich an), was ich aber diesmal nicht getan habe.
Meine alte EGV ist auch noch gültig; was soll das auch immer? Immer wenn ich da bin, soll ich eine neue unterschreiben!

Zumal mir auch nicht gefällt, dass der Träger Einblick in meine Unterlagen bekommen soll!
"Widerspruch " wurde nicht erhoben? Interessant....

Naja, dann würde ich die halt per Post bekommen, wenn sie innerhalb einer Woche nicht unterschrieben bei SB liegt und die gilt dann genauso, war die Antwort.

Also warte ich jetzt wieder auf die Einladung dieser dämlichen Maßnahme.
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?

Hat da jemand einen Tipp? Oder erstmal warten, bis ich die "Einladung" erhalte?
 

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Wenn du noch eine gültige unterschrieben EGV hast kann Sb dir zusenden was Sie will. Auch eine EGV -VA ersetzt nicht eine
noch gültige EGV .
 
Die Teilnahme ist für die Dauer von 8 Wochen vorgesehen. Den individuellen Beginntermin legt der
Träger fest, sie erhalten demnächst eine schriftliche Einladung.
Nö.
Z
u einer Maßnahme wird man nicht eingeladen, sondern der SB hat die Maßnahme zuzuweisen und zwar ganz konkret mit Beschreibung, Startdatum/Enddatum etc.. Ob nun in der EGV /EGV -VA oder als Verwaltungsakt.
Und wie Janis schon sagt, existiert eine gültige EGV , kann es daneben keine zweite EGV geben.
 
Hallo nochmal,

ich bedanke mich schon mal.

Und wie soll ich jetzt handeln?

Direkt wiedersprechen?

Oder erstmal warten (Zeit schinden), bis "Einladung Maßnahme" kommt, nicht hingehen und DANN widersprechen mit den o. g. Gründen?

LG
 
Auf meinen Widerspruch habe ich keine schriftliche Antwort erhalten.

Erstmal finde ich es schade, dass in deinem anderen Thema kein User gesagt hat ob du den Widerspruch so wegschicken kannst.

Das JC hat 3 Monate Zeit um deinen Widerspruch zu bearbeiten.
Kann also noch etwas dauern mit einer Antwort.

Hast du deinen Widerspruch persönlich eingereicht, auf einer Kopie dir den Empfang bestätigen lassen?

Es wird mir auch nicht geglaubt, dass ich die "Einladung" des Trägers nicht bekommen habe; aber SB könnte mir das ja nicht beweisen....

Das auch völlig wurscht ob du diese Einladung von dem MT bekommen hast oder nicht. Ein MT hat Nicht einzuladen.

Papierkörbe leeren, Ablage machen und Kaffe kochen, jaja....Wie die anderen Male auch!

Hast du schon öfter solche Maßnahmen machen müssen?

Ich sollte auch wieder eine EGV unterschreiben (hänge ich an), was ich aber diesmal nicht getan habe.
Meine alte EGV ist auch noch gültig; was soll das auch immer? Immer wenn ich da bin, soll ich eine neue unterschreiben!

Wie die anderen schon gesagt haben es gibt Keine zweite EGV neben der noch gültigen und auch keinen VA .
Da braucht es schon besondere Gründe / Veränderungen um eine neue EGV abzuschließen. Aber trotzdem müsste die noch gültige EGV erst mal mit beiderseitigem Einverständnis gekündigt werden.

Zumal mir auch nicht gefällt, dass der Träger Einblick in meine Unterlagen bekommen soll!
"Widerspruch " wurde nicht erhoben? Interessant....

Das würde ich auch nicht unterschreiben. Datenschutz

Naja, dann würde ich die halt per Post bekommen, wenn sie innerhalb einer Woche nicht unterschrieben bei SB liegt und die gilt dann genauso, war die Antwort.

Wenn du nicht unterschreiben willst, dann lass dir einen VA schicken. Gegen einen VA kannst du dich wehren gegen eine freiwillig unterschriebene EGV so gut wie gar nicht.
Falls ein VA kommt muss dir ein anderer User helfen einen Widerspruch zu schreiben und auch einen Antrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beim SG .
Eine Garantie auf Erfolg können wir nicht geben.

Also warte ich jetzt wieder auf die Einladung dieser dämlichen Maßnahme. Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?

Ein Maßnahmeträger hat Nicht einzuladen. Dieser Einladung musst du nicht folgen. Nur wenn vom JC eine Zuweisung kommt der musst du folge leisten.
Kommt ein VA oder eine Zuweisung dann stell das hier ein, persönliche Daten schwärzen.

Hat da jemand einen Tipp? Oder erstmal warten, bis ich die "Einladung" erhalte?

Ich persönlich würde nicht unterschreiben, erstens ist diese EGV nicht okay und es gibt noch eine gültige.
 
ich frag mich grad was festgestellt werden soll
ist es nicht sicher welche beruflichen wege du gehn willst ?
das deswegen diese feststellungsmassnahme gemacht werden soll?

so liest sich das ding
das du dir nicht sicher bist in welchen bereichen du noch tätig werden könntest

oder wurde mal ein antrag auf eine umschullung gestellt
da wird sowas vorab auch gemacht
 
Hallo Sperling,

danke für Deine umfassende Antwort. Nein, ich will keine EGV mehr unterschreiben und ein Maßnahmeträger bekommt auch von mir nie mehr eine Unterschrift auf IRGENDWAS!

Doch, ich habe eine PN bekommen zu meinem "Widerspruch "; das muß ich sagen.

Der Widerspruch wurde von mir persönlich abgegeben und mit Stempel / Unterschrift der Empfang quittiert.
Der Herr war sehr freundlich und hat es sogar noch in den PC geschrieben. Er meinte, dann kann nichts mehr verloren gehen...

Jaja, auch ich lerne :biggrin:! Bisher hatte ich noch keinen ernsten Streß mit der ARGE und habe auch eigentlich immer den Quatsch gemacht, den sie wollten! Aber jetzt will ich nicht mehr!

Meine jetzige SB ist ganz okay und ich komme auch ganz gut mit ihr klar.
Aber jetzt hat sie sich festgebissen an der Maßnahme, da jetzt angeblich für "mich" nichts Anderes gefördert wird zur Zeit und es geht ihr vor Allem um dieses Sch... Praktikum, damit ich "Berufserfahrung / Praxis" sammele.
Dazu kommt, dass sie sich auch rechtfertigen muß, was sie mit "mir" macht (ich denke mal mit "Fällen" wie mir), sagte sie. Daher diese Maßnahme....

Genau DIE will ich aber NICHT!

Eben weil diese dusseligen Maßnahmen nichts bringen, beim AG eh nichts zählen und nur Zeitverschwendung sind!
Man soll nur aus der Statistik; das wissen doch Alle....

Ja, ich mußte schon öfter Maßnahmen machen; eben die, die wohl die meisten Arbeitslosen machen müssen.....Trainings-/Bewerbungs (ja genauso beliebt wie sinnlos, *g*)und was weiß ich nicht!

Auch mal eine Maßnahme, die über 13 Monate ging; bei der ich auch echt mal zur Abwechselung was gelernt habe.

In dieser Maßnahme war natürlich auch so ein Praktikum enthalten, in dem ich nur aus Personalakten die Daten in den PC gehämmert habe und Tisch gedeckt habe, wenn Besuch kam...

Nur einen Job habe ich trotzdem nicht.....

Dann noch Praktika so als "Probearbeiten" und natürlich die Praktika aus der Schule, die uns ja auch eine Lehrstelle bescheren sollten.
Geholfen hat NICHTS!!!

Ich bin auch - wie viele ander Leute - der Meinung, dass man nur ausgenutzt wird und keinerlei Interesse an einer Einstellung besteht. Die wollen nur Gratis-Arbeitskräfte; oft in der Zeit, in der Notstand herrscht (Sommer, Weihnachten usw.)!

Das Niemand hier eine "Erfolgsgarantie" geben kann, ist mir klar.
Es geht mir hier um Meinungsaustausch / Erfahrungen in ähnlichen Fällen und Tipps.

@Sumse:Doch, ICH bin mir schon sicher! Antrag auf Umschulung wurde nicht gestellt.
Aber irgendwohin muß man mich ja verfrachten, um mich mal aus der Statistik zu bekommen, nich wahr....:biggrin:

Meine Freundin ist über 50 und ihr wurde eine Orientierungsmaßnahme angeboten!

Sie mußte in die Küche, in die Holzwerkstatt usw.

Sie sagte, die wäre 3 x selbstständig gewesen, hätte 2 Kinder alleine groß gezogen, hätte 3 Berufe erlernt und hätte sich genug "orientiert"! Half ihr aber auch nix....

Man muß das nicht verstehen, oder?:icon_sad:

Man muß echt aufpassen, das man nicht zum Fall für die Klapse wird!:eek::icon_kotz:
 
wenn du dir sicher bist was du willst dann arbeite vor fürs sg
stelle anträge zu weiterbildungen die du haben willst schriftlich
alle ablehnungen festhalten dann die werden später gebraucht

diese massnahme da mag sein das es schikane ist aber bei gericht wird argumentiert das du herrausfindensollst welchen berufszeig zu dir passt und son müll

wenn du aber selber dinge vorträgst und die abgelehnt worden sind
hat das JC mit solche massnahmen heftige probleme das zu begründen warum
 
Hallo Allerseits - heute habe ich dann die EGV per VA bekommen.

Was soll ich denen am besten schreiben? Was mir vor allem nicht passt (neben dieser dämlichen, sinnlosen Maßnahme überhaupt), dass der komische Träger Zugriff auf meine Daten haben sollen. Will ich gar nicht! "Wurde nicht widersprochen!" schreibt die! HA!

Dem will ich jetzt widersprechen. Aber das reicht ja wohl nicht....Außerdem gilt meine alte EGV auch noch.

Eine "Einladung" vom Träger habe ich noch nicht bekommen. Aber muß ich ja nicht drauf reagieren, oder?

Hat einer n Tipp, was ich da noch reinschreiben kann?

Stelle die EGV mal hier rein (obwohl das ja die selbe ist wie vom 05.07.)

@Sumse: Ich will diese dämliche Maßnahme nicht; die sollen mich damit in Ruhe lassen! Genau, das ist nichts als Schikane und "Beschäftigungstherapie".
Wenn, will ich was machen, was die aber eh nicht bezahlen; wird nicht gefördert.

Das ist so sinnlos...

Wie gesagt, die SB weiß das selber - der geht es um das Sch.... Praktikum! "Damit ich Praxis bekomme", haha....
 
Hallo du ;-) ich möchte dir einen kleinen Tipp geben, falls alle Stricke reissen und du teilnehmen musst... Halte die Augen auf und halte alles fest, was dir negativ auffällt. Suche dir etwas, was sich schlecht auf den Träger auswirkt! Glaube mir, wenn deren Auftraggeber Wind von etwas bekommen, was nicht in Ordnung ist, kommen die ins Schwitzen! Ich spreche aus eigener Erfahrung - ich habe bei einem Bildungsträger gearbeitet. Habe in genau dieser Maßnahme, an der du teilnehmen musst, als Jobcoach gearbeitet... Falls du mehr wissen willst frag ruhig! LG
 
Kommt der zuständige Träger seinen in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb einer Frist von 2 Monaten das Recht der Nacherfüllung einzuräumen. Ist eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich, muss er folgende Ersatzmaßnahme anbieten: erneute Beratung.

Welches Recht hast du auf Nachbesserung, wie lange?

Erneute Beratung ist ein Witz.
Das ist SB sein Job dich zu beraten.

"Finanzierung einer Maßnahme bei einem Träger, hier das Feststellungs-, Trainings- und Erprobungscenter FTEC und Finanzierungder Fahr-/ Lehrgangskosten.

Überflüssiger Satz, wen interessiert das, dass die das Geld aus dem Fenster hauen?

Ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt Teilnahme zum Erwerb von Kenntnissen bei ZAQ für 8 Wochen/ Tage."

Die Maßnahme ist nicht hinreichend bestimmt.

Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten ....

Wie viel wird pro schriftlicher Bewerbung erstattet?
Wie viel wird jährlich an schriftlichen Bewerbungen erstattet?

Das Jobcenter unterstützt Ihre Bewerbungsaktivitäten nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 44 SGB 111 durch Übernahme von angemessenen und nachgewiesenen Fahrkosten zu Vorstellungsgesprächen,

Wie viel wird jährlich an Fahrkosten erstattet?

z.B. Eingangsbestätigung der Bewerbung, Absagen, Bestätigung der Arbeitgeber über die persönliche Vorstellung oder sonstige Nachweise, in Ausnahmefällen Kopie der Bewerbungsanschreiben.

Eingangsbestätigung, Absagen hast du keinen Einfluss drauf und ist total überflüssig das zu schreiben.

Was soll das mit den "in Ausnahmefällen Kopie der Bewerbungsanschreiben" heißen?

"Pünktliches Erscheinen auf Einladung des Feststellungs-, Trainings- und Erprobungscenter FTEC bei ZAQ (verschiedene Einatzorte möglich; Hauptsitz Essener Str. 100, 46047 OB, 1. Gespräch in der Essener Str. 59).

Die Maßnahme ist nicht hinreichend bestimmt.

Sind Sie zum Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die
Meldeaufforderung auf den 1. Tag der Arbeitsfähigkeitfort.


Gesundheitliche Angelegenheiten gehören Nicht in eine EGV

Den individuellen Beginntermin legt der Träger fest, sie erhalten demnächst eine schriftliche Einladung.

Termine haben bei Zuweisung festzustehen. Ein Mßnahmeträger hat Nicht einzuladen.

Für die Dauer der Teilnahme an der Maßnahme, wird dem Träger ein Zugriff auf Ihre selektiven Bewerberdaten in dem Vermittlungs-/Beratungs- und Informationssystems (VerBIS ) durch den
Träger der Grundsicherung eingeräumt. Ein Widerspruch wurde nicht erhoben.


Der Widerspruch konnte Nicht erhoben werden weil man dir mit diesem VA keine andere Wahl gelassen hat.

Sozialgeheimnis, Datenschutz

Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind.

Gehört Nicht in einen VA da schon gesetzlich geregelt ist, dass man dies muss.

Zum zeit- und ortsnahen Bereich gehören für Sie-alle Orte in der Umgebung ihres Grundsicherungsträgers, von denen Sie in der Lage sind, Vorsprachen täglich wahrzunehmen.
Sie sind verpflichtet, Änderungen (z.B. Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) unverzüglich mitzuteilen und bei einer Ortsabwesenheit (Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches) vorab die Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners einzuholen................


Wenn das im eingerahmten steht, dann gehört das Nicht in einen VA

Diese Eingliederungsvereinbarung behält grundsätzlich solange ihre Gültigkeit, solange Sie hilfebedürftig sind. Entfällt Ihre Hilfebedürftigkeit sind weder Sie noch der Träger der Grundsicherung an die aufgeführten Rechte und Pflichten weiter gebunden. Wird im Einzelfall von diesem Grundsatz abgewichen, so wird dies oben unter Leistungen des Grundsicherungsträgers
gesondert vereinbart.


Wenn das im eingerahmten steht, dann gehört das Nicht in einen VA
Eine EGV hat die Laufzeit von einem halben Jahr und nicht länger

Rechtsfolgenbelehrung

Absatz 2, 3 sind für eine EGV Nicht für einen VA

Sehe keine Rechtsbehelfsbelehrung
 
Hallo @Chrissi,

ich hab Dir mal einen Vorschlag für den Widerspruch ans JC und den Antrag auf aufschiebende Wirkung fürs Sozialgericht(SG ) angehängt.

Vielleicht schauen andere Foristen nochmal drüber.

Erst den Widerspruch beim JC einreichen, dann umgehend den Antrag beim SG .

Einreichen musst Du beim SG in jeweils 2facher Ausführung - noch gültige EGV , VA , Widerspruch , Antrag.

Du kannst es persönlich beim SG vorbeibringen und einen Rechtspfleger nochmal drüber schauen lassen oder per Post schicken.

Solange Deinem Widerspruch oder Antrag nicht entsprochen wird, musst Du den Verpflichtungen aus dem VA nachkommen, um keine Sanktion zu riskieren.
 

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  • Vorschlag Widerspruch18.07..doc
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  • Vorschlag 18.07. aufsch.Wirkung.doc
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Hallo,

ich danke euch allen!

Besonders "Ghansafan" für die tollen Briefe:)! Du hast wohl schon Übung?!:icon_wink:
Werde mich mal am Montag hinsetzen und was schreiben. Stelle es zur Vorsicht auch noch mal hier ein, wenn´s recht ist.

Allerdings ist doch auch die alte EGV nicht mängelfrei, wie ich hier las. Ich komme bisher nur der Verpflichtung mit den Bewerbungen nach.
Wenn ich was von dem Träger bekomme, werde ich nicht reagieren.

@Ilinia: ja, danke, komme ich gerne drauf zurück. Unterschreiben werde ich sowieso nichts und meine Unterlagen bekommen die auch nicht!
Da brauchen nicht 150 Leute an meinem Lebenslauf rumzufuschen, nene! Hat bisher noch nie was geholfen...
 
Hallöchen nochmal,

habe da nochmals eine Frage: habe ich eigentlich noch Zeit mit dem Widerspruch ?

Hat man da nicht 1 Monat oder wie war das noch mal?

Ein wenig "Zeit" wäre vielleicht gut. Andererseits, wenn ich dann schon vom Träger eine "Einladung" bekomme, ist das vielleicht zu spät, oder?

LG
 
Hallo - habe heute den Widerspruch an die ARGE per Einschreiben geschickt (wegen Handicap konnte ich nicht selber abgeben und stundenlang im Stehen warten). Hoffe, die nehmen das an. Ich habe mal gehört, dass die "rumbocken" bei Einschreiben hier.

Auch Post ans SG ist raus, obwohl man mir beim SG Duisburg sagte, ich solle erst auf die Antwort der ARGE warten.

Nun mal abwarten....
 
@Liane: Ein Freund von mir schickte ein Schreiben per Einschreiben (ist ca. 1 Jahr her jetzt) und bekam es zurück; sie verweigerten die Annahme.

Weiß aber nicht, ob das mit Rückschein war; keine Ahnung.

Dasselbe soll wiederrum bei Leuten in seinem Bekanntenkreis passiert sein.

Ich habe es trotzdem nicht verstanden; denn es entstehen denen doch keine Kosten!?:icon_eek:

Ich habe jetzt den Brief als normales Einschreiben verwendet und eine Quittung bekommen.

Normal gebe ich wichtige Schreiben immer persönlich ab (weil für mich die ARGE fußläufig zu erreichen ist) und lasse mir auf einer Kopie den Eingang bestätigen.

Aber man muß hier immer stundenlang im Stehen warten und das kann ich zur Zeit nicht.
Im Zeitschriftenladen mit Poststelle hier muß man nicht anstehen.
 
Hallo- heute war es dann soweit: In den Briefkasten geguckt und - wie meistens - im Strahl gek...t:icon_kotz:!

Ich habe nun diese Einladung zu der "Beschäftigungstherapie" bekommen (habe ich? Will ich aber nicht hin!) und eine Antwort vom Sozialgericht ist auch da; allerdings erstmal nur so eine Art Eingangsbestätigung.

Ich hänge Beides an.

Zu der Maßnahme werde ich allerdings nicht gehen. Ich weiß immer noch nicht, was ich da machen soll und will auch nicht, dass die in meinen Unterlagen rumglotzen! :icon_evil:
 

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  • Einl._01-08-2012.pdf
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  • Soz.Gericht_01-08-2012.pdf
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Ich habe nun diese Einladung zu der "Beschäftigungstherapie" bekommen (habe ich? Will ich aber nicht hin!) und eine Antwort vom Sozialgericht ist auch da; allerdings erstmal nur so eine Art Eingangsbestätigung.
:icon_evil:

M.W. müssen Maßnahme genau definiert sein. Das geht aus dem Schreiben nicht hervor.
Zeugnisse und Lebenslauf geht denen einen Fur.... an. Muss man nicht abgeben.
War eine Rechtsbelehrung dabei? Ist zwingend notwendig.
 
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