Hallo SabineFragend,
Hier kurz meine Vita: 58 Jahre alt, GdB 40 (gleichgestellt mit 50), seit Anfang November 2017 ohne Unterbrechung arbeitsunfähig, ausgesteuert,
Darum habe ich das mal in den entsprechenden Forenbereich verschoben, denn mit "normalem ALGI" (bei echter Arbeitslosigkeit) ist das
NICHT vergleichbar.
Teil-EM-Rente ist unbefristet genehmigt, aktuelles Arbeitsverhältnis ruhend (seit über 3 Jahrzehnten ÖD), Arbeitgeber prüft weitere Beschäftigung aufgrund der erteilten Teil-EM-Rente.
Das wird ja üblicherweise bereits
VOR der Teilberentung geklärt, ob der AG eine Weiterbeschäftigung im Teilzeitbereich anbieten kann.
Dein AG hatte ja (eigentlich) auch schon genug Zeit sich darum (im Zuge des BEM) zu kümmern, wenn du schon ausgesteuert wurdest nach sehr langer Krankheit.
Siehst du denn selbst noch Möglichkeiten dafür oder werden das auch nur "Worthülsen" bleiben ???
Mein zuständiges Arbeitsamt teilte mir mit, dass ich mich BEWERBEN muß! Ansonsten würde mein ALG1 gekürzt!
In welcher Form hat man dir das denn mitgeteilt (hast du eine EGV dazu abgeschlossen ???), eine "Kürzung" gibt es im ALGI überhaupt nicht, bei einer Sperre (nach § 159 SGB III) gibt es allerdings überhaupt kein Geld mehr.
Zudem kannst (und solltest) du dich am § 140 SGB III orientieren, welche Tätigkeiten "zumutbar" wären, so ganz "pauschal" geht das nämlich
NICHT im SGB III.
Ich kann das nicht verstehen, denn ich habe Arbeit, nach wie vor, im ÖD, bin, wie gesagt, ungekündigt! Wieso soll ich mich dann irgendwo bewerben???
Die AfA zahlt aber
KEIN "Ersatz-Krankengeld" nach der Aussteuerung und wenn du deine vorhandene Tätigkeit (wegen Krankheit) weiterhin (auch in Teilzeit) nicht wieder aufnehmen kannst, dann bist du verpflichtet der Vermittlung (in eine andere zumutbare Teilzeit-Tätigkeit) "zur Verfügung zu stehen" ...
Ich kenne mich nicht aus, aber das scheint mir doch etwas sinnfrei?
Das ist also nicht so sinnfrei wie es scheint, man könnte es auch profaner ausdrücken und dir anraten deine Arbeit doch einfach wieder aufzunehmen, wenn du so viel Wert darauf legst noch einen festen Arbeitsplatz zu haben und was du dann überhaupt von der AfA willst.
Wer
NICHT arbeitslos ist bekommt in der Regel
KEIN ALGI gezahlt, das ermöglicht
NUR die Sonderregelung nach § 145 SGB III nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld.
Durch deine Teil-Berentung ist das natürlich alles noch schwieriger geworden aber zunächst mal ist die AfA verpflichtet dir ALGI zu zahlen, sofern
DU (theoretisch / fiktiv) bereit bist der Vermittlung zur Verfügung zu stehen.
Ganz abgesehen davon, wer mich wohl mit dieser Bewerbung nehmen würde: 58 Jahre alt, Teil-EM-Rente, GdB 40 (gleichgestellt 50), ungekündigt im ÖD, Kündigungsfrist 7 Monate zum Quartalsende..... Wer kann mir dazu etwas sagen? Ich habe das Gefühl, da läuft etwas falsch?
Da läuft also nichts falsch wie es dir den Eindruck macht, man hat dich allerdings nicht zu den Grenzen (gemäß § 140 SGB III) deiner "Bewerbungs-Pflichten" aufgeklärt und deine Ansicht zu den Aussichten ist natürlich auch berechtigt.
Nur sind die "Aussichten" auf einen tatsächlichen Erfolg von Bewerbungen eher nebensächlich, mit 58 Jahren hat man am aktuellen Arbeitsmarkt auch ohne massive weitere "Vermittlungs-Hemmnisse" kaum noch Chancen auf eine neue Stelle.
Für den Fall, dass man dir Vermittlungs-Vorschläge zuschickt / ausreicht solltest du dir genau diese "Hemmnisse" zu Nutze machen, jedenfalls wenn so ein VV ansonsten als "zumutbar" (gemäß § 140 SGB III) anzusehen wäre ... bereits daran scheitert es meist schon.
Wichtig ist auch, ob der VV eine "Rechts-Folgen-Belehrung" (RFB) enthält, ansonsten brauchst du dich ohnehin
NICHT bewerben, das wäre freiwillig.
Wenn es
KEINE schriftliche Vereinbarung (Eingliederungs-Vereinbarung / EGV oder ersetzenden VA) gibt mit deiner Unterschrift, dann hast du dich auch nicht zu bestimmten Aktivitäten (schriftlich) verpflichtet, was so "gesagt" wird dazu musst du nicht erfüllen, nur schriftlich hat eine Bedeutung dafür.
Bei Bedarf genügt auch sicher zunächst eine freundliche Kurzbewerbung und bereits der Hinweis darauf (das gehört sich ja so

), wie lang deine Kündigungsfrist im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ist, dürfte dann
JEDEN Interessenten abschrecken.
Bisher habe ich noch nicht davon gehört oder gelesen, dass Jemand nach der Aussteuerung tatsächlich einen anderen Job gefunden hat ... meist "schläft" auch das Interesse der SB dabei schnell ein, wenn man sie fordert und tatsächlich zumutbare / sinnvolle VV haben möchte ...
Das wirkt meist besser als pure Ablehnung, weil man ja noch fest angestellt ist ...
MfG Doppeloma