Hallo liebes Forum,
hoffe der Beitrag ist hier richtig , ansonsten bitte ich einfach ihn dahin zu verschieben wo er richtig ist.
Ich fasse einfach mal kurz zusammen worum es geht und habe am Ende nur eine Frage.
Wir wollten umziehen . Also sind wir zum JC gegenagen und haben eben diesen Umzug beantragt.
Schriftlich vorliegen haben wir also folgendes.
Der Umzug ist genehmigt (Familienzusammenführung). Weiterhin steht in eben dieser Genehmigung.
KDU max. 432,00 Euro zuzüglich NK , zuzüglich Heizkostenpauschale 90,00Euro mantlich.
Darufhin haben wir uns eine Wohnung angemietet. Jetzt beantragten wir die Umzugskosten.
Da ging der Ärger los. JC sagt nun:
Keine Übernahme der Umzugskosten möglich , da die KDU der neuen Wohnung unangemssen hoch wäre.
Upps.....denn sie wissen nicht was sie tun....
In einen Schreiben teilt uns das JC mit das die KDU max. 432,00 Euro incl. NK betragen darf.
Es ging also zum SG. Dort ist die Sache anhängig und das lustige Verdrehen und verschleiern von Tatsachen seitens des JC geht hin und her.
Leztes Schreiben vom JC ans Gericht:
Unangemessene KDU . JC braucht Umzugskosten nicht übernehmen.
Unsere Antwort ans SG:
JC hat nachweislich die KDU vorgegeben. Nix unangemessen wenn die nicht wissen was sie dem Hilfeempfänger mitteilen.
Nun wieder Schreiben vom JC ans SG.
Wir hätten keine konkrete Wohnung beantragt.
Hierzu nun meine Frage.
Das JC hat ja nachweisbar dem Umzug zugestimmt. Ebenfallsmit dieser Zustimmung hat das JC die zukünftige KDU genannt.
Gibts eine nachvollziehbare Rechtsgrundlage für die Forderung einer konkreten Wohnungbenennung?
Unseres Erachtens versucht jetzt das JC seinen wirren Kopf aus der Schlinge zu ziehen indem sie versuchen die absurdesten Formulierungen für etwaige Antragsgeschehnisse zu erfinden.
Fakt ist:
Wir waren im JC. Dort ist uns gesagt worden. Umzug ist genehmigt. Suchen sie sich eine neue Bleibe zu den genannten KDU. Dann wiederkommen und Umzugskosten beantragen.Bescheinigungen das wir den Umzug nicht selbst erledigen können liegen dem JC und dem SG vor und werden auch nicht angezweifelt.
All dies haben wir schriftlich. Jetzt dreht sich das JC und das SG spielt dieses Spiel mit.
Inzwischen ist der Umzug längst gelaufen. Kosten sind von Freunden auf Privatdahrlehn übernommen worden. Dies zahlen wir nun vom Regelsatz ab.
Hat jemand eine Idee??
Vielen Dank
hoffe der Beitrag ist hier richtig , ansonsten bitte ich einfach ihn dahin zu verschieben wo er richtig ist.
Ich fasse einfach mal kurz zusammen worum es geht und habe am Ende nur eine Frage.
Wir wollten umziehen . Also sind wir zum JC gegenagen und haben eben diesen Umzug beantragt.
Schriftlich vorliegen haben wir also folgendes.
Der Umzug ist genehmigt (Familienzusammenführung). Weiterhin steht in eben dieser Genehmigung.
KDU max. 432,00 Euro zuzüglich NK , zuzüglich Heizkostenpauschale 90,00Euro mantlich.
Darufhin haben wir uns eine Wohnung angemietet. Jetzt beantragten wir die Umzugskosten.
Da ging der Ärger los. JC sagt nun:
Keine Übernahme der Umzugskosten möglich , da die KDU der neuen Wohnung unangemssen hoch wäre.
Upps.....denn sie wissen nicht was sie tun....

In einen Schreiben teilt uns das JC mit das die KDU max. 432,00 Euro incl. NK betragen darf.
Es ging also zum SG. Dort ist die Sache anhängig und das lustige Verdrehen und verschleiern von Tatsachen seitens des JC geht hin und her.
Leztes Schreiben vom JC ans Gericht:
Unangemessene KDU . JC braucht Umzugskosten nicht übernehmen.
Unsere Antwort ans SG:
JC hat nachweislich die KDU vorgegeben. Nix unangemessen wenn die nicht wissen was sie dem Hilfeempfänger mitteilen.
Nun wieder Schreiben vom JC ans SG.
Wir hätten keine konkrete Wohnung beantragt.
Hierzu nun meine Frage.
Das JC hat ja nachweisbar dem Umzug zugestimmt. Ebenfallsmit dieser Zustimmung hat das JC die zukünftige KDU genannt.
Gibts eine nachvollziehbare Rechtsgrundlage für die Forderung einer konkreten Wohnungbenennung?
Unseres Erachtens versucht jetzt das JC seinen wirren Kopf aus der Schlinge zu ziehen indem sie versuchen die absurdesten Formulierungen für etwaige Antragsgeschehnisse zu erfinden.
Fakt ist:
Wir waren im JC. Dort ist uns gesagt worden. Umzug ist genehmigt. Suchen sie sich eine neue Bleibe zu den genannten KDU. Dann wiederkommen und Umzugskosten beantragen.Bescheinigungen das wir den Umzug nicht selbst erledigen können liegen dem JC und dem SG vor und werden auch nicht angezweifelt.
All dies haben wir schriftlich. Jetzt dreht sich das JC und das SG spielt dieses Spiel mit.
Inzwischen ist der Umzug längst gelaufen. Kosten sind von Freunden auf Privatdahrlehn übernommen worden. Dies zahlen wir nun vom Regelsatz ab.
Hat jemand eine Idee??
Vielen Dank