Hallo,
in den nächsten Wochen steht ein Umzug an, wegen gesundheitlicher Probleme, und auch erfolgter Kündigung.
Nun ist es so, das neben Haustieren, noch Kinder etc. da sind, so das ein Finden von Wohnraum schwierig ist, so das wir wohl oder übel einen Makler beauftragen müssten.
Ich habe nun in einem Urteil im Netz gelesen, das das JC zur Übernahme der Maklerkosten (evtl)verpflichtet wäre, nach vorheriger Zusicherung durch das JC.
sind alles nur "Kann Bestimmungen"
Wenn ich das richtig verstanden habe, erteilt das JC aber erst eine Zusicherung wenn der neue Wohnraum angemessen ist, also ohne Zusicherung keine Makler, oder Makler keinen Wohnraum,.........ich glaub ich drehe mich im Kreis.
ist leider so,also schon mal schritfl. und formlos den Umzug ankündigen-bei Stadt/Kommune Wohnberchtigungsschein beantragen etc.pp
mit übernahme aller Kosten die mit dem Umzug zusammenhängen,
evtl.sogar eine Erstausstattung.
Kann mir jemand Tipps geben wie ich am sinnigsten an die Sache ran gehe?
Vielen Dank
Gruß
dat Thomas