Hallo,
wir haben 7 Kinder.
In unserem Wohnbereich in Hessen steht uns 144qm zu. Als wir hier eingezogen sind ... waren 2 Kinder noch nicht da. Die Wohnung jetzt hat 160qm und wurde durch unseren damaligen Sachbearbeiter bewilligt.
Es ist eine Maisonettenwohnung und es gibt 2 Etagen. Einmal Keller und Erdgeschoss. Aber da die Zimmeranzahl uns nicht mehr ausreichen.. oben 3 und 2 .
Man kann aber auch sagen oben 2 unnd unten 2 da das Wohnzimmer offen ist und seitlich einen Schlafreich fuer unsere 3 Kitakinder draus gemacht haben. Und im Babyzimmer ist das zimmer komisch geschnitten das nur ein Kind drin schlafen kann. Unten schlafen die Grossen und haben genug Platz.
Dennoch es ist fuer die kleinen einfach nicht moeglich ein shlaf und spielreich zu machen. Also verengte wohnverhaeltnisse.
Wir haben jetzt ein 3 Stoeckiges Haus gefunden 160qm und 6 Zimmer. In Rheinland Pfalz allerdings.
Ich habe die zustaendige Behoerde angerufen und informiert ob dieses Haus im ermessenen Rahmen liegt.
Aber was ich vergessen habe zu fragen ist, ob Maklerprovision uebernommen werden.
Vielleicht koennt Ihr mir kurze Info darueber geben.
Denn der Vermieter hat nichts gegen Kinder und heutzutage gibt es auch nur noch angebote von Maklern kaum Privatanzeigen mehr.
lg