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Hallo,
ich kriege derzeit den ALG-2-Regelsatz, wohne im Elternhaus, bin über 25. Nach dem Studium hat es einfach noch etwas gedauert, sodass ich nun etwa ein halbes Jahr ALG2 beziehe. Zum 1.7. geht es dann mit dem ersten Vollzeitjob los. Den Arbeitsvertrag habe ich bereits (vorab) erhalten, unterschrieben wird er nächste Woche direkt beim Unternehmen vor Ort. Danach melde ich mich dann natürlich sofort bei meiner Sachbearbeiterin.
Von Tür zu Tür sind es mit dem ÖPNV 2 Stunden, sodass ich jeden Tag 4 Stunden im Zug sitzen würde (Mit dem Auto wäre es nur 1 Stunde pro Fahrt (80km), also 2 Stunden pro Tag. Ein Auto habe ich aber nicht.).
Daher habe ich bereits nach Wohnungen geschaut, ein Umzug ist unvermeidlich, war aber ohnehin von meiner Seite her eingeplant, da es nun so oder so Zeit ist das Elternhaus zu verlassen.
Meine Sachbearbeiterin ist sehr zugänglich, gleich beim Kennenlernen sagte sie mir, dass sie mir Einstellungsgeld gewähren würde, wenn ich einen Job gefunden habe und auch Umzugskosten wären dann kein Problem (habe mich von Anfang an bundesweit beworben).
Nun nach dem ich am Wochenende wie gesagt schon einige Wohnungen online angeschaut, um Besichtigungstermine gebeten habe und mich eingelesen habe in das Thema Kostenübernahme bei Umzug, habe ich nun noch einige Fragen.
1. Muss ich sofort umziehen, sprich zum 1.7. mit Aufnahme der Beschäftigung oder kann ich auch zum 1.8. oder 1.9. umziehen ohne dass mir dies negativ ausgelegt wird?
2. Reicht eine formlose Antragsstellung oder gibt es da ein Formular? Muss die Antragsstellung noch während des Leistungsbezugs, also bis zum 30.06. gestellt werden oder geht es auch später (spielt in meine erste Frage mit rein)?
3. Steht mir Erstausstattung zu? Immerhin habe ich zwar ein paar Möbel in meinem Zimmer hier, die ich auch mitnehme, aber es fehlt natürlich an Dingen wie Herd, Waschmaschine, Lampen etc.). Wenn ich das richtig sehe, werden nur Pauschalen gewährt?
4. Ich bin jung, gesund und habe einen Führerschein, daher würde ich den Umzug selbst machen und mir dafür einen Transporter mieten... brauchts da auch Vergleichsangebote? Immerhin gibts nur eine Vermietung in der Stadt...
5. Wenn ich das richtig sehe muss ich nicht zwingend in die Stadt ziehen, in der ich arbeiten werde. Die Nachbarstadt (deutlich attraktiver in einigen Belangen...) sollte auch gehen, sofern ich meinen Arbeitsweg deutlich verkürze, richtig?
Ich danke für eure Antworten und ggf. weitergehende Tipps.
ich kriege derzeit den ALG-2-Regelsatz, wohne im Elternhaus, bin über 25. Nach dem Studium hat es einfach noch etwas gedauert, sodass ich nun etwa ein halbes Jahr ALG2 beziehe. Zum 1.7. geht es dann mit dem ersten Vollzeitjob los. Den Arbeitsvertrag habe ich bereits (vorab) erhalten, unterschrieben wird er nächste Woche direkt beim Unternehmen vor Ort. Danach melde ich mich dann natürlich sofort bei meiner Sachbearbeiterin.
Von Tür zu Tür sind es mit dem ÖPNV 2 Stunden, sodass ich jeden Tag 4 Stunden im Zug sitzen würde (Mit dem Auto wäre es nur 1 Stunde pro Fahrt (80km), also 2 Stunden pro Tag. Ein Auto habe ich aber nicht.).
Daher habe ich bereits nach Wohnungen geschaut, ein Umzug ist unvermeidlich, war aber ohnehin von meiner Seite her eingeplant, da es nun so oder so Zeit ist das Elternhaus zu verlassen.
Meine Sachbearbeiterin ist sehr zugänglich, gleich beim Kennenlernen sagte sie mir, dass sie mir Einstellungsgeld gewähren würde, wenn ich einen Job gefunden habe und auch Umzugskosten wären dann kein Problem (habe mich von Anfang an bundesweit beworben).
Nun nach dem ich am Wochenende wie gesagt schon einige Wohnungen online angeschaut, um Besichtigungstermine gebeten habe und mich eingelesen habe in das Thema Kostenübernahme bei Umzug, habe ich nun noch einige Fragen.
1. Muss ich sofort umziehen, sprich zum 1.7. mit Aufnahme der Beschäftigung oder kann ich auch zum 1.8. oder 1.9. umziehen ohne dass mir dies negativ ausgelegt wird?
2. Reicht eine formlose Antragsstellung oder gibt es da ein Formular? Muss die Antragsstellung noch während des Leistungsbezugs, also bis zum 30.06. gestellt werden oder geht es auch später (spielt in meine erste Frage mit rein)?
3. Steht mir Erstausstattung zu? Immerhin habe ich zwar ein paar Möbel in meinem Zimmer hier, die ich auch mitnehme, aber es fehlt natürlich an Dingen wie Herd, Waschmaschine, Lampen etc.). Wenn ich das richtig sehe, werden nur Pauschalen gewährt?
4. Ich bin jung, gesund und habe einen Führerschein, daher würde ich den Umzug selbst machen und mir dafür einen Transporter mieten... brauchts da auch Vergleichsangebote? Immerhin gibts nur eine Vermietung in der Stadt...
5. Wenn ich das richtig sehe muss ich nicht zwingend in die Stadt ziehen, in der ich arbeiten werde. Die Nachbarstadt (deutlich attraktiver in einigen Belangen...) sollte auch gehen, sofern ich meinen Arbeitsweg deutlich verkürze, richtig?
Ich danke für eure Antworten und ggf. weitergehende Tipps.