Da das alte Thema doch sehr unübersichtlich war und es jetzt auch teilweise abgeschlossen ist, kommt jetzt ein neues von mir.
Meinem Umzug wurde stattgegeben, unter der Begründung das ich mit der Freundin zusammenziehe. Meine Wohnung war zu teuer. Wir wollen zusammen eine WG gründen. Bei der Freundin wurde der Umzug abgelehnt, und das obwohl sie nur ein möbiliertes Zimmer besitzt, und Küche sowie Bad als einzige Gemeinschaftsräume mit fast täglich wechselnden fremden Menschen nutzen muss.
Wird natürlich in Widerspruch gegangen, bringt wohl aber nichts, da es ja jetzt auch eine Art WG wäre und in Zukunft auch. Würde sie dennoch umziehen, würde man ihr lediglich 15€ Betriebskosten zahlen, wäre natürlich weniger als die Hälfte der möglichen neuen Wohnung. Was Miete und Heizkosten angehen würde, würde es passen. Ihre jetziges möbiliertes Zimmer ist eine Pauschalmiete, für die Mietbescheinigungen wurden sich vom Vermieter einfach geringe Beträge für die Betriebskosten ausgedacht. Das wird natürlich jetzt zum Boomerang.
Unabhängig von dem oben geschriebenen, da ja meiner bewilligt wurde, müsste doch die Auszugsrenovierung, Einzugsrenovierung sowie Umzugskosten von mir beantragt und auch bewilligt werden oder?
Auszugsrenovierung wäre überall streichen, Renovierungskosten wurden nie dem JC in den über 10 Jahren die ich in der gleichen Wohnung lebe, in Rechnung gestellt. Müssen die übernommen werden? Werde in Eigenregie geleistet.
Einzugsrenovierung, hier gibt es ja das BSG-Urteil, wird wohl ein harter Kampf da die noch nie was bei anderen Leistungsbeziehern bewilligt haben und es nicht freiwillig machen würden. Müsste ich ja auch Antrag stellen?
Umzugkosten, trotz meiner gesundheitlichen Einschränkungen (Darf nicht schwer heben usw., ist auch beim JC Aktenkundig da Amtsarzt es festgestellt hatte) wollte ich es in Eigenregie wenn möglich bewerkstelligen. Laut JC zahlen die nicht mal 50% zum Beispiel der Sprinterkosten (Gibt nur einen Gutschein der nicht annähernd ausreicht) usw. Also müsste ich hier auch wieder klagen, ein Umzugsunternehmen würde wohl auch nicht gezahlt werden.
Muss ich alles haarklein jeweils in den Anträgen auflisten, bevor ich es kaufe? Oder reicht ein allgemeiner Antrag (Der eh nicht bearbeitet wird oder erst wenn alles schon zu spät ist), sodass ich dann wenn vorhanden die vorhandenen Belege (Sprinterkosten, Farbe usw.) einreiche.
Meinem Umzug wurde stattgegeben, unter der Begründung das ich mit der Freundin zusammenziehe. Meine Wohnung war zu teuer. Wir wollen zusammen eine WG gründen. Bei der Freundin wurde der Umzug abgelehnt, und das obwohl sie nur ein möbiliertes Zimmer besitzt, und Küche sowie Bad als einzige Gemeinschaftsräume mit fast täglich wechselnden fremden Menschen nutzen muss.
Wird natürlich in Widerspruch gegangen, bringt wohl aber nichts, da es ja jetzt auch eine Art WG wäre und in Zukunft auch. Würde sie dennoch umziehen, würde man ihr lediglich 15€ Betriebskosten zahlen, wäre natürlich weniger als die Hälfte der möglichen neuen Wohnung. Was Miete und Heizkosten angehen würde, würde es passen. Ihre jetziges möbiliertes Zimmer ist eine Pauschalmiete, für die Mietbescheinigungen wurden sich vom Vermieter einfach geringe Beträge für die Betriebskosten ausgedacht. Das wird natürlich jetzt zum Boomerang.
Unabhängig von dem oben geschriebenen, da ja meiner bewilligt wurde, müsste doch die Auszugsrenovierung, Einzugsrenovierung sowie Umzugskosten von mir beantragt und auch bewilligt werden oder?
Auszugsrenovierung wäre überall streichen, Renovierungskosten wurden nie dem JC in den über 10 Jahren die ich in der gleichen Wohnung lebe, in Rechnung gestellt. Müssen die übernommen werden? Werde in Eigenregie geleistet.
Einzugsrenovierung, hier gibt es ja das BSG-Urteil, wird wohl ein harter Kampf da die noch nie was bei anderen Leistungsbeziehern bewilligt haben und es nicht freiwillig machen würden. Müsste ich ja auch Antrag stellen?
Umzugkosten, trotz meiner gesundheitlichen Einschränkungen (Darf nicht schwer heben usw., ist auch beim JC Aktenkundig da Amtsarzt es festgestellt hatte) wollte ich es in Eigenregie wenn möglich bewerkstelligen. Laut JC zahlen die nicht mal 50% zum Beispiel der Sprinterkosten (Gibt nur einen Gutschein der nicht annähernd ausreicht) usw. Also müsste ich hier auch wieder klagen, ein Umzugsunternehmen würde wohl auch nicht gezahlt werden.
Muss ich alles haarklein jeweils in den Anträgen auflisten, bevor ich es kaufe? Oder reicht ein allgemeiner Antrag (Der eh nicht bearbeitet wird oder erst wenn alles schon zu spät ist), sodass ich dann wenn vorhanden die vorhandenen Belege (Sprinterkosten, Farbe usw.) einreiche.