Umzug nach Jobaufnahme? Worauf achten, was steht mir zu?

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Theodosios

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Hallo,

ich kriege derzeit den ALG-2-Regelsatz, wohne im Elternhaus, bin über 25. Nach dem Studium hat es einfach noch etwas gedauert, sodass ich nun etwa ein halbes Jahr ALG2 beziehe. Zum 1.7. geht es dann mit dem ersten Vollzeitjob los. Den Arbeitsvertrag habe ich bereits (vorab) erhalten, unterschrieben wird er nächste Woche direkt beim Unternehmen vor Ort. Danach melde ich mich dann natürlich sofort bei meiner Sachbearbeiterin.

Von Tür zu Tür sind es mit dem ÖPNV 2 Stunden, sodass ich jeden Tag 4 Stunden im Zug sitzen würde (Mit dem Auto wäre es nur 1 Stunde pro Fahrt (80km), also 2 Stunden pro Tag. Ein Auto habe ich aber nicht.).

Daher habe ich bereits nach Wohnungen geschaut, ein Umzug ist unvermeidlich, war aber ohnehin von meiner Seite her eingeplant, da es nun so oder so Zeit ist das Elternhaus zu verlassen.

Meine Sachbearbeiterin ist sehr zugänglich, gleich beim Kennenlernen sagte sie mir, dass sie mir Einstellungsgeld gewähren würde, wenn ich einen Job gefunden habe und auch Umzugskosten wären dann kein Problem (habe mich von Anfang an bundesweit beworben).

Nun nach dem ich am Wochenende wie gesagt schon einige Wohnungen online angeschaut, um Besichtigungstermine gebeten habe und mich eingelesen habe in das Thema Kostenübernahme bei Umzug, habe ich nun noch einige Fragen.

1. Muss ich sofort umziehen, sprich zum 1.7. mit Aufnahme der Beschäftigung oder kann ich auch zum 1.8. oder 1.9. umziehen ohne dass mir dies negativ ausgelegt wird?

2. Reicht eine formlose Antragsstellung oder gibt es da ein Formular? Muss die Antragsstellung noch während des Leistungsbezugs, also bis zum 30.06. gestellt werden oder geht es auch später (spielt in meine erste Frage mit rein)?

3. Steht mir Erstausstattung zu? Immerhin habe ich zwar ein paar Möbel in meinem Zimmer hier, die ich auch mitnehme, aber es fehlt natürlich an Dingen wie Herd, Waschmaschine, Lampen etc.). Wenn ich das richtig sehe, werden nur Pauschalen gewährt?

4. Ich bin jung, gesund und habe einen Führerschein, daher würde ich den Umzug selbst machen und mir dafür einen Transporter mieten... brauchts da auch Vergleichsangebote? Immerhin gibts nur eine Vermietung in der Stadt...

5. Wenn ich das richtig sehe muss ich nicht zwingend in die Stadt ziehen, in der ich arbeiten werde. Die Nachbarstadt (deutlich attraktiver in einigen Belangen...) sollte auch gehen, sofern ich meinen Arbeitsweg deutlich verkürze, richtig?


Ich danke für eure Antworten und ggf. weitergehende Tipps.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Theodosios:welcome:

erstmal Glückwunsch zum Job.:cheer2:

Bitte stelle deinen Antrag formlos und belegbar für die Umzugskosten.Persönliche Abgabe vom Antrag gegen Empfangsbestätigung auf der Kopie vom Antrag.

Hier kommt das Vermittlungsbudget § 44 SGB III zum tragen, das kannst du hier nachlesen:

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba014859.pdf

brauchts da auch Vergleichsangebote? Immerhin gibts nur eine Vermietung in der Stadt...

Ja hier würde ich zumindest zwei bzw. drei Angebote einholen.

Zu deine anderen Fragen melden sich bestimmt noch andere user.
 

Theodosios

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Eine weitere Frage:

6. Werde ich mit dem JC an meinem neuen Wohnort irgendwas zu tun haben? Da ich ja genug verdienen werde und nicht aufstocken muss, werde ich ab dem 1.7. keine Regelleistung mehr kriegen.
Bezüglich Erstausstattung und Einstellungsgeld... ist da das bisherige JC zuständig?
 

Seepferdchen 2010

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Bezüglich Erstausstattung und Einstellungsgeld... ist da das bisherige JC zuständig?

Noch eine Verständnisfrage was meinst du mit Einstellungsgeld, meinst du hier das Einstiegsgeld, richtig?

Das Einstiegsgeld wird vom jetzigen Jobcenter gezahlt.

Eine Erstausstattung wird es nicht geben, da du ja aus dem Leistungsbezug durch Jobaufnahme fällst.

natürlich an Dingen wie Herd, Waschmaschine, Lampen

Ein Herd ist Vermietersache, ein E-Herd oder Gas - Herd muß ja auch fachgerecht angeschlossen werden.
Sollte kein Herd vorhanden sein, dann lies bitte weiter in dem Link und ganz wichtig achte auf das Übergabeprotokoll bei der neuen Wohnung dort muß genau stehen was in der Wohnung vom Vermieter gestellt wird genauso ggf. Mängel in der Wohnung.

Du kannst ggf. versuchen beim neuen Jobcenter ein Darlehn zu beantragen § 24 SGB II

2Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. 3Leistungen nach Satz 2 werden auch erbracht, wenn Leistungsberechtigte keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können. 4In diesem Fall kann das Einkommen berücksichtigt werden, das Leistungsberechtigte innerhalb eines Zeitraumes von bis zu sechs Monaten nach Ablauf des Monats erwerben,

Hierzu noch die fachliche Weisung für dich zum lesen.

https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/sgb-ii-hinweise/FH-24---08.02.2017.pdf
 

Theodosios

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Noch eine Verständnisfrage was meinst du mit Einstellungsgeld, meinst du hier das Einstiegsgeld, richtig?

Das Einstiegsgeld wird vom jetzigen Jobcenter gezahlt.

Eine Erstausstattung wird es nicht geben, da du ja aus dem Leistungsbezug durch Jobaufnahme fällst.


Ja, das meinte ich natürlich.

Also gar keine Chance auf Erstaussattung, auch wenn ich es noch diesen Monat beantrage?


edit: habe nochmal gegoogelt und Erstausstattung von meiner Liste gestrichen.
 
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Theodosios

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War inzwischen beim Jobcenter.... Eintiegsgeld ist vom Tisch, da Bruttogehalt zu hoch.

Umzugskosten sind beantragt, es wusste aber keiner, ob ich bis zum 30.06. also innerhalb des Leistugnsbezugs noch umziehen muss oder es auch später noch reicht, sofern ich in 14 Tagen keine Wohnung finde.
 
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