Umzug Problemlos und 2.Kaution machbar oder gibts Probleme?

Leser in diesem Thema...

matrixxx

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Dez 2009
Beiträge
111
Bewertungen
2
Ich habe in meiner aktuellen Wohnung Probleme mit dem vermieter(Einbrüche und Parasiten gehabt) und will raus aus dem immer schlimmer werdenen sozialen Brennpunkt .Habe eine günstigere wohnung gefunden.
So. nun die Frage: würde es Probleme geben mit dem Umziehen ? und 2.:
gewährt das Amt mir eine 2.Kaution(die 1.ist bereits abgezahlt,aber ich werde sie erst/oder die Arge beim Endübergabetermin zurückerstattet bekommen!)

Freundliche Grüße
 

wolliohne

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
19 Aug 2005
Beiträge
14.303
Bewertungen
827
Bei dieser Problematik sehe ich gute Chancen.
dem JC schritfl.mit o.G. Gründen mitteilen und Umzug vorbereiten.
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.211
Bewertungen
19.259
Ich habe in meiner aktuellen Wohnung Probleme mit dem vermieter(Einbrüche und Parasiten gehabt)
Hast du zu diesen Vorgängen einen Schriftverkehr geführt mit dem Vermieter, so z.B.
Mängelanzeige Parasiten?

Reiche das Mietangebot beim JC ein mit einem Anschreiben, das ganze bei persönlicher Abgabe gegen Bestätigung vom JC auf der Kopie.

Genauso stellst du noch einen Antrag für die Kaution, das kannst du formlos machen.

Stellt sich die Frage, bleibst du im Zuständigleitsbereich deines jetzigen JC oder ändert sich da was?
 

matrixxx

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Dez 2009
Beiträge
111
Bewertungen
2
Ich bleibe im Bereich.und hatte meinem Fallmanager bereits von den Zuständen erzählt!!Schriftliches hab ich leider nicht!
also so einfach ohne besagte Gründe könnte ich nicht von einer Kaution-Darlehen ausgehen,gell?Oder,dass das JC wartet auf die "alte"Kaution,welche ich schon abgezahlt hab ratenweisen via Lebensunterhalt...?
DANKE
 

EMRK

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
27 Aug 2013
Beiträge
2.000
Bewertungen
746

Ein Umzug wird nur bei wichtigem Grund finanziert. Näheres siehe auch hier:

Wann wird ein Umzug mit Hartz IV genehmigt?

Nicht alle Umzugsgründe werden vom Jobcenter genehmigt.

Empfänger von Arbeitslosengeld II brauchen einen guten Umzugsgrund, um die Kosten vom Staat erstattet zu bekommen. Folgende Gründe werden in der Regel nach einer Prüfung durch die Jobcenter anerkannt:

  • Familienzuwachs: Die Wohnung wird zu klein.
  • Gesundheit: Treppensteigen oder ähnliches ist nicht mehr zumutbar.
  • Entfernung zur Arbeitsstelle: Der tägliche Arbeitsweg ist zu weit.
  • Kündigung durch den Vermieter: Die Wohnung wurde unverschuldet gekündigt.
  • Scheidung oder Trennung: Der Umzug ist aufgrund einer veränderten Lebenssituation erforderlich.
  • Zustand der Wohnung: Bestimmte Gegebenheiten wie Schimmelbefall können eine Wohung unbewohnbar machen.
Letzterer Grund wird allerdings nur dann anerkannt, wenn der Schaden zum einen nicht selbst verschuldet ist und sich der Vermieter nach Mängelanzeige weigert, etwas an der Situation zu ändern. Fordert das Jobcenter selbst den Umzug, z. B. weil die Wohnung zu groß ist, müssen die Kosten in jedem Fall übernommen werden.
Wichtig ist prinzipiell, dass Umzugswunsch und -grund dem zuständigen Sachbearbeiter so früh wie möglich mitgeteilt und alle notwendigen Nachweise (z. B. ärztliches Attest, Arbeitsvertrag o.ä.) vorgelegt werden. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Angaben zum Umzugsgrund nicht wahrheitsgemäß waren, müssen die übernommenen Kosten zurückerstattet werden. Tipp: Es ist immer ratsam die Anerkennung des Umzugs schriftlich bestätigen zu lassen.



Welche Kosten werden übernommen?

Für das Jobcenter ist eine große Entfernung zur Arbeit ein Grund, den Umzug zu genehmigen.

Das Jobcenter finanziert in der Regel ausschließlich Umzüge, die selbst organisiert und durchgeführt, bzw. durch private Helfer unterstützt werden. Folgende Kosten werden übernommen:

  • die Kosten für Packmaterial (Umzugskartons)
  • die Kosten für die Anmietung eines Fahrzeugs
  • 50 Euro Helferpauschale zur Verköstigung und Vergütung der Helfer
  • die Übernahme von Renovierungskosten ist freiwillig und muss im Vorfeld erfragt werden
Übrigens: Die Mietkaution für die neue Wohnung wird dem Vermieter in Form eines zinslosen Darlehens vom Jobcenter zur Verfügung gestellt. Es besteht aber auch die Möglichkeit die Mietkaution durch Beantragung einer Kautionsbürgschaft zu sparen.
Sollte ein Umzug in Eigenregie aufgrund einer Behinderung, der familiären Situation (alleinerziehend) oder fehlender Helfer nicht möglich sein, werden in einzelnen Fällen auch die Kosten für einen Umzug mit einem Umzugsunternehmen übernommen.
In diesem Fall müssen dem Jobcenter mindestens drei Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen vorgelegt werden.
Tipp: Holen Sie sich online kostenlos Angebote von Umzugsunternehmen ein und lassen Sie sich diese zur Vorlage beim Jobcenter schriftlich zusenden.



Was passiert bei Umzug ohne Genehmigung?


Sollte ein Umzug auf eigene Faust und ohne Genehmigung erfolgen, werden natürlich keinerlei Umzugskosten übernommen. Auch die Zahlungen für Miete und Nebenkosten bleiben gleich und orientieren sich nicht an den Kosten der neuen Wohnung. Ein solcher Umzug erregt unter Umständen außerdem die Skepsis des Sachbearbeiters, da der sich fragen kann, wie der Umzug finanziert werden konnte. Im schlimmsten Fall werden hier sogar die allgemeinen Hartz-IV-Leistungen gestrichen.


Quelle: Umziehen mit Hartz IV: Umzugstipps und Jobcenter Voraussetzungen
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.211
Bewertungen
19.259
Schriftliches hab ich leider nicht!

Auch nicht das Aktenzeichen für die von dir geschilderten Einbrüche?

Vom erzählen alleine, hast du nichts in den Händen.

so einfach ohne besagte Gründe könnte ich nicht von einer Kaution-Darlehen ausgehen,gell?

Du brauchst einen gewichtigen Grund für den Wohnungswechsel und die schriftliche Zustimmung zum Umzug.

 

matrixxx

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
23 Dez 2009
Beiträge
111
Bewertungen
2
Ich hab das im Kopf,daß ich dies meiner FALLMANAGERIN live vor Ort erzählt hab im Rahmen meiner gesamten psychischen Probleme,die mich belasten.
Reicht das nicht??
DANKE an eure Hilfe

LG

PS:Notfalls bring ich einen der Einbruchversuche eben zur Anzeige! Was ich eig nicht wollte aus "Angst" vor den ausländischen komischen Leuten hier seit ich alleine bin.Das dürfte reichen.wenn nicht meine Schilderungen über die desolate Situation reichen....Jeder der in DUisburg wohnt weiß ungefähr was hier in meinem Viertel abgeht -.-
 

Seepferdchen 2010

Super-Moderation
Mitglied seit
19 Nov 2010
Beiträge
27.211
Bewertungen
19.259
Wie schon geschrieben, reiche dein Mietangebot beim JC, nachweisbar ein und
dann warte ab welcher Bescheid kommt, genauso stellst du den Antrag auf die Kaution.
 
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...