Unangemeldeter Besuch Erstausstattung - Brauche Argumentationshilfe

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M

Mitglied 61702

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Dieses Jobcenter treibt mich bald in den Wahnsinn.

Also, ich bin aus einem teilmöblierten Zimmer aus einer WG mit einem Elternteil in eine unmöblierte Wohnung gezogen (ü25). Vor der WG hatte ich auch bereits teilmöbliert gewohnt. Mir fehlen konkret Schränke, Tisch, Stühle, Haushaltskram, Waschmaschine, Miniherd und noch so einiges.

Den Antrag auf Erstausstattung habe ich gestellt, der ist bisher unbearbeitet.

Jetzt eben (ich saß splitterfaser in der Dachwohnung, grade aus der Dusche, schwitzend wie nix, wir haben hier 35 Grad unterm Dach) trötet es unangemeldet an der Tür und eine männliche Stimme dröhnt durchs Haus: "Hier ist das Jobcenter, Sie haben Antrag auf eine Erstausstattung gestellt, wir wollen in die Wohnung." Geile Nummer bei den spitzohrigen Nachbarn hier!

Ich habe abgelehnt, allein schon deshalb weil ich nackt hinter der Tür stand und außerdem ohnehin nur jemand mit Beistand reinlassen würde. Er hat sich getrollt und ich kann mir ausrechnen was nun folgen wird.

War da nicht mal was, von wegen geringere Mittel zum Nachweis? Ich kann belegen anhand des Mietvertrags, daß die vorherige Wohnung eine möblierte WG unter Mitbenutzung aller Haushaltsgeräte war.

Und wie ist das mit "unangemeldet". Ich habe nichts gegen einen angemeldeten Besuch, wenn ich einen Beistand dabei haben kann, der alles protokolliert und auch eben bzgl. des Verhaltens der Mitarbeiter aufpasst.

Anruf bei der Servicenummer ergab "es gäbe ja Mißbrauchsfälle und man würde da immer unangekündigt kommen". Ja tolle Nummer, schuldig bis das Gegenteil bewiesen wurde?

Wie würdet ihr reagieren? Die machen mich langsam mürbe.
 

Elin7

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Wenn unangemeldet jemand vor deiner Tür steht, bist du niemals verpflichtet die Tür zu öffnen oder gar jemanden rein zu lassen. Es darf auch niemand einfach so verlangen rein gelassen zu werden.

Ich kenne es aus dem Bekanntenkreis, dass die Leute, sobald das Telefon klingelt, sich verpflichtet fühlen ran zu gehen und sobald es an der Tür klingelt, eben einfach öffnen. Das sollte man sich insbesondere im Kontakt mit Behörden dringend abgewöhnen.

Wer dich besuchen will, hat sich anzukündigen mit Terminabsprache. Auch das Jobcenter. Andernfalls sollen sie dir die Gesetzesgrundlage zeigen, die dich verpflichtet fremde Menschen in deine Wohnung zu lassen ohne Termin.

Alles Liebe
 
M

Mitglied 61702

Gast
Danke. Mir ist schon klar, daß ich ihn nicht reinlassen muß (sogar egal ob unangemeldet oder angemeldet), aber mir gehts ja um die Erstausstattung. Die hätte ich bitteschön schon gern, hier hats zB nur eine von diesen Miniclubküchen, also 2 Platten und kein Herd. Ich brauche also mindestens einen Miniherd, und der kostet Geld. Dasselbe mit den Schränken, und die alte von einem Vormieter stehengelassene WaMa leckt und ist nicht mehr zu gebrauchen.

Ich gehe davon aus, daß mir jetzt wegen fehlender Mitwirkung sofort der Erstausstattungsantrag negativ beschieden wird. Ich würde da gerne gleich dagegenschießen, und argumentieren, daß ein angemeldeter Besuch bei dem ich meinen Beistand dabei haben kann, ja kein Problem wäre. Nur wie?

Prinzipiell interessiert mich, ob es überhaupt statthaft ist, unangemeldet für eine Erstausstattungsprüfung zu kommen, oder ob das gleichbedeutet mit der Unterstellung der Leistungserschleichung einhergeht? Und dann fehlts mir diesenfalls an Verfahrenswegen und Prüfmethoden. Akteneinsicht gleich? Aufforderung sich zu erklären?

Fakt ist, dieses JC verhält sich noch so wie es gefühlt circa 2005 üblich war. Sie verhalten sich regelmäßig nicht gesetzeskonform, es wird regelmäßig gemauert, es wird behauptet dies und das wäre genau so und nicht anders, obwohl es sogar die BA in ihren Dienstanweisungen anders klarstellt.

Ich gehe zwischenzeitlich auf dem Zahnfleisch.
 
6

61293

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AW: Deine Wohnung ist Dein persönlichster Rückzugsbereich

Niemand darf ohne Vorankündigung in deine Wohnung und ob Du ihn mit Vorankündigung reinlässt ist dann Deine Sache. Einfach so vorbeigeschneit kommen und reinkommen wollen ist mehr als unhöflich und asozial. Und Vater Staat sollte hier seiner Vorbildfunktion auf erzieherischem Niveau nachkommen - tut er aber nicht - das ist mehr als armselig. Setz dich mit allen Dir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen so ein Verhalten zur Wehr. Kann ich auch einfach so bei der Geschäftsleitung der Agentur für Arbeit ins Büro kommen und guten tach sagen . So nach dem Motto:Wie Du mir So ich Dir . Glaube nicht das das einen Sturm der Begeisterung auslöst. Traurig was sich so in Deutschland jeden Tag abspielt.
 

Optierer

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Klärung durch Bedarfsermittlungsdienst

Wer dich besuchen will, hat sich anzukündigen mit Terminabsprache. Auch das Jobcenter.

Im vergangenen Jahr hatte ich zwei Anträge auf Wohnungserstausstattung, für deren Bedarfsklärung aus individuellen Gründen ebenfalls das Mittel der unangekündigten Inaugenscheinnahme gewählt wurde. Dies wurde durch die Antragsteller in beiden Fällen mehrfach ohne Begründung nicht ermöglicht. Die Anträge wurden schließlich abgelehnt, weil der beantragte Bedarf nicht geprüft werden konnte. Nach erfolglosen Widersprüchen landeten beide Fälle beim zuständigen Sozialgericht. Beide endeten nach Erörterungsgesprächen mit Klagerücknahmen, nachdem der jeweilige Kammervorsitzende unmissverständlich deutlich machte, dass seiner Ansicht nach die unangekündigte Inaugenscheinnahme nicht nur keinen rechtlichen Bedenken begegne, sondern zur Klärung von Bedarfen wie einer Wohnungserstausstattung geradezu geboten sei. Diese Meinung wurde mit den üblichen, aber eben nicht von der Hand zu weisenden Argumenten (Geld des Steuerzahlers, Bekämpfung Leistungsmissbrauch etc.) ausgeschmückt.

Damit sage ich nicht, dass dies überall sonst auch so gesehen wird. Bekanntlich werden bei Sozialgerichten identische Sachverhalte – abhängig davon, bei welcher Kammer sie landen – mitunter völlig gegensätzlich beurteilt. Dennoch dürfte meiner Meinung nach die Fragestellerin besser beraten sein, hier nicht auf der Frage herumzureiten, ob eine unangekündigte Inaugenscheinnahme rechtmäßig ist, sondern

Ich gehe davon aus, daß mir jetzt wegen fehlender Mitwirkung sofort der Erstausstattungsantrag negativ beschieden wird. Ich würde da gerne gleich dagegenschießen, und argumentieren, daß ein angemeldeter Besuch bei dem ich meinen Beistand dabei haben kann, ja kein Problem wäre. Nur wie?

unverzüglich aktiv zu werden, und zwar bevor irgendwer auf die Idee kommt, den Antrag kurzerhand abzulehnen.

Wogegen willst du schießen? Objektive Sachlage ist momentan, dass die Inaugenscheinnahme nicht ermöglicht und der beantragte Bedarf nicht geprüft werden konnte. Selbst wenn du nach Widerspruch und Klage irgendwann Erfolg haben solltest, hilft dir das nicht, denn du hast deutlich geschrieben, dass du die Ausstattungsgegenstände jetzt brauchst.

Das Mittel der Wahl kann also nur sein, die Inaugenscheinnahme nachträglich zu ermöglichen. Wenn dir bekannt ist, wer bei deinem JC über deine Leistungsanträge zu befinden hat, gehst du möglichst umgehend dahin bzw. besorgst dir einen kurzfristigen Termin und bietest an, dass der Bedarfsermittlungsdienst gern am Tag X um Y Uhr bei dir vorbeischauen darf. Sollte der Außendienstler anderweitig gebunden sein, wird an Ort und Stelle ein Alternativtermin vereinbart, der dir recht ist. Sollte der von dir beantragte Bedarf durch den Bedarfsermittlungsdienst so bestätigt werden, sollte alles Weitere problemlos über die Bühne gehen.

Vater Staat sollte hier seiner Vorbildfunktion auf erzieherischem Niveau nachkommen. Setz dich mit allen Dir zur Verfügung stehenden Mitteln gegen so ein Verhalten zur Wehr. Kann ich auch einfach so bei der Geschäftsleitung der Agentur für Arbeit ins Büro kommen.

Vater Staat hat einen Erziehungsauftrag? Hier bitte ich um ergänzende Erläuterungen.

Warum solltest du vorgelassen werden? Hat die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit bei dir einen neuen Schreibtisch beantragt? Ein völlig unsinniger Vergleich.

Der Beitrag ist reine Polemik; er mag hier möglicherweise Anklang finden, hilft der Fragestellerin jedoch nicht weiter. Den beantragten Bedarf nicht prüfen lassen und sich dann „wehren“ führt zu allem möglichen, aber nicht zu einer schnellen Bewilligung einer Wohnungserstausstattung. Derartige Ratschläge von Zeitgenossen, die die beantragte Leistung selber nicht schnell brauchen, halte ich ich für komplett verantwortungslos.
 
M

Mitglied 61702

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Na, also ganz so einfach sieht es nicht aus:

...(6) Hausbesuche sind grundsätzlich im Vorfeld anzukündigen, es sei denn, die Ankündigung würde den Zweck des Hausbesuches vereiteln. Ein unangekündigter Hausbesuch liegt vor, wenn die betroffene Person vorher keinerlei Informationen über den Hausbesuch erhält. Die Erforderlichkeit von unangekündigten Hausbesuchen ergibt sich insbesondere bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch und sollte von der beauftragenden Stelle im Auftrag an den Außendienst dokumentiert werden....

Wieso bei einem einfachen Erstausstattungsantrag angeblich gleich ein Verdacht auf Leistungsmissbrauch gegeben sein soll, das wüßte ich gerne und hierfür zB brauche ich eine Argumentationshilfe.

Ansonsten habe ich nichts gegen eine Inaugenscheinnahme, allerdings nur und ausschließlich zusammen mit einem Beistand und nur nach Terminierung. Wiegesagt, ich saß noch klatschnass von der Dusche und nackt in der Bude. Da empfange ich doch keinen männlichen JC -Mitarbeiter!

Und überaus kurzfristig ist auch nicht, ich muß ja den Beistand einkoordinieren. Und der muß sein, dieses JC benimmt sich von Beginn an daneben, will mir ständig ein X für ein U vormachen, und ist so nassforsch selbstherrlich, daß ich befürchten muß, die Wohnung wird von unten nach oben gekehrt, wenn ich alleine da stehe.
 

romeo1222

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Ich würde es genauso dem JC schreiben, wie du es möchtest und zwar nachweislich.

Dass es gerade sehr ungünstig war als das JC da war und du einen rechtzeitigen, schriftlichen, Termin möchtest, mit du auch einen Beistand organisieren kannst.
 

Pixelschieberin

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Als seinerzeit noch die GEZ ihre Schergen durch die Gegend schickte, um Schwarzseher auf dem linken Bein zu erwischen, konnten die gut in die Wüste geschickt werden, wenn mit Radebrech an der Gegensprechanlage mitgeteilt wurde
"ich nur Blumentöpfe abholen...".
Katze füttern, lüften - irgendwas, was nicht den Ruch von Schwarzarbeit hat.
"Mietername nicht da.
Nein - ische keine Fremde in Wohnung lasse.
Ruf du bei ihr an.
Mach Verabredung, dann ist auch da."
Und gut wars.

Unangekündigter Besuch muß stets damit rechnen, daß entweder gar keiner an die Gegensprechanlage geht - wo steht, daß ich auf jeden Hansel zu reagieren hätte - oder die gewünschte Person grad aushäusig ist.

***
Btw, bei sommerlichen Brutschrank-Temperaturen könnte ich gut so lange auf einen Backofen warten, bis es wieder ca. 20° C Höchsttemperatur, mit absteigender Tendenz, hat.
Trotzdem ich mir eine vier-Flammen-Kochstelle geleistet habe, werden meist nur 2 davon benutzt.
Eine dritte ist nur falls eine Zone auf Bräter zum Kompott-Einmachen erweitert wird oder für das ganz große Familien-Dinner vonnöten.
Deshalb fände ichs nicht sooooo schlimm, auf die Erfüllung dieser Ansprüche etwas länger warten zu müssen.

Wer kochen kann, findet für die Übergangszeit einen praktikablen Workaround.
Stichwort: Kochkiste.
Quellgerichte wie Nudeln und Reis, etc. auf abgeschalteter Platte => ersatzweise sicher eingepackt im Bett weiter quellen lassen.

Das und andere clevere Tricks habe ich in den 70ern bei einem Abend-Workshop des hiesigen Stromversorgers gelernt, der an und für sich an mehr Umsatz hätte interessiert sein sollen.
Thema: "Stromsparend kochen."
Alle Tricks und Kniffe hatte ich seinerzeit sofort der Familien-Küchenchefin beigebracht und orientiere mich bis heute dran.
Damit ließen sich selbst bei Camping-Reisen sehr viele Kartuschen einsparen.
Kost ja alles Geld.
Und davon habe Elos seltener zu viel.
 
M

Mitglied 61702

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Was haltet ihr hiervon?

Betr.: Erstausstattung/unangekündigter Hausbesuch


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit reichlichem Befremden mußte ich heute feststellen, daß Sie einen unangekündigten Hausbesuch bei mir veranlasst haben, angeblich zwecks Feststellung meines Erstausstattungsbedarfs.

Ich darf im Vorfeld dieses Schreibens zur allgemeinen Information aus den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit, die auch für Sie im Landkreis XY gültig sind, Folgendes zitieren:

(6) Hausbesuche sind grundsätzlich im Vorfeld anzukündigen, es sei denn, die Ankündigung würde den Zweck des Hausbesuches vereiteln. Ein unangekündigter Hausbesuch liegt vor, wenn die betroffene Person vorher keinerlei Informationen über den Hausbesuch erhält. Die Erforderlichkeit von unangekündigten Hausbesuchen ergibt sich insbesondere bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch und sollte von der beauftragenden Stelle im Auftrag an den Außendienst dokumentiert werden.

Seite 5 und 6​

Eine Ankündigung dieses Hausbesuchs habe ich zu keinem Zeitpunkt erhalten, sonst wäre ich nicht gerade verhindert gewesen, und hätte auch Gelegenheit gehabt, von meinem Recht auf einen Beistand und Zeugen Gebrauch zu machen. Ohne einen solchen werde ich keine Hausbesuche zulassen.

Da die Hinweise einen unangekündigten Hausbesuch nur im Rahmen des Verdachts auf einen Leistungsmißbrauch vorsehen, muß ich davon ausgehen, daß Sie den Prüfauftrag mit einem ebensolchen begründeten. Ich erbitte hiermit um Einsicht in den Prüfauftrag und die Notizen des Aussendienstes zum nächstmöglichen Termin. Zudem bitte ich um Begründung Ihres Verdachts.

Als Nächstes muß ich Ihnen mitteilen, daß Ihr Aussendienstmitarbeiter es am angemessenen Datenschutz hat fehlen lassen. Dies ist ein hellhöriges Haus, und sein sich Vorstellen als Mitarbeiter des Jobcenters, sowie die durch die Sprechanlage gegebene Begründung für den Besuch, konnten alle Hausbewohner mühelos mitverfolgen. Inklusive meines Namens.

Einmal abgesehen davon, daß dies durch einen terminierten Besuch sehr leicht zu vermeiden gewesen wäre, behalte ich mir ausdrücklich vor, den Vorfall dem Landesdatenschutzbeauftragten und dem Kundenreaktions-management in Nürnberg zur Kenntnis zu geben.

Grundsätzlich habe ich nichts gegen eine Inaugenscheinnahme der Wohnung und der Küchenzeile ohne Herd zwecks Feststellung meines Bedarfs. Ich möchte jedoch mein Recht auf einen Beistand wahrnehmen, weshalb ausschließlich eine terminierte Besichtigung in Frage kommt. Circa 7-10 Tage sollte ich schon Vorlauf haben, um mich mit meinem Beistand abzusprechen.

Daß ich ein Anrecht auf einen solchen Beistand habe, wurde bereits 2014 seitens des BMAS gegenüber Frau Kipping in einer kleinen Anfrage offiziell bestätigt.

In Erwartung Ihres Terminvorschlags verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,


Nee, ich muß den Backofen momentan nicht sofort haben. Aber eine Pizza, Bäckoffe oder ein Brathähnchen wären ab und an nicht schlecht.

Viel schlimmer sind das Fehlen von Schrank und Waschmaschine.
 

Pixelschieberin

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Klingt ziemlich schnittig. :biggrin:
"Reichlichem" tät ich vor Befremden weg lassen.
Ist eher eine Stilfrage.

Gibts zu der kleinen Anfrage in paar mehr Daten? Wie Datum, Zahlenwerk, etc.?
Oder willst du SB und später mitlesenden SG -Richter mit Absicht suchen lassen?
Kann ja sein.
Wenn der Gegner irritiert werden soll, ihm extra nicht den A**** nachzutragen...

Just my two pence.
 

Pixelschieberin

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Mißberständnissen vorbeugend:
ich meinte das Datum der kleinen Anfrage.
Meist haben die auch schicke, kryptische Nummern.

Sub-Botschaft:
Wenn das schon vor n Jahren bekannt war, sollte die Antwort mittlerweile durch alle Ritzen gesickert und beim letzten Rädchen angekommen sein.
 

0zymandias

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Da ich unangemessen neugierig bin, hätte ich gerne noch ein wenig Informationsbedarf gestillt.

Ich würde in dem Anschreiben auch noch Auskunft über die Tatsache verlangen, die aufgeklärt werden soll.
Die Aussage, dass es um die Erstausstattung gehen soll, kann richtig sein, möglich wären aber auch andere Dinge, wie z.B. Heizkosten, Geschäftstätigkeit, ...
Dabei hielte ich Gebrüll im Treppenhaus von Fremden für weniger verbindlich als ein feines Schreiben. :wink:
Weiterhin würde ich die Begründung für den Zweifel an der Tatsachenangabe durch Dich verlangen und gerne dargelegt bekommen, inwiefern ein Hausbesuch ein taugliches, erforderliches und das mildeste Mittel ist.
Dann hätte ich noch gerne in pauschaltouristischer Manier Kopien des Prüftauftrags und des Prüfprotokolls zugeschickt, mit Hinweis auf § 83 SGB X, hilfsweise dem IFG .

Solange der Gesetzgeber nicht die gesetzliche Eingriffsermächtigung geschaffen hat, verbleibt es bei der Rechtsauffassung des Senates in den oben zitierten Beschlüssen: Danach ist ein Hausbesuch nur bei Erforderlichkeit und auch nur dann zulässig, wenn der Träger der Grundsicherung den Zweck des Hausbesuches deutlich definiert und - soweit weitere Aufklärungsmöglichkeiten zu Gebote stünden – er keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Vor Durchführung eines Hausbesuches ist also grundsätzlich vom Träger der Grundsicherungsleistungen zu verlangen, dass er seine berechtigten Zweifel an den jeweiligen Angaben in jedem Einzelfall dem Betroffenen darlegt und auch in Abhängigkeit von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls beurteilt, ob der Hausbesuch ein taugliches Mittel zur Feststellung des begehrten Bedarfes ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Juli 1991, Az.: 5 ER 657/91, Hess. Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18. November 1985, Az.: 9 TG 974/85; SG Düsseldorf Beschluss vom 22. April 2005, Az.: S 35 AS 119/05, VG Gera, Beschluss vom 16. Januar 2004, Az.: 6 E 2561/03 GE). Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt (Darlegung der berechtigten Zweifel an den Angaben und die Tauglichkeit des Hausbesuches zur Aufklärung dieser berechtigten Zweifel), ist der Hausbesuch zulässig und dessen Verweigerung durch den Betroffenen für diesen nachteilig, da er nach der zitierten Rechtsprechung in diesen Fällen zumindest einer einmaligen Inaugenscheinnahme seiner Wohnung zustimmen muss und diese auch zumutbar ist. In diesen Fällen wird die Nichtaufklärbarkeit der anspruchsbegründenden Tatsachen zu Lasten des Betroffenen gewichtet und die Leistung kann wegen Nichtaufklärbarkeit durch den Sozialhilfeträger verweigert werden (SG Wiesbaden, Beschluss vom 21. März 2005, Az.: S 16 AS 16/05 ER ). Auf die dort gemachten Ausführungen wird Bezug genommen.
Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 30.01.2006, L 7 AS 1/06 ER
(Vor dem Hausbesuch, gelle? :biggrin:)

Sollte es zu einem Hausbesuch kommen, dürfen Dir Beistände nicht verweigert werden.
Die beauftragten Hilfserwerbslosen des Außendienstes dürfen nichts anfassen, nicht in Schränke schauen, nichts fotografieren, nicht alleine durch die Räume wandern, aber sie dürfen sich jeden Kommentars enthalten.
Die Capos haben sich unaufgefordert auszuweisen. Tun sie es nicht, werden sie dazu aufgefordert.

Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann man dem widersprechen und es hält einen auch niemand davon ab, einen Antrag erneut zu stellen.

Eventuell gibt es auch andere Möglichkeiten des Nachweises.
Z.B. eidesstattliche Aussagen Dritter.
 

atasteofbunny

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Ich sehe das anders. Jedenfalls, wenn du die Erstausstattung schnell haben möchtest. Auf ein langes Anschreiben, gespickt mit fachlichen Hinweisen, würde ich verzichten. Ich würde persönlich vorsprechen und sagen wie es war (du warst unter der Dusche, mochtest deswegen nicht öffnen und bittest um einen Termin). Punkt aus. (Oder das Ganze kurz schriftlich schildern, wenn es dir lieber ist.)
Falls - falls - dein Antrag nach dem Hausbesuch abgelehnt werden sollte, könntest du immer noch "Pulver verschießen" aber jetzt wäre ich so kooperativ wie möglich.

Nur meine Meinung.
 

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Erstausstattung

@watch:

Ich wundere ich mich immer wieder darüber, dass offenbar geglaubt wird, mit Schreiben dieser Art das eigene Anliegen voranbringen zu können. Mindestens drei Viertel des Entwurfs interessieren beim JC keinen Menschen. Daher ein paar Anmerkungen:

Das Zitieren aus den fachlichen Hinweisen solltest du dir sparen. Erstens heißt „grundsätzlich“ nicht „immer“, zweitens kommen gleich im nächsten Satz Einschränkungen, unter denen eine unangekündigte Inaugenscheinnahme eben doch zulässig, möglicherweise sogar geboten sein kann. Drittens weiß jeder, der mehrere Jahre im Leistungsbereich tätig ist, dass derlei Anträge zwar nicht immer, aber doch recht häufig übertrieben gestellt werden; nach näherer Überprüfung durch den unangekündigten Hausbesuch stellt sich heraus, dass ein Teil des beantragten Hausrats doch vorhanden ist. Damit will ich dir ausdrücklich nichts unterstellen, aber doch deutlich machen, dass es nicht allzu viel Phantasie erfordert, die Notwendigkeit des unangekündigten Hausbesuches nachvollziehbar zu begründen.

Der Hinweis auf den vermeintlich nicht beachteten Datenschutz durch den Außendienst wirkt – sorry – etwas albern. Wie soll der Mitarbeiter sich anders verhalten, als dir durch die Gegensprechanlage mitzuteilen, wer er ist und woher er zu welchem Zweck kommt? Dass das Haus hellhörig ist, kann er ebenso wenig wissen, wie um den Umstand, dass du gerade wie Gott dich schuf in deiner Wohnung standst.

Den Verweis auf die Linken-Anfrage würde ich komplett rauslassen, mit derlei „Fachwissen“ beeindruckst du niemanden. Außerdem gehört er in keiner Weise zur Sache: Dein Recht auf einen Beistand/Zeugen macht dir doch niemand streitig. Oder hat das JC behauptet, ein solcher dürfe nicht anwesend sein?

Zusammenfassend: Ich würde ein solches Anschreiben ganz kurz fassen. Die Versuche, das JC zu belehren oder ihm eine mitgeben zu wollen, würde ich ganz weglassen. Es geht hier und jetzt ausschließlich darum, dass der Termin bei dir zustande kommt und das JC möglichst zügig über deinen Antrag entscheiden kann.

@P-Schieberin:

Natürlich weißt du, dass der Vergleich zwischen den damaligen GEZ -Fahndern und einem JC -Bedarfsermittlungsdienst nicht nur gewaltig hinkt, sondern komplett an der Sache vorbeigeht. Richtig ist zwar, dass einen kein Gesetz zwingt, einen von beiden in die Wohnung zu lassen. Allerdings sollte dir die GEZ ja auch keine Wohnungs(erst)ausstattung spendieren…

@0zymandias

Hausbesuche würden grundsätzlich bei allen Bürgern durchgeführt werden, die Anträge auf Leistungen nach dem SGB II stellten, um klären zu können, ob die Angaben in dem Antrag korrekt seien.

(Auszug aus dem verlinkten Urteil des LSG Hessen) Hier hat ein JC allen Ernstes versucht, jeden Neuantragsteller auf laufende SGB II-Leistungen mit einem Hausbesuch zu beglücken. Dass jeder ALG II -Antrag gleich Anlass für eine Inaugenscheinnahme der Wohnräume sein soll, ist abenteuerlich (und mit Blick auf die eigentlich allerorten angespannte Personalsituation auch erstaunlich). Insofern hat das Gericht dem m. E. mit Recht einen Riegel vorgeschoben.

Gleichwohl geht es hier um eine Wohnungsausstattung, nicht um laufende Leistungen. Daher halte ich die Rechtsprechung eher nicht für hilfreich. Wie sonst soll der beantragte Bedarf anders festgestellt werden als durch einen Hausbesuch?

Ein Prüfprotokoll möchtest du vor dem Hausbesuch zugesandt haben? Was bitte soll das?

Ganz am Rande: Von anderen absolute Korrektheit einfordern, aber selbst die Sau rauslassen, ist komplett daneben; die von dir gewählte Bezeichnung für Außendienstler des JC ist – gelinde gesagt – wirklich völlig neben der Spur. Keine Berufsgruppe, einfach niemand, muss sich eine derartige Verunglimpfung gefallen lassen!
 
M

Mitglied 61702

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Falls - falls - dein Antrag nach dem Hausbesuch abgelehnt werden sollte, könntest du immer noch "Pulver verschießen" aber jetzt wäre ich so kooperativ wie möglich.

Das Problem ist, daß weder Freundlichkeit, noch Kooperation mich bisher bei diesem JC auch nur einen Millimeter vorangebracht haben, oder hilfreich waren. Die nehmen nicht nur die Hand, die nehmen gleich den ganzen Arm. Normalerweise bin ich nicht scharf drauf viel Wind zu machen, aber hier wird permanent Recht gebeugt.
 
M

Mitglied 61702

Gast
AW: Erstausstattung

@watch:
Das Zitieren aus den fachlichen Hinweisen solltest du dir sparen. Erstens heißt „grundsätzlich“ nicht „immer“, zweitens kommen gleich im nächsten Satz Einschränkungen, unter denen eine unangekündigte Inaugenscheinnahme eben doch zulässig, möglicherweise sogar geboten sein kann.

Dann sollen sie mir das begründen.

Drittens weiß jeder, der mehrere Jahre im Leistungsbereich tätig ist, dass derlei Anträge zwar nicht immer, aber doch recht häufig übertrieben gestellt werden; nach näherer Überprüfung durch den unangekündigten Hausbesuch stellt sich heraus, dass ein Teil des beantragten Hausrats doch vorhanden ist. Damit will ich dir ausdrücklich nichts unterstellen, aber doch deutlich machen, dass es nicht allzu viel Phantasie erfordert, die Notwendigkeit des unangekündigten Hausbesuches nachvollziehbar zu begründen.

Ehrlich gesagt, was sich die Leistungsabteilung so denkt, geht mir völlig am Hinterteil vorbei. Die sollen sich erst mal an das halten, was ihnen vorgegeben wird, und das ist ganz ausdrücklich eben nicht der unangekündigte Hausbesuch.

Der Hinweis auf den vermeintlich nicht beachteten Datenschutz durch den Außendienst wirkt – sorry – etwas albern. Wie soll der Mitarbeiter sich anders verhalten, als dir durch die Gegensprechanlage mitzuteilen, wer er ist und woher er zu welchem Zweck kommt?

Indem er einen Termin mit mir macht, schriftlich. Ist ganz einfach!

Dann braucht er auch nicht durchs Haus zu brüllen, daß er vom Jobcenter kommt und zwecks Erstausstattung die Wohnung begutachten will.

Dass das Haus hellhörig ist, kann er ebenso wenig wissen, wie um den Umstand, dass du gerade wie Gott dich schuf in deiner Wohnung standst.

Er muß mit beidem rechnen. Tut er das nicht, gehört er auf die Strasse gesetzt.

Dein Recht auf einen Beistand/Zeugen macht dir doch niemand streitig. Oder hat das JC behauptet, ein solcher dürfe nicht anwesend sein?

Wer bei mir unangemeldet aufschlägt, verhindert das Beisein eines Zeugen. Oder soll ich die passend für solche Überfälle im Kühlschrank deponieren?

Es geht hier und jetzt ausschließlich darum, dass der Termin bei dir zustande kommt und das JC möglichst zügig über deinen Antrag entscheiden kann.

Der wird doch schon seit 5 Wochen verbumbeutelt. Mit Absicht, so wie alles andere.

Aber in einem Punkt haste recht. Ich werde nicht warnen, ich melde den Vorfall einfach.

Gleichwohl geht es hier um eine Wohnungsausstattung, nicht um laufende Leistungen.

Es geht um einen Schrank, eine Waschmaschine, einen Tisch und einen kleinen Backofen. Nicht um eine Erstausstattung von mehreren Tausend Euro. Und es gab bereits im Vorfeld mehr als genug Willen und Bereitschaft, die Notlage zu beweisen. Z.B. über den vorherigen Mietvertrag der überdeutlich macht, daß möbliert gewohnt wurde und außer Bett und Bürokram nix mitgenommen werden durfte. Das ist die Nummer mit den milderen Mitteln...

Daher halte ich die Rechtsprechung eher nicht für hilfreich. Wie sonst soll der beantragte Bedarf anders festgestellt werden als durch einen Hausbesuch?

ZB die Eidesstattliche Versicherung, der vorherige WG -Mietvertrag, oder auch schlicht ein ordnungsgemäß angemeldeter Hausbesuch?
 
D

Dinobot

Gast
D Normalerweise bin ich nicht scharf drauf viel Wind zu machen, aber hier wird permanent Recht gebeugt.

Bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch sollen aus Gründen der Beweissicherung immer 2 Mitarbeiter beim Elo vorstellig werden. Steht so zumindest mehrheitlich in Weisungen der Jobcenter. Insofern glaube ich, der wahre Grund dessen könnte eher ein Abgleich sein, zwischen Deinem fiktiven Antrag auf Erstausstattung und dem Abgleich des tatsächlichen Bedarfs. Ist bei vielen JC gelebte Wirklichkeit. Und die Möglichkeit für das JC , hier Einsparmöglichkeiten ermitteln zu wollen.

Dem gegenüber ist aber auch die andere Variante für das JC denkbar, nach der Formel:

Summe vor Hausbesuch= beantragter Bedarf
abzügl. Summe nach Hausbesuch = tatsächliche Bewilligung
------------------------------------------------------------------
= Einsparung/Mehrausgabe

Ich würde denen an Deiner Stelle aktuelle Fotos von den Innen Räumen schicken , wo Du Möbel für beantragt hast-sofern du die Möglichkeit zum fotografieren hättest.

Und mitteilen, dass die aktuelle Authentizität von Zeugen/Beistand bestätigt werden könnte -im Bedarfsfall

Jedenfalls könnte man Dir so schlecht mangelnde Mitwirkungspflicht unterstellen.
 
M

Mitglied 61702

Gast
Bei Verdacht auf Leistungsmissbrauch sollen aus Gründen der Beweissicherung immer 2 Mitarbeiter beim Elo vorstellig werden.

Es war nur ein Mann da. Und wären es zwei gewesen, die Türe wäre auch dann nicht aufgegangen.

Den Verdacht müssten sie außerdem erstmal hinreichend begründen - wozu ich sie auch noch auffordern werde. Aus heiterem Himmel geht das normalerweise nicht, aber dieses JC macht alles so wie sie lustig sind.

Prinzipiell habe ich ja nichts gegen einen Hausbesuch, aber mit ausreichend Vorlauf angemeldet, so daß ich einen Beistand dabei haben kann.

Ich sehe schon kommen, daß einen Beistand dabei zu haben mein künftiger Modus Operandi wird...
 

0zymandias

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AW: Erstausstattung

[...]
@0zymandias
[...]
Ein Prüfprotokoll möchtest du vor dem Hausbesuch zugesandt haben? Was bitte soll das?
[...]

Das würde relativ wenig Sinn machen.

Das "Vor dem Hausbesuch, gelle?" bezieht sich auf das Textfenster, in dem erklärt wird, was vor dem Hausbesuch zu erfolgen hat.

Vorher. Wir befinden uns in der Zeit nach dem ersten Hausbesuch und das nennt man "nachher".
Nachher bedeutet, dass ein Prüfprotokoll vorliegen muss.

[...]
Ganz am Rande: Von anderen absolute Korrektheit einfordern, aber selbst die Sau rauslassen, ist komplett daneben; die von dir gewählte Bezeichnung für Außendienstler des JC ist – gelinde gesagt – wirklich völlig neben der Spur. Keine Berufsgruppe, einfach niemand, muss sich eine derartige Verunglimpfung gefallen lassen!

Vielen Dank für Dein Interesse.

Ich selber bin immer daran interessiert, meine Verunglimpfungen qualitativ zu verbessern, und würde deswegen gerne wissen, welche Bezeichnung besonders "daneben" war.
Sicherlich lässt sich in dieser speziellen Richtung dann eine weitergehende Optimierung entwickeln.

Dann hätten die Schnüffelnasen wenigstens etwas Lebenszweck in ungefährer Aussicht. :biggrin:
 

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@watch:

Nun habe ich in aller Sachlichkeit und – wie ich denke – auch mit einiger Geduld versucht, darzustellen, dass eine unangekündigte Inaugenscheinnahme eben nicht immer und in jedem Fall unzulässig ist. Aber wenn man das partout nicht nachvollziehen mag, ist natürlich aller guter Wille für die Katz.

Natürlich kann das JC nicht einfach so vorbeischauen wollen, nur weil das Wetter gerade so schön ist. Wenn die Behörde aber nur etwas Mühe in wenige Sätze mit einer Begründung ähnlich der „meines“ SG -Richters (s. o. ) investiert, sollte das nach meiner Erfahrung in einer evtl. rechtlichen Auseinandersetzung reichen. Möglicherweise ist das im Südwesten anders, das wirst du dann selbst herausfinden müssen.

Ich kenne weder das für dich zuständige JC noch die Herrschaften, die dort ihren Dienst verrichten und werde insofern auch niemanden in Schutz nehmen. Mir entgeht allerdings vollständig, warum man sich dort eine derartige Mühe geben sollte, um die Entscheidung über ausgerechnet deine Anträge derart in die Länge zu ziehen. Ein solcher Zirkus um etwas eigentlich recht banales wie die in Rede stehenden Haushaltsgegenstände ist mir in meinen vielen Berufsjahren nur sehr selten untergekommen. Mich beschleicht daher der Eindruck, dass du am Zustandekommen der diversen Probleme, über die du hier um Forum berichtest, selbst nicht ganz unbeteiligt ist.

Also nochmal und auch letztmalig: Verstricke dich nicht in sinnlose Grundsatzdebatten, sondern sieh‘ zu, dass der dösige Termin bald zustandekommt, das JC im Idealfall deinen Antrag vollständig bewilligen kann und du das Problem aus der Welt hast.

Aber gut: Du hast jetzt hier ein paar Meinungen eingesammelt und solltest damit für das weitere Vorgehen ausreichend beraten sein. Ich bin an dieser Stelle raus und wünsche viel Erfolg!

@0zymandias:

Du liebe Güte, nun auch noch absichtliches Dummstellen. Dein Versuch, dich aus der Nummer herauszuschwurbeln, ist einfach nur erbärmlich.
 
M

Mitglied 61702

Gast
AW: Erstausstattung

@watch:
Mir entgeht allerdings vollständig, warum man sich dort eine derartige Mühe geben sollte, um die Entscheidung über ausgerechnet deine Anträge derart in die Länge zu ziehen. Ein solcher Zirkus um etwas eigentlich recht banales wie die in Rede stehenden Haushaltsgegenstände ist mir in meinen vielen Berufsjahren nur sehr selten untergekommen.

Nein. Das sind nicht nur meine Anträge. Es wird in dieser Weise gegenüber ALLEN Anträgen ALLER verfahren.

Das ist dort die Normalität, nicht die Ausnahme, wie mir bisher sowohl die Caritas, die AWO, der Rechtsanwalt der den Widerspruch wegen Nichtanerkennung der Angemessenheit betreut, und die lokale ELO-Initiative bestätigt haben.

Ich habe es mit Freundlichkeit versucht, und war viel zu blauäugig. Ich bekomme weder meine (sachlich angemessene) Miete, noch nach wie vor die Kaution, und mein vorheriges Jobcenter konnte mir - trotz guten Willens - bisher die Umzugskosten nicht rückerstatten. Die Anerkennung wurde laut TL vorenthalten, weil "sie dazu vom Landrat angewiesen worden seien und die Leute halt in Widerspruch und Klage sollen." Das ist O-Ton und er fand nix Falsches dabei!

Ich bekam beim Erstantrag eine EGV zur Unterschrift vorgelegt, und als ich sie mitnehmen und mit meinem Rechtsbeistand beraten wollte, wurde mir gesagt, das ginge nicht, dann würde eben sofort ein VA erlassen, weil das eben so üblich sei. Ein Profiling wurde nicht gemacht. EGV übrigens obwohl ich zu dem Zeitpunkt krank war. Ich sollte meinen KFZ-Versicherungsvertrag vorlegen, ebenso den Vertrag mit dem Stromanbieter, weil das eben so üblich sei, natürlich ganz zu schweigen davon, daß alle meine Ausweise (Perso, Krankenkasse, Geldkarte) kopiert und zu den Akten gelegt wurden. Mein Erstantrag wurde abgelehnt, weil er aus dem Internet (von der BA -Seite) ausgedruckt war.

Soll ich weitermachen? Und das ist nicht nur bei mir so. Das ist bei allen so, die hier Hilfe beantragen. Ganz deutlich bringt einen Höflichkeit und Nachsichtigkeit in diesem JC keinen Millimeter weiter. Was ja heute auch wieder zu sehen war.
 

Pixelschieberin

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AW: Erstausstattung

@Watch:
Btw, war der ETWA allein?
Um eine alleinstehende, fremde FRAU in deren Schutzzone heimzusuchen?
Mit dem Abstand des Unbeteiligten betrachtet, würde ich mich fragen: Geht's noch!?
Jede Lehrkraft, die noch alle Latten am Zaun hat, läßt die Tür auf, sollte sie sich allein mit einem Schüler im Raum befinden.
[...] Natürlich weißt du, dass der Vergleich zwischen den damaligen GEZ -Fahndern und einem JC -Bedarfsermittlungsdienst nicht nur gewaltig hinkt, [...]
Das war kein Vergleich.
Es handelte sich vielmehr um die Schilderung einer Strategie, die unerwünschte Klingelstreiche zu erden vermochte.
Das Ergebnis - keine Fremden in der Hütte - bleibt das Selbe.
Den Anspruch von operativen Aufklärern dieser Couleur halte ich jedoch für durchaus vergleichbar.
Ohne richterlichen Beschluß [...] Na, du weißt schon.

Daß sich die TE - will sie Kosten erstattet haben - zwischen Pest und Cholera,
der Michel- oder Krötenrolle zu entscheiden hat, dürfte ihr klar sein.
Aus anderen Fäden ist sie mir als komplex denkende Person in Erinnerung, die Schlüsse zu ziehen vermag.
[...] sondern komplett an der Sache vorbeigeht. [...] Allerdings sollte dir die GEZ ja auch keine Wohnungs(erst)ausstattung spendieren… [...]
Daß du MIR Irreführung der GEZ -Schnüffler andichten willst, finde ich gar nicht nett. Tsk, tsk, tsk...
Versteh doch: Im Ergebnis geht's um das Selbe.
Kohle.

@Watch:
Laß dich ruhig auf die Denke von Antagonisten ein.
Bei dir hätte keine Bange, daß das abfärben könnte. :wink:
Denk dir Deins und stelle deine Strategie auf das Gelernte ab.
Ich bin immer froh wenn mir freimütig offenbart wird, worauf ich nie-nicht käme.
Weil - ganz anders gestrickt.

Provokationen wie "interessiert keinen". "lächerlich" etc., die u. A. dazu angetan sind, dich herabzuwürdigen, würden an mir abperlen.
Wer im Rahmen von Gerichts-Scharmützeln Reaktionen auf manches seiner Anschreiben zur Kenntnis- und Stellungnahme bekam, die mehr von tiefer Verärgerung eines sich demaskiert fühlenden SBs kündeten, denn von Argumenten in der Sache selbst, kann ich mich O-ers Einschätzung nur dahingehend anschließen, daß es den meisten SBs voll am A**** vorbei geht, wie es dem HE tatsächlich geht.
HE gehören zur "outer-group" und sind von Mitgliedern der eingeschworenem "inner-group" zu bekämpfen.
Das fängt mit schwer faßbaren Respektlosigkeiten an und steigert sich, sofern dem Verhalten nichts entgegengesetzt wird.

Ich frage mich stets, was wurde diesem oder jener in deren Prägungsphase vorenthalten, daß sich dieser Charakterzug ausbilden und nun bis zum Ende der Berufslaufbahn einer dürren Befriedigung entgegen lechzt?
Wie auch immer - ich würde stets versuchen, machtgeile Narzißten, denen es an der gebotenen Empathie fehlt, NICHT zu füttern.
Bleib stets sachlich und laß dich zu keinerlei Mutmaßungen hinreißen, die du nicht belegen kannst.

Btw, ich tät mir DAS alles nicht an und würde versuchen, was bei Ihbäh Kleinanzeigen zu schießen.
Meine Erfahrung:
Dort liegt das Geld quasi auf der Straße.
Die viele Zeit, die andere im Glashaus und in Staus zu brüten haben, allein um hernach einer mehr oder weniger gnädigen Konsum-Gottheit huldigen zu können, nutze ich zur gezielten Schnäppchenjagd.
Für das viele Geld, was ich auf diesen Touren NICHT ausgegeben mußte, um in den Besitz des einen oder anderen Artikels zu gelangen, dafür müßte die allseits bekannte Omma ganz schön viel stricken. Das fängt bei ausgelesenen Büchern an und hört bei Klamos auf, die noch weniger kosten als das fadenscheinige T-Shirt, was in Bangladesh unter schlimmsten Bedingungen erzeugt und nach der ersten Wäsche verdreht oder in Fetzen aus der Maschine kommt.
[...] Ich sehe schon kommen, daß einen Beistand dabei zu haben mein künftiger Modus Operandi wird...
Watch out!
Nicht, daß dir daraus noch eine Einstandsgemeinschaft geklöppelt wird. :biggrin:

Nachtrag:
@ Ozy:
Kannste nicht künftig Teile deiner Beiträge mit <sarcasm> </sarcasm> taggen?
Damits auch ALLE verstehen, die nichts mit Monty Python am Hut haben.
Ich bestehe dabei auf das lila!
 
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M

Mitglied 61702

Gast
AW: Erstausstattung

@Watch:
Watch out!
Nicht, daß dir daraus noch eine Einstandsgemeinschaft geklöppelt wird. :biggrin:

:doh: :icon_hihi:

Wäre nicht völlig unmöglich.

Vom Fenster aus gesehen war er allein. Keine Ahnung ob sich da noch wer rumtrieb, deshalb will ich ja das Prüfprotokoll sehen.

Nee, ich versuche schon sachlich zu bleiben, aber dieses JC scheint alle HE für Idioten zu halten, denen nicht klar ist, wie sehr da Recht gebeugt wird. Mag durchaus so sein, daß viele derer die dort aufschlagen tatsächlich keinerlei Ahnung haben und deshalb aufs Beste verarscht werden können. Jedenfalls ist das die Aussage der Hilfs-/ELO-Orgas. Sind auch viele Ausländer dabei, die sich eh nicht trauen, irgendwas zu hinterfragen.

Ich muß jedoch sagen, daß ich mehr als angepisst war, zu sehen, wie der Idiot im Haus verbreitet, daß der neue Zuzug ALGII -Bezieherin ist. Die Nachbarn haben große Ohren und zerreissen sich uU schnell das Maul. Das muß echt nicht, und das nicht zu tun gehört zur Grundausstattung eines JC -Mitarbeiters.

ETA

Und klar, was geht werde ich bei ibääh besorgen, aber der Ofen und die WaMa sollten schon neu bzw. neu gebraucht sein. Alles andere bringt ja nix, sonst ist der Kram gleich wieder kaputt.

ETA 2

Zu schade, daß ich meinen Dobi nicht mehr habe. Dann hätte ich ihn eventuell reingelassen. Der hatte auf GEZ -Schnüffler und ähnlich Hanseln auch immer eine außerordentliche Wirkung...
 
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