Umzugskosten Nachsendeantrag im Widerspruchsverfahren anerkannt

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avrschmitz

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Aufgrund meines Umzugs hatte ich einen Nachsendeantrag bei der Post gestellt. Bei der späteren Suche im Internet hatte ich festgestellt, dass ich diese im Rahmen der Umzugskosten beantragen kann.

Antrag wurde gestellt und abgelehnt. Daraufhin habe ich im Internet ein Urteil des BSG - B 14 AS 58/15 R - vom 10.08.2016 gefunden, dass besagt, dass angemessene Kosten übernommen werden müssen.

Widerspruch wurde eingereicht und darin auf das Urteil des BSG hingeweisen. Daraufhin wurde meinem Widerspruch stattgegeben. Heute eingegangen, siehe Anhang. Geld war gestern schon auf dem Konto.

Dieses Urteil hatte mich dann doch gleich inspiriert, auch noch die Kosten für die Umstellung meines Telefon- und Internetanschlusses geltend zu machen. Details siehe hier.
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Leider kann ich das nachträglich nicht bearbeiten und den Link bzgl. der Telefonkosten einfügen. Alles weitere dazu ist in diesem Beitrag nachzulesen.
 

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Ich hatte einen Antrag wegen meines Umzugs auf Erstattung der Kosten für einen Nachsendeantrag gestellt. Details siehe hier.

Nachdem mein Antrag abgelehnt wurde, hatte ich im Internet da Urteil des BSG - B 14 AS 58/15 R - vom 10.08.2016 gefunden und parallel zu meinem Widerspruch einen Antrag für die Kosten der Umstellung des Telefonanschlusses gestellt und die Rechnung meine Anbieters direkt beigefügt.

In dem Antrag hatte ich bereits auf das Urteil des BSG hingewiesen und die entsprechenden Stellen zitiert. Antrag wurde abgewiesen. Widerspruch eingelegt. Derselbe Sachbearbeiter, der meinen Antrag abgelehnt hatte, hat meinem Widerspruch stattgegeben. Entweder hat er den Antrag nicht gelesen oder es war wieder eine der üblichen Schikanen, die ich bei meinem Jobcenter in den letzten 2 Jahren gewohnt bin. Der Bescheid ist heute eingegangen, siehe Anhang. Geld war gestern schon auf dem Konto.
 

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