Ich bleibe im Bereich.und hatte meinem Fallmanager bereits von den Zuständen erzählt!!Schriftliches hab ich leider nicht!
also so einfach ohne besagte Gründe könnte ich nicht von einer Kaution-Darlehen ausgehen,gell?Oder,dass das
JC wartet auf die "alte"Kaution,welche ich schon abgezahlt hab ratenweisen via Lebensunterhalt...?
DANKE
Ein Umzug wird nur bei wichtigem Grund finanziert. Näheres siehe auch hier:
Wann wird ein Umzug mit Hartz IV genehmigt?
Nicht alle Umzugsgründe werden vom Jobcenter genehmigt.
Empfänger von Arbeitslosengeld II brauchen einen guten Umzugsgrund, um die Kosten vom Staat erstattet zu bekommen. Folgende Gründe werden in der Regel nach einer Prüfung durch die Jobcenter anerkannt:
- Familienzuwachs: Die Wohnung wird zu klein.
- Gesundheit: Treppensteigen oder ähnliches ist nicht mehr zumutbar.
- Entfernung zur Arbeitsstelle: Der tägliche Arbeitsweg ist zu weit.
- Kündigung durch den Vermieter: Die Wohnung wurde unverschuldet gekündigt.
- Scheidung oder Trennung: Der Umzug ist aufgrund einer veränderten Lebenssituation erforderlich.
- Zustand der Wohnung: Bestimmte Gegebenheiten wie Schimmelbefall können eine Wohung unbewohnbar machen.
Letzterer Grund wird allerdings nur dann anerkannt, wenn der Schaden zum einen nicht selbst verschuldet ist und sich der Vermieter nach Mängelanzeige weigert, etwas an der Situation zu ändern. Fordert das Jobcenter selbst den Umzug, z. B. weil die Wohnung zu groß ist, müssen die Kosten in jedem Fall übernommen werden.
Wichtig ist prinzipiell, dass Umzugswunsch und -grund dem zuständigen Sachbearbeiter so früh wie möglich mitgeteilt und alle notwendigen Nachweise (z. B. ärztliches Attest, Arbeitsvertrag
o.ä.) vorgelegt werden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Angaben zum Umzugsgrund nicht wahrheitsgemäß waren, müssen die übernommenen Kosten zurückerstattet werden. Tipp: Es ist immer ratsam die Anerkennung des Umzugs schriftlich bestätigen zu lassen.
Welche Kosten werden übernommen?
Für das Jobcenter ist eine große Entfernung zur Arbeit ein Grund, den Umzug zu genehmigen.
Das Jobcenter finanziert in der Regel ausschließlich Umzüge, die selbst organisiert und durchgeführt, bzw. durch private Helfer unterstützt werden. Folgende Kosten werden übernommen:
- die Kosten für Packmaterial (Umzugskartons)
- die Kosten für die Anmietung eines Fahrzeugs
- 50 Euro Helferpauschale zur Verköstigung und Vergütung der Helfer
- die Übernahme von Renovierungskosten ist freiwillig und muss im Vorfeld erfragt werden
Übrigens: Die Mietkaution für die neue Wohnung wird dem Vermieter in Form eines zinslosen Darlehens vom Jobcenter zur Verfügung gestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit die
Mietkaution durch Beantragung einer Kautionsbürgschaft zu sparen.
Sollte ein
Umzug in Eigenregie aufgrund einer Behinderung, der familiären Situation (alleinerziehend) oder fehlender Helfer nicht möglich sein, werden in einzelnen Fällen auch die Kosten für einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen übernommen.
In diesem Fall müssen dem Jobcenter mindestens drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen vorgelegt werden.
Tipp: Holen Sie sich online kostenlos Angebote von Umzugsunternehmen ein und lassen Sie sich diese zur Vorlage beim Jobcenter schriftlich zusenden.
Was passiert bei Umzug ohne Genehmigung?
Sollte ein Umzug auf eigene Faust und ohne Genehmigung erfolgen, werden natürlich keinerlei Umzugskosten übernommen. Auch die Zahlungen für Miete und
Nebenkosten bleiben gleich und orientieren sich nicht an den Kosten der neuen Wohnung. Ein solcher Umzug erregt unter Umständen außerdem die Skepsis des Sachbearbeiters, da der sich fragen kann, wie der Umzug finanziert werden konnte. Im schlimmsten Fall werden hier sogar die allgemeinen
Hartz-IV-Leistungen gestrichen.
Quelle:
Umziehen mit Hartz IV: Umzugstipps und Jobcenter Voraussetzungen