schuldenjenny
Standard Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 31 Jan 2009
- Beiträge
- 375
- Bewertungen
- 80
liebes forum,
ich schreibe nochmal für einen bekannten der anfang des jahres aufgrund von mietschulden zwangsgeräumt wurde.
er lebte einige monate in einem möblierten apartment, kosten ca. 550€ WM, er hatte einen untermietsvertrag.
da es -selbst in berlin- für hartzIV empfänger recht schwer ist eine whg für 378€ WM zu finden -hinzukommen noch mietschulden, negative schufa u. ein alkoholproblem- hat er "unerlaubt" (lt. arge ) einen mietvertrag abgeschlossen bei dem die monatliche WM 470€ beträgt.
die arge schreibt ihm nun dass nur der regelsatz von 378€ übernommen würde da er unaufgefordert in eine zu teure wohnung umgezogen sei, die whg ist aber immerhin fast 100€ günstiger als dass was die arge bislang übernommen hat, hinzu kommt dass er ja sonst von obdachlosigkeit betroffen wäre, im übrigen wurde eine erstausstattung voll übernommen u. bereits gezahlt.
kann man in diesem fall einen widerspruch einlegen oder wird das abgeschmettert?
a propos widerspruch , da er keinen geänderten bescheid bekam, hat er diesen erneut angefordert, dieser kam auch, heute u. da ist die frist für den widerspruch einen tag abgelaufen, kann er dennnoch einen widerspruch einlegen?
über einen rat sind wir sehr dankbar
lg.
jenny
ich schreibe nochmal für einen bekannten der anfang des jahres aufgrund von mietschulden zwangsgeräumt wurde.
er lebte einige monate in einem möblierten apartment, kosten ca. 550€ WM, er hatte einen untermietsvertrag.
da es -selbst in berlin- für hartzIV empfänger recht schwer ist eine whg für 378€ WM zu finden -hinzukommen noch mietschulden, negative schufa u. ein alkoholproblem- hat er "unerlaubt" (lt. arge ) einen mietvertrag abgeschlossen bei dem die monatliche WM 470€ beträgt.
die arge schreibt ihm nun dass nur der regelsatz von 378€ übernommen würde da er unaufgefordert in eine zu teure wohnung umgezogen sei, die whg ist aber immerhin fast 100€ günstiger als dass was die arge bislang übernommen hat, hinzu kommt dass er ja sonst von obdachlosigkeit betroffen wäre, im übrigen wurde eine erstausstattung voll übernommen u. bereits gezahlt.
kann man in diesem fall einen widerspruch einlegen oder wird das abgeschmettert?
a propos widerspruch , da er keinen geänderten bescheid bekam, hat er diesen erneut angefordert, dieser kam auch, heute u. da ist die frist für den widerspruch einen tag abgelaufen, kann er dennnoch einen widerspruch einlegen?
über einen rat sind wir sehr dankbar
lg.
jenny