Moin,
wir sind zum 1.7. in einem neuen Zuständigkeitsbereich gezogen. Den Neuantrag habe ich am 06.05.2019 gestellt. Am 20.06.2019 bekam ich einen Anruf: "Ihr Antrag ist durch, Sie müssen sich nur noch persönlich vorstellen, dann wird er bewilligt". So haben wir uns am 29.06.2019 vorgestellt, aber nun erhielt ich einen Anruf, dass ich erst den Termin am Montag, den 08.07.2019, bei der Arbeitsvermittlung wahrnehmen muss, bevor der Antrag bewilligt wird. Zum Glück erhält mein Mann ALG i (nicht viel, da er in einer Ausbildung war) und wir haben was zu essen. Dennoch kann ich keine Miete bezahlen, keine Rechnungen bezahlen. Nix
Ist es denn so rechtens, dass ich erst den Termin wahrnehmen muss bei der Arbeitsvermittlung, bevor Leistungen ausgezahlt werden?
Komme mir so blöde vor, dass ich das dem Wohnungsverein erklären muss, dass ich keine Miete zahlen kann... Zudem werde ich ja nun auch viele Mahngebühren und Bankgebühren erhalten, da mein Konto nicht gedeckt ist. Kann ich das denen wenigstens in Rechnung stellen?
Würde mich über Hilfe sehr freuen.
wir sind zum 1.7. in einem neuen Zuständigkeitsbereich gezogen. Den Neuantrag habe ich am 06.05.2019 gestellt. Am 20.06.2019 bekam ich einen Anruf: "Ihr Antrag ist durch, Sie müssen sich nur noch persönlich vorstellen, dann wird er bewilligt". So haben wir uns am 29.06.2019 vorgestellt, aber nun erhielt ich einen Anruf, dass ich erst den Termin am Montag, den 08.07.2019, bei der Arbeitsvermittlung wahrnehmen muss, bevor der Antrag bewilligt wird. Zum Glück erhält mein Mann ALG i (nicht viel, da er in einer Ausbildung war) und wir haben was zu essen. Dennoch kann ich keine Miete bezahlen, keine Rechnungen bezahlen. Nix
Komme mir so blöde vor, dass ich das dem Wohnungsverein erklären muss, dass ich keine Miete zahlen kann... Zudem werde ich ja nun auch viele Mahngebühren und Bankgebühren erhalten, da mein Konto nicht gedeckt ist. Kann ich das denen wenigstens in Rechnung stellen?
Würde mich über Hilfe sehr freuen.