>>> UNBEDINGT BEACHTEN <<< - Bundesweite Tabelle der angemessenen KdU

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Ich mache jetzt Praktikum bei einem großem sozialen Wohnbauunternehmen. Dort habe ich eine Liste mit aktuellen KDU aus Iserlohn gefunden. Allerdings weiss ich nciht ob die wirklich vom Amt so abgesegnet sind. Laut Aussage vom Chef, kamen sie direkt aus der Jobcenter.

Vieleicht weiss ja jemand mehr.

1 Person: 45 m²
2 Personen: 60 m²
3 Personen: 75 m²
4 Personen: 90 m²
5 Personen: 115 m²

Kaltmiete pro m² 5,06 Euro.

Für Heiz- und Nebenkosten gibt es keine Grenze nach oben, sie werden übernomen,sofern diese angemessen sind.
 
Gut, dass der thread weiterläuft. Nun habe ich die aktuellen Wohnkosten für meine Stadt. Die alten standen zwar auch im Ratgeber, aber auch auf der Internetseite meines Jobcenters. Noch mit 45 m²

Seit der Erhöhung auf 47 m² verschwanden die Zahlen von der Seite, aber jetzt hab ich sie zum Glück wieder und hab sie mir sofort ausgedruckt.
 
Hallo,
hier sind die KDU für Goslar

LG Joseff v. N.
 
Hallo!

Hier kommt das KDU - "Merkblatt" des Landkreises Aschaffenburg.
 
Damit wir hier im Forum gleich nachschauen können, in welchem Ort, welche Kosten der Unterkunft als *angemessen* gelten, setze ich einen Link zu einer bundesweiten Tabelle.

https://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/doku/05_soziales/sgb_ii/2006_02_00_bruhn_tripp.pdf
Hallo ! Ich bin neu hier im Forum, kenne mich hier nicht aus komme auch noch nicht klar hier. Ich habe aber eine Frage : Ich wohne in Hamburg alleine mit meinen 2 Kindern (7 und 2) Meine mietwohnung hat 70 qm, kostet 440 kalt und warm um die 590Euro das haus wurde 1965/66gebaut und 1991/92 sind die wohnungen moderniesiert wurden ! diese hat 2,5 zimmer usw. und ich muss jeden monat 89 euro eigenanteil miete bezahlen !!! kann das hin kommen ???? HILFEEEEEEEEEEE
 
Bitte einen Extra Thread im Bereich Kosten der Unterkunft aufmachen. Falls Du nicht weißt, wie das geht, mach ich das für Dich.
 
REGION WÜRZBURG
Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV -Empfänger


Berechnung nach Marktlage statt Schätzung
Einem allein stehenden Empfänger von Hartz IV oder Sozialhilfe steht demnach eine Wohnung mit 50 Quadratmetern Wohnfläche zu. Die durchschnittliche Kaltmiete dafür beträgt im Landkreis 5,18 Euro pro Quadratmeter. Eine sechsköpfige Familie hätte nach den Berechnungen Anspruch auf 120 Quadratmeter Wohnfläche zu einem Mietpreis von 4,48 Euro.
Sogenannte kalte Nebenkosten werden bis zu einer Höhe von 1,10 Euro pro Quadratmeter erstattet. Hinzu kommt die Übernahme der Heizkosten durch das Jobcenter.
Neue Mietobergrenzen für Hartz-IV-Empfänger | MAIN-POST Nachrichten für Franken, Bayern und die Welt
 
Hallo ! Ich bin neu hier im Forum, kenne mich hier nicht aus komme auch noch nicht klar hier. Ich habe aber eine Frage : Ich wohne in Hamburg alleine mit meinen 2 Kindern (7 und 2) Meine mietwohnung hat 70 qm, kostet 440 kalt und warm um die 590Euro das haus wurde 1965/66gebaut und 1991/92 sind die wohnungen moderniesiert wurden ! diese hat 2,5 zimmer usw. und ich muss jeden monat 89 euro eigenanteil miete bezahlen !!! kann das hin kommen ???? HILFEEEEEEEEEEE

Lass Dir vom Vermieter eine Bestätigung über die Modernisierungsmassnahmen ausstellen. Formular dafür bekommst Du von der Jobcenter, durch die Modernisierung ändert sich die Altersklasse Deiner Wohnung, d.h. auch die Mietgrenze, die die Jobcenter übernehmen muss.
 
Hat jemand ein Plan wie hoch in Dresden dei angemessene KdU ist?
 
Klick' mal den Link in Posting #26 von yellowgirl an, dort findest Du auch Dresden (Stand Mai 2010)
 
Klick' mal den Link in Posting #26 von yellowgirl an, dort findest Du auch Dresden (Stand Mai 2010)
Danke schön.

Hmmm, da ist ja noch die alte Kaltmiete mit drin. Seid Dezember 2010 gibt es zumindest dafür eine neue Angemessenheitsgrenze, laut SG Dresden.
 
Hier gibt es ein Merkblatt von 8/2010 für Dresden.
Hier unten als Anhang.

Link zur Quellseite:
Dresden - Leben, Arbeiten und Wohnen - Kosten der Unterkunft - Angemessener Wohnraum
 

Anhänge

  • Lang_kdu_dd_merkblatt_angemessener_wohnraum__Stand_8-2010.pdf
    60,3 KB · Aufrufe: 1.171
Ich mache jetzt Praktikum bei einem großem sozialen Wohnbauunternehmen. Dort habe ich eine Liste mit aktuellen KDU aus Iserlohn gefunden. Allerdings weiss ich nciht ob die wirklich vom Amt so abgesegnet sind. Laut Aussage vom Chef, kamen sie direkt aus der Jobcenter.

Vieleicht weiss ja jemand mehr.

1 Person: 45 m²
2 Personen: 60 m²
3 Personen: 75 m²
4 Personen: 90 m²
5 Personen: 115 m²

Kaltmiete pro m² 5,06 Euro.

Für Heiz- und Nebenkosten gibt es keine Grenze nach oben, sie werden übernomen,sofern diese angemessen sind.

Ich habe eine andere Tabelle über die "angemessene" Wohnungsgröße:
1 Person - 45-50 qm
2 Personen - 60 qm, zwei Wohnräume
3 Personen - 75-80 qm, drei Wohnräume
4 Personen - 85-90 qm, vier Wohnräume
und 10-15 qm
für jede weitere Person
Stand: Okt. 2006, durchschn. Größe nach Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
Vllcht. hilft die dir weiter. :)
 
Wir sind 3 Personen. Könnten wir auch ne 4-Raumwohnung nehmen, wenn die unter 75qm und die Miete angemessen ist?
 
Wir sind 3 Personen. Könnten wir auch ne 4-Raumwohnung nehmen, wenn die unter 75qm und die Miete angemessen ist?
In der Richtlinie gibt es keine Zimmerzahl, die vorgeschrieben ist.
Die Richtwerte beziehen sich auf die Personenzahl (3-Personen-Haushalt) und nicht auf die Zimmerzahl.

Bei weiteren konkreten Fragen mach doch gerne eine eigenes Thema dafür auf. Sonst wird es hier schnell unübersichtlich. Hier sollen ja die KdU -Richtlinien, Merkblatter u.ä. gesammelt werden.
 
Sind die in den Links angegebenen Beträge Kaltmieten? Die meisten Wohnungsangebote lesen sich ja in der Form Quadratmeterzahl, Kaltmiete und Nebenkosten. Muss ich die letzten beiden erst zusammenrechnen und dann mit den Beträgen aus den Links vergleichen?
 
Das verstehe ich nicht. Ich wohne ausserhalb von Aschaffenburg. Die Jobcenter teilte mir, daß wir 3-köpfige Familie bis 370 € KM haben dürfen. Laut steht auf der Seite anders:

https://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Aschaffenburg-LK---01.09.2010.pdf

Hmm...??? Was stimmt jetzt?

Wir wollen im Sommer umziehen. da meine 2 Kinder ausserhalb in der Schule besuchen werden, leiden in der lange Busfahrt (dauer ca. 45 min) unter Reisekrankheit. Habe ich einen Grund für einen Umzug?
 
Ich habe jetzt so viel über die Warmwasseraufbereitung gelesen, dass ich jetzt nicht weiß, ob das für mich zu trifft. mir werden jeden monat ca. 13 euro für 3 personen abgezogen für die warmwasserbereitung. kann ich auch einen antrag auf überprüfung stellen oder ist das nur für die, die eine dezentrale heizung haben? wir haben eine zentrale heizung und in meinen bescheiden wird jedesmal kosten für die warwasserbereitung abgezogen. Meine Nebenkostenabrechnungen wurden bis jetzt immer vom Amt übernommen. ich habe ehrlich gesagt keine ahnung, für wen nun was zutrifft. kann mir jemand helfen? DANKE.
 
Stadt Oldenburg / Alleinerziehende

Infoblatt der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg e.V (1.3.2011)
Thema: Höhere Mietobergrenzen für Alleinerziehende
https://www.also-zentrum.de/material/alg2-alleinerz-wohnen.pdf

Mietobergrenzen in Oldenburg bei
Alleinerziehenden im ALG II -Bezug für Miete
und Betriebskosten (ohne Heizung u. Strom)
Zahl der Kinder im Haushalt / Mietobergrenze
1 / 434,50 €
2 / 517,00 €
3 / 599,50 €
für jedes weitere
Haushalts-Mitglied / + 82,50 €
Dazu kommen dann im Rahmen der Kosten der Un-
terkunft jeweils noch die tatsächlichen Heizkosten.
 
Schwalm-Eder-Kreis: hier gelten seit dem 01.01.2011 neue Richtlinien (für mich, weil vor gericht erstritten, schon vorher) und zwar nach Wohngeldtabelle wird hier bezahlt. Achtung, hierbei kommen noch 10% Zuschlag wegen der fehlenden Preisanpassung obendrauf. Vorher war es so dass ca. 50 Euro monatlich weniger als die jetzige Höchstgrenze (ohne Heizung) war; ich und ein paar andere haben das Gericht zur Prüfung veranlasst ob die Kosten rechtmäßig ermittelt wurden; das Gericht meinte nein...
 
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