Umzugskosten werden wohl genehmigt nach Vorlage Mietvertrag ??? was beachten???

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Sneaker

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Hallo,

ich habe Arbeit gefunden, welche aber 500km von meinem derzeitigen Wohnort entfernt liegt. Daher habe ich einen Antrag auf Kostenübernahme meiner Umzugskosten gestellt.

Diese sollten auch übernommen werden. Lediglich ein Mietvertrag soll vorgelegt werden.

Was habe ich zu beachten?
Soll der Mietvertrag von Vermieter und mir bereits unterschrieben sein?
Sollte ich den Mietvertrag hinschicken und fertig?
Oder besser wirklich vorlegen, ohne dass eine Kopie gemacht wird und fertig?

Welche Probleme könnten hier noch auf mich zukommen?

Warum das jobcenter eigentlich den Mietvertrag benötigt, ist mir schleierhaft.
Dass ich in die Nähe des Arbeitsortes umziehen muss, liegt doch auf der Hand, wenn ich nicht täglich 1000km fahren möchte. :)

Viel Erfolg allen bei der Jobsuche und Kopf hoch
sneaker
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Sneaker

ich habe Arbeit gefunden, welche aber 500km von meinem derzeitigen Wohnort entfernt liegt.

Dazu erstmal Glückwunsch und toi,toi :icon_daumen:

Diese sollten auch übernommen werden.

Hier hast du einen Antrag gestellt aus dem Vermittlungsbudget § 44 SGB III richtig?

Soll der Mietvertrag von Vermieter und mir bereits unterschrieben sein?

Bitte nur vom Vermieter, es ist ja ein Mietangebot und genau das reichst du ein, bei dir geht es darum zu belegen das du eine Wohnung hast und die Umzugskosten auch übernommen werden.

Die Mietkaution wird allerdings nicht aus dem Vermittlungsbudget übernommen.

Dazu die Frage hast du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben?

Warum das jobcenter eigentlich den Mietvertrag benötigt, ist mir schleierhaft.

Beantworte mal meine Frage zum Arbeitsvertrag und auch das JC muß
einen Beleg haben für die Umzugskosten.
 

Sneaker

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Hallo @Sneaker

Dazu erstmal Glückwunsch und toi,toi :icon_daumen:


Vielen Dank für die Glückwünsche, auch für Deine Antwort.


Hier hast du einen Antrag gestellt aus dem Vermittlungsbudget § 44 SGB III richtig?

das ist richtig.

Bitte nur vom Vermieter, es ist ja ein Mietangebot und genau das reichst du ein, bei dir geht es darum zu belegen das du eine Wohnung hast und die Umzugskosten auch übernommen werden.

warum dann nur vom Vermieter? Wenn es nur um einen Beleg geht...

Dazu die Frage hast du den Arbeitsvertrag schon unterschrieben?

Dieser ist schon längst unterschrieben.


Nun bin ich gespannt, ob mein damals gestellter Antrag auch durchgeht.
Drück die Daumen ;-)
Allen viel Erfolg und gute Nerven bei der Jobsuche.
 

Sneaker

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Hallo @Sneaker,

wurde der Arbeitsvertrag erst unterschrieben und dann hast du den Antrag aus dem § 44 SGB III gestellt?



ja genau. Erst Antrag gestellt, dann Jobcenter Mitteilung, dass die Kosten des Umzugs zu Summe X übernommen werden, lediglich der Mietvertrag muss vorgelegt werden.
Also würde ich, ohne dass dieser unterschrieben ist, hinfahren und vorlegen...
Kann ich die Zusage dann direkt dort schriftlich mit nach Hause nehmen?
 
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