Warum hast du es nicht einfach dabei belassen und dich an diese Auskunft gehalten ...
Weil mir die Mitarbeiterin der DRV gesagt hat, dass ich die Zahlung schriftlich melden muss. Und es auch in meinem Rentenbescheid so steht.
Das war so was von überflüssig, der DRV brauchst du NUR Einkommen aus aktiver Arbeit mitzuteilen, zumal du doch bereits die Information bekommen hast, dass da nichts angerechnet wird (werden darf) auch hier im Forum ...
Warum sorgst du dann selbst dafür dort "schlafende Hunde zu wecken" ...
Ich habe mich an die vorgeschriebene Vorgehensweise gehalten. Auch wenn es nicht angerechnet wird, bin ich zur Meldung der Zahlung verpflichtet.
Ja super, das machen die sicher nicht weil sie deine Erklärungen dazu nun einfach so hinnehmen wollen ... die hätten sich schon von selber gemeldet wenn das erforderlich wäre ... und dein EX-AG wird sicher auch begeistert sein, aber die DRV wird jetzt nicht aufgeben das ausgefüllte Formular von dir einzufordern.
Hm, ist es nicht immer so, dass die Behörden die Angaben von "offizieller Stelle" haben wollen? Ich mein, als ich die Aufnahme eines Minijobs gemeldet habe, wurde auch der AG angeschrieben, um nochmal meine Angaben zu bestätigen.
Wenn du dir so sicher warst, dass deine Informationen eine Anrechnung ausschließen (was ich genau so sehe aber ich bin nicht die DRV), warum hast du dann überhaupt eine Mitteilung dazu an die DRV geschickt ... Gelder die dort nicht als echter Zuverdienst zählen, braucht man denen auch nicht mitteilen und erklären.
Naja, überall wo ich gefragt und geschaut habe, hieß es, Zahlung muss schriftlich gemeldet werden. So auch telefonische Auskunft meiner Sachbearbeiterin bei der DRV. Ich melde lieber einmal was zuviel, als dass ich später irgendwann Ärger bekomme. Damit bin ich bisher immer gut gefahren.
sorry, aber man ist krank halt nicht immer so fit wie man es gerne hätte und nicht jeder hat es so drauf mit dem ganzen kram und macht dann auch mal was falsch. es bringt ja hinterher auch nicht mehr wirklich was, den finger in die wunde zu reiben. ich denk mal, sie wird sich selber schon genug ärgern.
und ja, manche machen es sich schwerer als es ist, aber sicher nicht mit absicht und dann kann man doch einfach helfen, oder auch nicht, statt noch mit vorwürfen zu kommen. man macht das doch nicht mit absicht.
Danke. Naja ärgern tu ich mich nicht, ich hab schließlich alles so gemacht, wie es von mir verlangt wird. Sorry, ich versteh gerade garnicht, was jetzt daran falsch war, das zu melden. Es sind genügend Fragen im DRV Forum zur Urlaubsabgeltung zu finden und dort heißt es, dass es gemeldet werden muss, steht auch im Rentenbescheid. Aber gut, wenn es jetzt nur darum geht, mir zu erzählen, dass ich was falsch gemacht habe - Danke, das braucht ihr nicht. Meine Meinung bleibt, ich muss diese Zahlung ordnungsgemäß melden (wurde mir im Chat und 2x telefonisch bei der DRV auf Nachfrage so mitgeteilt). Dann halt ich mich lieber dran. Wenn jetzt anders als geplant läuft, dann muss ich halt da noch hinterher. Zur Not halt mit Anwalt.
Urlaubsabgeltung = einmal gezahltes Arbeitsentgelt, daher ist dies als Hinzuverdienst zu melden.
Über die Anrechnung sagt das noch nichts aus.
Ich wünsche euch ein gesegnetes Weihnachtsfest.