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ExitUser
Gast
Hallo hab ein paar Fragen zum Umzug.
In der "Mitteilung über Veränderungen Arbeitslosengeld II " steht das ich (Abmelde- und Anmeldebestätigung, Kopie des Mietvertrages*) und Mietbescheinigung*) beilegen muss.
Mit Mietbescheinigung ist da die "Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung" gemeint?
Ich bin ein bisschen verwirt bis Jetzt musste immer mein Vermieter diesen Nachweis ausfühlen.
Jetzt schaut es aus als ob der Vermieter das nicht mehr macht sondern ich.
Da in der Bogen steht "4. Angaben zur Vermieterin/zum Vermieter (Die Angaben sind freiwillig.)"
(Finde ich eh wischi waschi da ja die Komplette Adresse im Mitvertrag steht )
Also bekommt der Vermieter nicht mehr mit das ALG2 bezogen wird?
Und noch ne frage:
Da wir zum 1. Oktober umziehen kann ich gleich der Änderungmitteilung einen Antrag auf Übernahme der Holz und Kohle kosten stellen (ich werde 3. Kostenvoranschläge beilegen )?
Oder kann ich es erst im Oktober beantragen?
Danke für die Lieben Ratschläge die kommen
In der "Mitteilung über Veränderungen Arbeitslosengeld II " steht das ich (Abmelde- und Anmeldebestätigung, Kopie des Mietvertrages*) und Mietbescheinigung*) beilegen muss.
Mit Mietbescheinigung ist da die "Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung" gemeint?
Ich bin ein bisschen verwirt bis Jetzt musste immer mein Vermieter diesen Nachweis ausfühlen.
Jetzt schaut es aus als ob der Vermieter das nicht mehr macht sondern ich.
Da in der Bogen steht "4. Angaben zur Vermieterin/zum Vermieter (Die Angaben sind freiwillig.)"
(Finde ich eh wischi waschi da ja die Komplette Adresse im Mitvertrag steht )
Also bekommt der Vermieter nicht mehr mit das ALG2 bezogen wird?
Und noch ne frage:
Da wir zum 1. Oktober umziehen kann ich gleich der Änderungmitteilung einen Antrag auf Übernahme der Holz und Kohle kosten stellen (ich werde 3. Kostenvoranschläge beilegen )?
Oder kann ich es erst im Oktober beantragen?
Danke für die Lieben Ratschläge die kommen