Umzug notwendig, viele Fragen, viele Probleme

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bärlin

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Hallo,

Vorgeschichte: wir, meine Lebensgefährtin und ich, wohnen zur Untermiete. Vor einigen Monaten bekamen wir von unserem Vermeiter(Hauptmieter der Wohnung)eine Email mit einem Gerichtsprotokoll, in diesem stand das er bis zum 30. 09. 2017 Zeit hat auszuziehen. Was im Hintergrund noch lief wissen wir nicht.

Seitdem suchen wir eine Wohnung, haben auch eine gefunden, aber diese ist in einem anderen Ort. Gefunden haben wir die Wohnung vor ca 1 1/2 Wochen. Besichtigung lief danach und Mietangebot bekamen wir am Donnerstag. Freitag zu dem Jobcenter hin und diese sagten uns das wir zu dem Jobcenter müssen für eine Bestätigung das die Kosten der Wohnung übernommen werden, in dem Ort wo die Wohnung ist.

Da die Zeit läuft, und auch schon überschritten ist, fragte ich den Eigentümer der Wohnung ob wir schon einziehen könnten, er sagte ja aber wir sollen die Kaution und die erste Miete bei Vertragsabschluss bezahlen, ist auch möglich da ich mir von meiner Mutter etwas geliehen habe.

Die Wohnung liegt in Mecklenburg - Vorpommern, Ferdinandshof.
Zurzeit wohnen wir noch in Berlin, die Wohnung dort kostet:

240€ kalt
60€ Nebenkosten Heizung
60€ Sonstige Nebenkosten

3 Zimmer, 60,12qm

Der Umzug und die Kaution können wir stemmen, aber wir haben große Sorgen das es Probleme geben wird mit dem neuen Jobcenter. Wir wollen nicht das es Probleme gibt wegen der Miete die dann ab November vom Jobcenter gezahlt werden soll, für Oktober wäre für die neue Wohnung die Miete auch vorhanden.


Wir haben mit der alten Hausverwaltung schon gesprochen und um eine Frist gebeten, diese sind aber heftig und bauten eine verbale Drohkollisse auf von wegen Räumungsklage usw usw.

Der Vermieter(Hauptmieter)macht auch schon Druck, zb das er von uns die ggf von seinem Vermieter geforderte Nutzungsentschädigung von uns sich wiederholen wird.

Können wir einfach umziehen?

Gibt es wichtige Dinge zu beachten?

Die Miete ist 31€ zu hoch(Örtliche Richtlinie), ich habe gelesen das es eine 10% Regelung gibt, greift die in dem Fall das man, wenn man dort nicht einzieht Obdachlos werden würde? Nachweisbar durch das Gerichtsprotokoll! und ggf durch Schreiben die von der jetzigen Hausverwaltung noch kommen werden/würden. Wir sind in einer sehr brenzligen Situation, möchten aber den neuen Vermieter auf keinen fall Schwierigkeiten machen!. Es ist sozusagen der ganze Oktober Zeit(nachdem Umzug) alles in die Wege zu leiten.

Seht ihr aus der Schilderung von mir irgendwelche Probleme?
Kaution und Umzugskosten sind in dieser Situation Nebensache!

Vielleicht sind die 31€ ein Problem? wenn es nur darauf ankommen würde, würden wir das aus dem Regelsatz zahlen!
Lieber 31€ weniger und eine Wohnung als umgekehrt!

Vielleicht wichtig: Wir suchen schon Monate nach einer Wohnung, es wurde bisher immer abgelehnt wegen Schulden/Schufa/EV.
Mit der jetzigen Wohnung ist es ein Lichtblick in einer düsteren Suche nach einer Wohnung, es klingt drastisch aber es ist sehr ernst.




Bitte beachten: leider dauert der Weg alles zu beantragen, genehmigen zu lassen zu lang. Deswegen wollen wir das wie oben beschrieben tun, weil wir keine Zeit mehr haben zu warten bis das Jobcenter die Sachen genehmigt.


Vielen danke für das Lesen, ich freue mich auf Hilfe , Ratschläge und Hinweise.

P. S. beide eine BG , beide im ALG2 Bezug
 

Seepferdchen 2010

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Grüß dich @bärlin

diese sagten uns das wir zu dem Jobcenter müssen für eine Bestätigung das die Kosten der Wohnung übernommen werden, in dem Ort wo die Wohnung ist.

Das ist richtig also das Mietangebot zum neuen zuständigen Jobcenter.

§ 22 SGB II Abs.: 4

(4) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

ist auch möglich da ich mir von meiner Mutter etwas geliehen habe.

Bitte @bärlin schließe mit deiner Mutter unbedingt einen zweckgebunden
Darlehnsvertrag ab mit monatlicher Ratenzahlung, das ist ganz wichtig,
damit dir das Geld vom JC nicht angerechnet wird.

Hier mal ein Muster zum zweckgebunden Darlehnsvertrag:

Hartz IV Forum - Beispiel fur einen Darlehensvertrag zur Anschaffung benotigter Sachwerte

Wir wollen nicht das es Probleme gibt wegen der Miete die dann ab November vom Jobcenter gezahlt werden soll, für Oktober wäre für die neue Wohnung die Miete auch vorhanden.

Wenn du den Mietvertrag unterschrieben hast und die Übergabe durch den Vermieter stattgefunden hat, dann gibst du dem jetzigen Jobcenter
Berlin eine Veränderungsmitteilung belegbar ab.

Du findest im Net unter "Veränderungsmitteilung" auch das Formular wenn du es verwenden willst. Du kannst auch formlos schreiben vergiß deine bzw. eure BG -Nummer nicht.

Dann bekommst du den Aufhebungsbescheid und diesen reichst du bitte in Kopie samt neuen Antrag auf ALG II beim neuen Jobcenter ein.

Wir haben mit der alten Hausverwaltung schon gesprochen und um eine Frist gebeten, diese sind aber heftig und bauten eine verbale Drohkollisse auf von wegen Räumungsklage usw usw.

So schnell geht das nicht mit der Räumungsklage, was ist das nur für ein Vermieter?

Können wir einfach umziehen?

Ja du kannst umziehen.

Bitte auch ganz wichtig bei Auszug bzw. Einzug achte darauf das ein Übergabeprotokoll gemacht wird, das ist Bestandteil vom Mietvertrag!!!
Wichtig auch das Ablesen von Gas bzw. Strom Anfang/Endbestand samt
jeweiliger Gerätenummer bitte nicht vergessen!

Die Miete ist 31€ zu hoch(Örtliche Richtlinie), ich habe gelesen das es eine 10% Regelung gibt, greift die in dem Fall das man, wenn man dort nicht einzieht Obdachlos werden würde?

Das kommt mit in den Antrag für die Kostenübernahme der neuen Wohnung auch jeweils in Kopie.

Vielleicht sind die 31€ ein Problem?

Du stellst erstmal deinen Antrag und dann sehen wir weiter, okay?

Vielleicht wichtig: Wir suchen schon Monate nach einer Wohnung, es wurde bisher immer abgelehnt wegen Schulden/Schufa/EV.

Hast du die Wohnungssuche schriftlich festgehalten?

Nun noch der Hinweis du reichst bitte alles nachweisbar beim Jobcenter ein entweder persönliche Abgabe gegen Empfangsbestätigung auf der Kopie vom jeweiligen Anschreiben oder zumindest Einschreiben/Einwurf da kannst du im Net unter Briefsendenachverfolgung nachsehen.

Nun hoffe ich für euch das der Umzug gut über die Bühne geht und auch euer Antrag zügig bearbeitet wird.
 

bärlin

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Erstmal herzlichen dank an dich Seepferdchen!

Zu der Wohnungssuche und Belege, es wäre möglich einen Teil von den Absagen die per Email kamen auszudrucken, der rest mit Besichtigungen und Telefonaten ist leider nicht belegbar, mir fällt nichts ein.

Diese Hausverwaltung regt einfach auf, da die Mietzahlungen(Belegbar und auch denen vorliegend)immer geleistet wurden! Zur Erklärung: als uns bekannt wurde das der Hauptmieter hier am 30. 9 raus muss(was uns auch betrifft)haben wir versucht hier Nachmieter zu werden, die Hausverwaltung ließ sich Zeit und dann kam nur per Email das sie an uns nicht vermieten weil (die Schufa...):doh:

Ich gehe den Schritten nach die du aufgezählt/beschrieben hast und wenn es Komplikationen gibt melde ich mich, natürlich ebenso wenn alles glatt ging.

Wir sind sicherlich nicht die einzigsten in Berlin, die diese Problem mit der Wohnungssuche haben/hatten. Schon traurig auch die Sozialbaute Gesellschaften sind da gleich, die Gesobau Gsw und wie sie nicht alle heissen.:mad:

Ganz wichtige Frage noch: der Hauptmieter fragte uns noch ob wir die Übergabe der jetzigen Wohnung machen können, da wir nicht mit dem noch groß reden wollen, sagten wir ja. Der Gedanke der uns dann aber kam war folgender: müssen wir für irgendwelche Schäden haften wenn wir das Übergabeprotokoll unterzeichnen?

Die Wohnung war schon renovierungsreif bei unserem Einzug, aber man sagt ja nichts wenn man in Not ist. Zusätzlich sind im Badezimmer 4 - 5 Fließen kaputt, passiert durch einfaches draufstellen. Vielleicht ist der Boden schief oder so, weil es ohne Witz so passierte.
 

Seepferdchen 2010

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@bärlin

Die Wohnung war schon renovierungsreif bei unserem Einzug, aber man sagt ja nichts wenn man in Not ist. Zusätzlich sind im Badezimmer 4 - 5 Fließen kaputt, passiert durch einfaches draufstellen. Vielleicht ist der Boden schief oder so, weil es ohne Witz so passierte.

Habt ihr ein Einzugsübergabeprotokoll gemacht bei der jetzigen Wohnung?

Der Gedanke der uns dann aber kam war folgender: müssen wir für irgendwelche Schäden haften wenn wir das Übergabeprotokoll unterzeichnen?

Was steht in deinem Untermietvertrag, wurde eine Kaution gezahlt?
 

bärlin

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Einzugsprotokoll leider nicht. Es gibt aber neben mir und meiner Freundin noch 2 Zeugen.

Der Untermietvertrag ist sehr wischi waschi gemacht und seit ca 1 Jahr abgelaufen. Danach gab es nur per Email einen Mündlichen Untermietvertrag. Hatte ich bei dem Jobcenter via Ausdruck vorgelegt/eingereicht aber meine Kopie davon besitze ich nicht mehr, schon alle Ordner durchforstet. Ich müsste den abgelaufenen Untermietvertrag raussuchen. Gibt es da etwas wichtiges was beachtet werden sollte?

Kaution war vereinbart, wurde aber nie gezahlt, und der Hauptmieter hatte nie nachgefragt. Wir waren dazu auch still.
 

Seepferdchen 2010

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Gut @bärlin

nun suche mal nicht weiter ist wohl auf beiden Seiten nicht optimal gelaufen was den Untermietvertrag betrift, samt Kaution.

Es gibt aber neben mir und meiner Freundin noch 2 Zeugen.

Also bestand der Schaden schon bei Einzug und somit unterschreibst
keine Ausführung zu dem Schaden, bei Renovierung wurde diese vom Hauptmieter nachgeholt?
 

bärlin

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Hallo Seepferdchen, kaputt sind nur die besagten Fließen. Es fiel nur auf das eine Renovierung nötig ist, es gibt auch viele Bohrlöcher, bis auf die Fließen war alles so wie es jetzt ist.

Der Hauptmieter fragte bei uns bzgl der Renovierung mal an, sagte er würde Geld dafür zahlen, passiert ist aber nie etwas.

Die Zeugen sahen den Zustand aber 100% genauso wie wir, sprich Renovierungsbedürftig.

Macht man sich irgendwie Haftbar wenn man das Übergabeprotokoll unterzeichnet? ich bin leider total überfragt mit solch Angelegenheiten.
 

Seepferdchen 2010

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Der Hauptmieter fragte bei uns bzgl der Renovierung mal an, sagte er würde Geld dafür zahlen, passiert ist aber nie etwas.

Hast du dort alleine gewohnt also ohne den Hauptmieter?

Macht man sich irgendwie Haftbar wenn man das Übergabeprotokoll unterzeichnet?

Nun du mußt aufpassen was in dem Protokoll steht.
 

bärlin

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Hallo,

ja wir wohnen hier alleine, der Hauptmieter behielt sich aber vor ggf mal hier zu übernachten.
 

Seepferdchen 2010

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Guten Morgen @bärlin

eine Email mit einem Gerichtsprotokoll, in diesem stand das er bis zum 30. 09. 2017 Zeit hat auszuziehen.

Ich komme noch mal auf diesen Satz zurück, was stand in dem Protokoll,
welche Begründung? Was war Gegenstand von dieser Gerichtsverhandlung?

Ich vermute mal folgendes, das der Hauptmieter in seinem Mietvertrag
keine Zustimmung für eine Untervermietung hatte und dort dieser
§ 540 BGB in seinem Vertrag stand, es deutet so einiges darauf hin.

Der Untermietvertrag ist sehr wischi waschi gemacht und seit ca 1 Jahr abgelaufen. Danach gab es nur per Email einen Mündlichen Untermietvertrag.

Wie das zum Beispiel oder die nicht geforderte Kaution, ebenso die Renovierung.

Jetzt wäre wichtig zu wissen was in dem Gerichtsprotokoll stand?
 

Simone17

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Hallo Seepferdchen, kaputt sind nur die besagten Fließen. Es fiel nur auf das eine Renovierung nötig ist, es gibt auch viele Bohrlöcher, bis auf die Fließen war alles so wie es jetzt ist.

Die Zeugen sahen den Zustand aber 100% genauso wie wir, sprich Renovierungsbedürftig.

Macht man sich irgendwie Haftbar wenn man das Übergabeprotokoll unterzeichnet? ich bin leider total überfragt mit solch Angelegenheiten.

Hallo Bärlin,

bei Übergabeprotokollen ist insofern Vorsicht geboten, als sie, wenn sie für den Mieter nachteilige Absprachen beeinhalten, rechtlich bindend sind, auch wenn es sich um Klauseln handelt, die im Mietvertrag selbst nichtig wären.

Viele Schönheitsreparaturklauseln in älteren Standardmietverträgen wurden vom BGH für nichtig erklärt, somit sind Mieter in diesen Fällen nicht dazu verpflichtet, Schönheitsreparaturen durchzuführen, auch wenn es seinerzeit so vereinbart und unterschrieben wurde. - In solchen Fällen versuchen manche Vermieter, nachträglich mittels Übergabeprotokoll dem Mieter die Schönheitsreparaturen auf´s Auge zu drücken. Unterschreibt der Mieter das im Übergabeprotokoll, hat er einen gültigen Vertrag geschlossen und sich zu etwas verpflichtet, was er laut Mietvertrag nicht müßte.

Der Grundgedanke in der Rechtssprechunng, der dazu führt, dass im Mietvertrag Klauseln nichtig, also ungültig sind, aber gültig, wenn diesselben Dinge im Übergabeprotokoll unterschrieben werden, ist der, dass man als Mieter bei Abschluß des Mietvertrags im insofern Nachteil ist, dass man bestimmte Klauseln akzeptieren muss, damit der Vertrag zustande kommt.
Beim Erstellen eines Übergabeprotokoll existiert aber bereits ein Mietvertrag und es wird als normaler Vertrag zwischen gleichwertigen Vertragspartnern angesehen, der bindend ist, auch wenn ein Partner eine für ihn nachteilige Vereinbarung unterschreibt.

Ein Übergabeprotokoll ist beim Auszug für dem Mieter nur von Vorteil, wenn der Vermieter darin bestätigt, dass er keine Ansprüche gegen den ehemaligen Mieter geltend machen wird. Ansonsten ist es beim Auszug für den Mieter nicht von Vorteil.
Bitte auch immer auf einen Durchschlag des Ü-Protokolls bestehen, bevor sich Mieter und Vermieter bei der Whg.s übergabe trennen, es gibt auch Vermieter, die sich irgendeine Banalität vom Mieter unterschreiben lassen, sagen, sie schicken eine Kopie vom Protokoll zu und dann munter Ergänzungen einfügen zum Nachteil des Mieters.
Also bitte NIE ohne eigenes Exemplar des Protokolls mit Seitenanzahl und ggfs Anlagen abspeissen lassen, sollte man seine Unterschrift druntersetzen.

Rechtlich ist man übrigens weder verpflichtet, die Whg. persönlich zu übergeben, noch ein Ü-Protokoll zu unterschreiben. Es genügt völlig, nachweisbar (Zeuge, Einschreiben) dem Vermieter fristgerecht alle Schlüssel zukommen zu lassen. Den Zustand der Whg. kann man durch Bilder oder Video dokumentieren und von Zeugen bestätigen lassen.

Beim Einzug ist mit dem Ü-Protokoll auch Vorsicht geboten,
Klauseln, die im Mietvertrag nichtig sind z.B. zu Schönheitsreparaturen, Dingen, die als unangemessene Benachteiligung gelten (z.B. Bohren in Fliesen oder Thermotapeten), als Individualvereinbahrungen getarnte AGBs) werden rechtlich bindend, wenn sie im Ü-Protokoll festgehalten werden und der Mieter unterschreibt.

Da die Rechtssprechung relativ mieterfreundlich ausfällt, versuchen Vermieter häufig das Unwissen mancher Mieter auszunutzen und nachträglich dem Mieter Pflichten im Ü-Protokoll aufzubürden.
Deswegen gehört ins Ü-Protokoll beim Einzug nur Zahl der übergebenen Schlüssel, Dinge wie Einbauküche etc. Zählerstände, bereits vorhandene Schäden, und Absprachen, die für den Mieter von Vorteil sind.

Falls man unsicher ist, ob im eigenen Mietvertrag nichtige Klauseln enthalten sind, kann man sich an den örtlichen Mieterverein wenden, wenn´s eilt die Hotline des Deutschen Mieterbund anrufen (gibt dort auch Online-Beratung), was über die Telefonrechnung abgerechnet wird und günstig ist für Standardfragen.

Bei Dir sehe ich das Risiko, dass der Vermieter versucht, Dich zu (Schönheits)reparaturen zu verpflichten, die
1. wenn überhaupt nur vom Hauptmieter als Vertragspartner des Vermieters eizufordern wären
2. nicht ausgeführt werden müssen, weil evtl. entsprechende Klauseln im Mietvertrag dazu nichtig sind
3. nicht ausgeführt werden müssen, weil die Whg in renovierungsbedürftigem Zustand bezogen wurde (auch dazu gibt esein BGH -Urteil, Beweislast liegt hier beim Mieter, aber Du hast ja Zeugen)

Und ja, wenn Du Dich im Ü-Protokoll dazu verpflichtest, die Arbeiten auszuführen, bist Du dafür haftbar.

Auch wenn der Vermieter Dir droht, solange Du nichts unterschreibst, hat er nichts in der Hand, also laß Dir bitte keine Panik machen mit evtl horrenden Summen, die der Vermieter behauptet, ggffs geltend machen zu wollen. Da wird nur versucht, Dich zu nötigen, Dich freiwillig durch Deine Unterschrift zu etwas zu verpflichten, was Du rechtlich nicht tun mußt.

LG Sim
 
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Seepferdchen 2010

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Ich möchte nur kurz zu dem Beitrag von @Simone17 etwas anmerken
bzw. hier mal einen Beitrag vom Anwalt reinstellen, denn ganz so wie
@Simone17 darstellt, ist es nur teilweise richtig und sollte in jedem Einzelfall bzw. genau jetzt der Sachstand von @bärlin genau betrachtet werden, daher auch meine Frage oben im Post10.

Zu Beginn eines Mietverhältnisses oder bei der Beendigung sollte im Interesse beider Vertragsparteien ein Übergabeprotokoll erstellt werden

Quelle:
https://www.advogarant.de/rechtsanw...echt--pachtrecht/rueckgabe/uebergabeprotokoll
 

bärlin

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Hallo,

im Anhang das geschwärzte Protokoll.

Kurz gesagt es geht um eine riesige Summe die der Hauptmieter der Hausverwaltung schuldet, ich nehme an Mietschulden!.
 

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Simone17

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Hallo Seepferdchen,

natürlich ist der Einzelfall zu betrachten, allerdings stammen meine Infos aus den Quellen, die ich genannt habe und wurden von mir erfolgreich angewendet mit dem Ergebnis, dass ich mir mehrmals unnötige Ausgaben erspart habe.

Deine Quelle berücksichtigt wohl auch sehr stark Vermieterinteressen.

Meine Infos stammen von der Rechtsberatung des Deutschen Mieterbunds, wenn Du deren Infos nur teils richtig findest, naja, dann wende Dich doch dort hin.

Mein Eindruck, Du hast mit dem Thema nicht sonderlich viel Erfahrung.
Ich habe keine Lust auf Kompetenzgerangel mit alteingessenen Usern und wollte nur dem TE helfen. Mit Deiner Aussage hilfst Du ihm nicht, weil irreführend.
Ich kann meine Zeit und mein Wissen besser nutzen, als mich in diesem Forum rumzuärgern.
Du bist ja wohl auch nicht Anwältin für Mietrecht?
 

Seepferdchen 2010

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Kurz gesagt es geht um eine riesige Summe die der Hauptmieter der Hausverwaltung schuldet, ich nehme an Mietschulden!

Genau es geht um Mietschulden @bärlin und du mußt auch nichts unterschreiben was nicht korrekt ist.
Hier hat ein Vergleich stattgefunden, ich vermute auf Grund bestimmter Umstände zum Beispiel Gesundheit des Hauptmieters die zum Zahlungsverzug geführt haben.

Lass dir bestätigen das du den Schlüssel übergeben hast, mach wenn möglich noch Fotos der Wohnung.

Du kannst die Schlüssel auch bei der Verwaltung abgeben, gegen Empfangsbestätigung.
 

bärlin

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Hallo,

ist es denn eigentlich so das die Hausverwaltung der alten Wohnung uns Stress machen könnte wegen einigen Tagen? wir versuchen zum 7. 10 aus/umzuziehen, sollte das aber sich verzögern, kann es wirklich sein das die wegen sagen wir mal 10 Tagen eine Räumungsklage anstreben könnten, oder würde ein Gericht denen den Wind aus den Segeln nehmen?

Fristverlängerung ist schriftlich erbeten worden, telefonat gab es auch am Donnerstag, da wurde aber gedroht, und bis morgen 11 Uhr soll ich die anrufen und sagen was nun Sache ist.

Ich finds wie ich schrieb heftig, da die Mietzahlung immer geleistet wurde, und Nachweise dazu denen auch vorliegen.
 

bärlin

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Per Email, für Oktober keine Mietzahlung geleistet. Gedanke dazu war das wir nur 1 Woche vom Oktober hier noch sind.
 

bärlin

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Hallo, die alte Hausverwaltung sagte heute das sie eine Räumungsklage anstreben/in gang setzen werden. Ich fragte die direkt ob das wirklich wegen einigen Tagen nötig ist, sie sagten ja....

Ich soll aber mich melden wenn wir den genauen Tag des Umzugs wissen. Evtl kann man dann noch etwas stoppen...

Mann o Mann wegen einigen Tagen....:censored:

Wie ist das egentlich wenn die Wohnung leer ist, was unser bestreben ist nur noch nicht möglich, mit den Kosten? müssen wir nun mit noch mehr Schulden rechnen?
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @bärlin

Ich fragte die direkt ob das wirklich wegen einigen Tagen nötig ist, sie sagten ja....

Da hat sie leider recht, siehe Urteil vom Hauptmieter ist ja nun vom 30.03.2017 und endet hier mit dem Vergleich zum 30.09.2017

Wie ist das egentlich wenn die Wohnung leer ist, was unser bestreben ist nur noch nicht möglich, mit den Kosten?

Welche Kosten meinst du bitte jetzt genau?
 

bärlin

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Hallo, Kosten für eine Räumung. Es wird wohl eine Räumung wo nichts zu räumen ist.

Wie lange dauert sowas denn? also eine Räumung einzuleiten?
 

Seepferdchen 2010

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Hallo, genauen Termin würde ich der Hausverwaltung gerne nennen.
Leider ist es nur noch nicht möglich, da die neue Hausverwaltung sagte erst Bestätigung vom Jobcenter. Der Eigentümer hat aber nichts gegen einen Vorzeitigen Einzug. Liegt nur noch an der Kommunikation zwischen Hausverwaltung und Eigentümer.
 
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