GrauerRiese
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Bisher habe ich immer eine EGV für die Dauer von 6 Monaten unterschreiben müssen. Jetzt steht in meiner aktuellen EGV "gültig bis: soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart ist"
Ist das so rechtens ?
Und wenn es heisst "verpflichtet sich zu mindestens 5 schriftlichen Bewerbungen", fallen darunter auch Email-Bewerbungen ?
Ich habe nun für Oktober auf 5 postalische Bewerbungen Absagen erhalten, allerdings darunter eine per email. Habe nun Sorge, dass diese dann nicht anerkannt wird, weil der Sachbearbeiter auch von einer Email-Bewerbung ausgeht und mir deshalb eine Leistungskürzung droht.
Ist das so rechtens ?
Und wenn es heisst "verpflichtet sich zu mindestens 5 schriftlichen Bewerbungen", fallen darunter auch Email-Bewerbungen ?
Ich habe nun für Oktober auf 5 postalische Bewerbungen Absagen erhalten, allerdings darunter eine per email. Habe nun Sorge, dass diese dann nicht anerkannt wird, weil der Sachbearbeiter auch von einer Email-Bewerbung ausgeht und mir deshalb eine Leistungskürzung droht.