little
Elo-User*in
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Hallo!
Vor 2 Jahren zog ich in meine bisherige rollstuhlgerechte Wohnung im Erdgeschoss.
Damals erhielt ich vom Amt eine Kaution von 900€, die als "stilles" Darlehen bewilligt wurden. D.h. keine Tilgung während des Leistungsbezuges.
Inzwischen wurde die Miete um 110€ angehoben, nach der letzten BKA und sie ist nicht mehr angemessen.
Nun suche ich nach neuem Wohnraum, für den ja auch ne Kaution fällig wird (klar, die alte geht nach Zahlung sofort ans Amt).
Kann die neue Kaution wieder als "stilles" Darlehen bewilligt werden oder MUSS jetzt, aufgrund neuer Gesetze oder Bestimmungen, in JEDEM Fall unmittelbar mit der Anrechnung begonnen werden?
Falls sofort getilgt werden muss, muss es zwingend 10% der Regelleistung sein, oder gingen z.B. auch 5%?
Ich erhalte Grundsicherung nach SGB XII wegen dauerhafter, voller Erwerbsminderung.
Viele Grüsse,
little
Vor 2 Jahren zog ich in meine bisherige rollstuhlgerechte Wohnung im Erdgeschoss.
Damals erhielt ich vom Amt eine Kaution von 900€, die als "stilles" Darlehen bewilligt wurden. D.h. keine Tilgung während des Leistungsbezuges.
Inzwischen wurde die Miete um 110€ angehoben, nach der letzten BKA und sie ist nicht mehr angemessen.
Nun suche ich nach neuem Wohnraum, für den ja auch ne Kaution fällig wird (klar, die alte geht nach Zahlung sofort ans Amt).
Kann die neue Kaution wieder als "stilles" Darlehen bewilligt werden oder MUSS jetzt, aufgrund neuer Gesetze oder Bestimmungen, in JEDEM Fall unmittelbar mit der Anrechnung begonnen werden?
Falls sofort getilgt werden muss, muss es zwingend 10% der Regelleistung sein, oder gingen z.B. auch 5%?
Ich erhalte Grundsicherung nach SGB XII wegen dauerhafter, voller Erwerbsminderung.
Viele Grüsse,
little