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Es gab hier im forum eine Liste mit Aufzählungen, wann ein Umzug zugestimmt und komplett bezahlt wird.
Wo ist diese Liste?
Wo ist diese Liste?
Hallo@GlobalPlayer
Gut ich denke du meinst diesen Thread hier, wo genau aufgeführt ist,
was ein Grund für einen Umzug sein kann.
Gelten diese gründe heute immer noch?
Es geht bei Dir nicht um Eingliederung in Arbeit.
Gibt es gesundheitliche und soziale Gründe?
Wenn ja welche?
Was sagt der Betreuer dazu?
Du hattest doch in einem anderem Thread geschrieben, dass die Zustände da schlecht sind, und es dich gesundheitlich belastet. Also würde ich dann den Arzt meines Vertrauens aufsuchen, ihm alles erklären und um eine Bescheinigung bitten, indem dir auch ärztlich geraten wird, dort herauszukommen.
Durch dieses Heim bist du nicht mehr obdachlos. Es ist doch speziell für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Gibt es dort nicht auch therapeutische Angebote?
Oder habe ich das falsch in Erinnerung?
Obdachlosigkeit ist ja wohl der Hauptgrund.
Hinzu kommt gesundheitliche Situation.
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
(1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
@GlobalPlayer
Des Umzugs was sind da die Unterschiede
3Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft haben Leistungsberechtigte den dort zuständigen Träger der Sozialhilfe über die nach den Sätzen 1 und 2 maßgeblichen Umstände in Kenntnis zu setzen. 4Sind die Aufwendungen für die neue Unterkunft unangemessen hoch, ist der Träger der Sozialhilfe nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, er hat den darüber hinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt. 5Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung übernommen werden; Mietkautionen sollen als Darlehen erbracht werden. 6Eine Zustimmung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den Träger der Sozialhilfe veranlasst wird oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann.
(6) 1Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. 3Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.
So wie Du das darstellst, muesste jeder Obdachlose unter Betreuung stehen, ich denke, Du machst Dir selber was vor.Obdachlosigkeit ist ja wohl der Hauptgrund.
Hinzu kommt gesundheitliche Situation.
es ist ja ein Betreuer da, er müsste zumindest gefragt werden.
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