Hallo Ihr.
Ich bin vor etwa 18 Monaten auf eigene Verantwortung umgezogen. Hier hat sich leider rausgestellt, dass diese Wohnung ein Griff ins Sanitär-Prozelan war. Die Gründe hier wieder auszuziehen sind für das Jobcenter keine Umzugsgründe (Schimmel in der Wohnung: Muss vom Vermieter beseitigt werden. Wurde letzten Winter schon vom Vermieter beseitigt würde es auch jetzt wieder aber der Grund für den Schimmel - unzureichende Dämmung, Kälteschwelle - wurde nicht beseitigt. Das ein (wahrscheinlich, leider bisher nicht beweisbar) Drogendealer im Haus wohnt, wäre Vermieterangelegenheit; dass hier die ganze Nacht Lärm im Haus ist, ist Vermieterangelegenheit; und ähnliches).
Ich will hier aus der Wohnung also gerne wieder raus. Unter anderem auch, weil ich meinen Sohnemann umschulen lassen will/muss von der Hauptschule auf die Gesamtschule. Hier in der Stadt bekomm ich ihn aber auf einer Gesamtschule nicht unter, da die alle voll sind. In der Nachbarstadt wären noch Plätze zu bekommen, aber nur wenn ich in der Stadt wohne.
Bisher habe ich in dieser Angelegenheit noch nichts schriftlich vom Jobcenter. Jetzt kann ich mir heute nachmittag eine Wohnung anschauen. Wenn mir die Wohnung gefällt und ich die Zusage bekommen kann, dann will ich das jetzt alles schriftlich machen.
Laut einem Gespräch mit dem Mitarbeiter des Jobcenters dass für die neue Wohnung zuständig ist, KANN mir das alte Jobcenter einen Umzug theoretisch garnicht versagen, da ich für diese Wohnung hier nicht die gesamten KdU übernommen gekomme und die Wohnug damit als unangemessen anzusehen ist.
Und genau da will ich jetzt auch drauf hinaus. Ich suche jetzt schon seit ein paar Tagen aber finde nichts, wo drin steht, dass ich dazu verpflichtet wäre, nach einem angemessenen Wohnraum zu suchen. Vielleicht hat da jemand von Euch noch ne Idee oder besser noch den Paragraphen dazu.
Ansonsten steht mein Text bisher so:
Nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII werden "Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.
Da für die zur Zeit angemietete Wohnung nicht die kompletten tatsächlichen Aufwendungen vom Jobcenter erbracht werden, gilt diese als nicht angemessen. Nach der Gesamtverfügung Kosten der Unterkunft, Punkt 3 h), ist seitens des Jobcenters bei einem Auszug aus nicht angemessenem Wohnraum zuzustimmen.
Ich beantrage daher die Zustimmung des Jobcenters Bochum zu einem Umzug nach Herne. Die anzumietende Wohnung ist nach den Richtlinien des Jobcenters Herne angemessen.
Ich bin vor etwa 18 Monaten auf eigene Verantwortung umgezogen. Hier hat sich leider rausgestellt, dass diese Wohnung ein Griff ins Sanitär-Prozelan war. Die Gründe hier wieder auszuziehen sind für das Jobcenter keine Umzugsgründe (Schimmel in der Wohnung: Muss vom Vermieter beseitigt werden. Wurde letzten Winter schon vom Vermieter beseitigt würde es auch jetzt wieder aber der Grund für den Schimmel - unzureichende Dämmung, Kälteschwelle - wurde nicht beseitigt. Das ein (wahrscheinlich, leider bisher nicht beweisbar) Drogendealer im Haus wohnt, wäre Vermieterangelegenheit; dass hier die ganze Nacht Lärm im Haus ist, ist Vermieterangelegenheit; und ähnliches).
Ich will hier aus der Wohnung also gerne wieder raus. Unter anderem auch, weil ich meinen Sohnemann umschulen lassen will/muss von der Hauptschule auf die Gesamtschule. Hier in der Stadt bekomm ich ihn aber auf einer Gesamtschule nicht unter, da die alle voll sind. In der Nachbarstadt wären noch Plätze zu bekommen, aber nur wenn ich in der Stadt wohne.
Bisher habe ich in dieser Angelegenheit noch nichts schriftlich vom Jobcenter. Jetzt kann ich mir heute nachmittag eine Wohnung anschauen. Wenn mir die Wohnung gefällt und ich die Zusage bekommen kann, dann will ich das jetzt alles schriftlich machen.
Laut einem Gespräch mit dem Mitarbeiter des Jobcenters dass für die neue Wohnung zuständig ist, KANN mir das alte Jobcenter einen Umzug theoretisch garnicht versagen, da ich für diese Wohnung hier nicht die gesamten KdU übernommen gekomme und die Wohnug damit als unangemessen anzusehen ist.
Und genau da will ich jetzt auch drauf hinaus. Ich suche jetzt schon seit ein paar Tagen aber finde nichts, wo drin steht, dass ich dazu verpflichtet wäre, nach einem angemessenen Wohnraum zu suchen. Vielleicht hat da jemand von Euch noch ne Idee oder besser noch den Paragraphen dazu.
Ansonsten steht mein Text bisher so:
Nach § 22 SGB II und § 35 SGB XII werden "Leistungen für Unterkunft und Heizung in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.
Da für die zur Zeit angemietete Wohnung nicht die kompletten tatsächlichen Aufwendungen vom Jobcenter erbracht werden, gilt diese als nicht angemessen. Nach der Gesamtverfügung Kosten der Unterkunft, Punkt 3 h), ist seitens des Jobcenters bei einem Auszug aus nicht angemessenem Wohnraum zuzustimmen.
Ich beantrage daher die Zustimmung des Jobcenters Bochum zu einem Umzug nach Herne. Die anzumietende Wohnung ist nach den Richtlinien des Jobcenters Herne angemessen.