Sind Minderzahlungen durch das JC erfolgt? Oder stehen durch die neue Situation entstandene Kosten an, die sofort bezahlt werden müssen?Also,voherige und jetztige Wohnungen 533 Euro und $20 Euro kalt.Warmmieten 1700 Euro.Bg 9 Personen.Neue Wohnung 960 Euro warm,5 Zimmer 110 qm.Beim Sozialgericht wurde die Zustimmung des Umzuges beantragt,daraufhin durch das Jobcenter Übernahme der Kaution.Nun nach Unterschrift des Mietvertrages keine Übernahme der Umzugskosten und Renovierung.Kostenvoranschläge wurden vorgelegt.Knallharte Ablehnung.Wieder Sozialgericht,noch keine Endscheidung.
Also,die Zustimmung für die neue Wohnung wurde schriftlich bestätigt,die Kaution wurde übernommen und auch die neue Miete ab 1.2.2013.
Es wurde übernaupt nichts bewilligt,was die Folgekosten Umzug Renovierung angeht bewilligt.Es ergang ein schriftlicher Ablehnungsbescheid,mit der Begründung,den Umzug in Eigenregie durchzuführen,das Mietangebot wurde vor der Unterzeichnung dem Jobcenter vorgelegt.Und das schon im Dezember.
Bei vorheriger persönlicher Vorsprache im Dezember,wurde uns gesagt,sie können umziehen,allerdings auf eigene Kosten.
Wir haben uns dann an das Sozialgericht köln gewandt, es wurde uns schriftlich mitgeteilt, dass wir die Wohnung anmieten können, denn das Jobcenter hat durch die Zustimmung des Wohnangebotes auch grundsätzlich die Bereitschaft erklärt hat,die Folgekosten zu übernehmen. Das haben wir getan, den mietvertrag zum 1.2.2013 unterschrieben, die jetztigen Wohnungen gekündigt.
Unser Vermieter hat sogar auf die Kübdigungsfrist verzichtet und das mietvertragsverhältnis der jetztigen Wohnungen zum 31.1.2013 aufgelöst.
Wir konnten aber den Umzug nicht durchführen,weil wir Hilfe benötugen. Wir naben gegen die Ablehnungsbescheid,was die Umzugskosten angeht, Widerspruch eingelegt und eine einstweilige Anordnung.
Begründung: Schwerbehindertenausweis, Beipassoperation, Haushalsangehörige alles Mädchen. Das Sozialgericht hat die einstweilige Anordnung abgelehnt, weil unsere Begründung keine Beauftragung von einem Umzugsunternehmen rechtfertigt.
Wir haben nun Umzugshelfer beauftragt,weil wir die Wohnungen räumen müssen und einen erneuten Antrag gestellt,mit Umzugshelfern und Materialkosten für die Renovierung und Beantragung der Übernahme für die KdU noch für die jetztigen Wohnungen. Der Vermieter hat uns schon angemahnt,die Wohnungen zu räumen, bis zum 28.2.2013 und macht uns haftbar für die noch ausstehenden Mieten. Wir haben auch kein Geld für die Umzugshelfer und auch nicht für die Farbe und Tapeten. Aber wir müssen das jetzt machen, weil und das Sozialgericht hier reingeritten hat.
Wir müssen uns verschulden, um den Umzug und die Wohnungsübergaben jetzt endlich durchzuführen. Diese Kosten belaufen sich alleine insgesamt auf ca. 1400 Euro, abgesehen von den noch ausstehenden Mieten. Es wurde in keinster Weise berücksichtigt, dass wir die KdU freiwillig senkten und uns mit weniger Wohnraum begnügen, als angemessen und noch dazu werden keine Kosten bis dato übernommen, ausser die Kaution, obwohl wir das Sozialgericht gefragt haben.
Wie sieht es aus mit Erfolgsaussichten bei einer Klage, denn die Kosten müssen wir wahrscheinlich einklagen und wann können wir die Klage einreichen?
Was unsere Tochter angeht, so wohnt diese noch bei uns. Sie ist aus unserer BG herausgefallen, lebt aber noch in unserer Haushaltsgemeinschaft. Ein Bescheid über ihre BG ist nich nicht ergangen. Sie bildet aufgrund ihrer Heirat eine eigene BG. Ihr Ehemann wohnt bei seiner Schwester und hat kein eigenes Einkommen.
Wir sind echt verarscht worden vom Sozialgericht Köln.
Es wurde lediglich gesagt,dass (...)
Besorgt Euch schnellstens Kostenvoranschläge bezüglich der Umzugskosten und reicht diese erneut ein.
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