wer von euch hat denn das sorgerecht? so einfach das kind nehmen und gehen -funktioniert nicht.
nun gut.: wenn du bei der
ARGE vorstellig wirst wollen die sicherlich erst mal wissen wo du jetzt lebst. dann denk ich mir dass du nachweisen mußt(wie auch immer) das du dich wirklich getrennt hast.
Bei der
ARGE brauchst alle Nachweise:_Einkommen-ausgaben.
wenn du reines
ALGII beziehst werden nur die üblichen kosten übernommen.
Angemessene Miete und lebensunterhalt.
Im Netzt gibt es viele
ALG II Rechner-da kannst ja mal ausprobieren was du bekommen würdest.
Möbel und so-weiß nicht so genau; denn du könntest den vorhanden Hausstand ja mit deiner Ex teilen und den Rest beantragen.
kaution ? bei dem einen ja bei anderen nicht.
Im allgemeinen heißt es: Wohnungsbeschaffungskosten müssen übernommen werden.
aber ich würde dir raten dich hier im Forum mal etwas durchzulesen. unter anderem auch den Ratgeber Umzug.
LG Amelie