Umzug innerhalb des Kreis Recklinghausen, bzw. Wegzug aus dem Kreis Recklinghausen

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reticuli

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Guten Abend!

Zuallererst bitte ich um Verschiebung, wenn das Thema hier nicht richtig reinpasst, wusste nicht, in welche andere Kategorie ich es packen sollte.

Erste Frage:
Zählt der ganze Kreis Recklinghausen als kompletter Bezirk bei einem Umzug, wenn ich zum Beispiel in Datteln bei dem Jobcenter gemeldet bin? Oder muss ich mich in Datteln abmelden und in Waltrop bspw. anmelden, oder bleibe ich beim Jobcenter Datteln, obwohl es der gleiche Kreis Recklinghausen ist? Kurz: Zählt der ganze Kreis Recklinghausen als eigener Bezirk, oder werden die einzelnen Städte als Bezirk bezeichnet?

Zweite Frage:
Wenn ich aus dem Kreis Recklinghausen wegziehen würde, bspw. nach Dortmund, wie läuft das genau ab? Ich kann ja in Dortmund nicht einfach zum Jobcenter gehen und mich da melden, wenn ich da noch keine Adresse oder Wohnung habe. Kann ja erst die Wohnung angeben, wenn ich auch eine gefunden habe. Und kein Vermieter wird mir sicher eine Wohnung zur Verfügung stellen, wenn ich kein Geld vom Jobcenter Dortmund bekäme, was ich logischerweise erst mit einer Adresse beantragen könnte.

Vielen Dank!
 

Seepferdchen 2010

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Hallo@reticuli

hier in diesem Link kannst du vieles nachlesen:

https://harald-thome.de/fa/harald-thome/files/kdu,-ae,-but-rilis/KdU-Recklinghausen---01.11.2015.pdf

Zu Frage 2 lies bitte hier § 22 SGB II

(6) 1Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; Aufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. 2Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. 3Aufwendungen für eine Mietkaution und für Genossenschaftsanteile sollen als Darlehen erbracht werden.

Du reichst also erstmal ein Mietangebot beim Jobcenter ein.
Hier stellt ich auch die Frage was ist der Grund für einen Umzug, damit
ggf. die Umzuskosten übernommen werden.

Aber lies bitte oben in der PDF Datei, was du allles beachten mußt.
 

reticuli

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Vielen Dank erstmal!

Aber zählen die einzelnen Städte im Kreis RE jeweils als einzelner Bezirk, oder ist der ganze Kreis RE ein Bezirk? Weil jede Stadt hat ihr eigenes Jobcenter. Ist ja kein anderer Kreis dann.

Werde da aus der PDF, was das betrifft, nicht schlau.

Zur zweiten Frage... es gäbe da keinen Grund, wäre einfach nur von A nach B ziehen. (ohne Umzugskosten zu beantragen)
 

Seepferdchen 2010

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Zur zweiten Frage... es gäbe da keinen Grund, wäre einfach nur von A nach B ziehen. (ohne Umzugskosten zu beantragen)

Umziehen kannst du, achte bitte aber auf die örtliche Richtlinie deiner Stadt bzw. der Stadt wo du hinziehen willst.

Ich sehe das als einzelnen Bezirk, du kannst ja vorsorglich einfach mal
anrufen und beim JC nachfragen.
 

reticuli

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Okay, das werde ich dann tun.

Und wie gehe ich konkret vor, wenn ich das jetzt nicht innerhalb des gleichen Kreises machen möchte, sondern in einen anderen Landkreis? Da kann ich mich doch erst beim JC melden, wenn ich eine Meldeadresse habe, die ich aber nicht kriege ohne eine Wohnung dort?

(Zu den anderen Fragen, vielleicht ist ja jemand aus dem Kreis RE da, oder kennt sich hier aus, der zu der Sache mit dem Bezirk mehr sagen kann?)
 

Seepferdchen 2010

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@reticuli

Da kann ich mich doch erst beim JC melden, wenn ich eine Meldeadresse habe, die ich aber nicht kriege ohne eine Wohnung dort?

Ich hatte dir doch oben geschrieben, du reichst zunächst das Mietangebot beim Jobcenter ein.

Wenn du die schriftliche Bestätigung hast, mußt du dich beim alten Jobcenter per Veränderungsmitteilung/Umzug abmelden, dann bekommst du den Aufhebungsbescheid vom alten JC , diesen reichst du mit Neuantrag auf ALG II beim neuen JC ein!

Eine Meldeadresse bekommt man auch ohne Wohnung, wenn man zum Beispiel Obdachlos ist, ich hoffe das trift auf dich nicht zu.

(Zu den anderen Fragen, vielleicht ist ja jemand aus dem Kreis RE da, oder kennt sich hier aus, der zu der Sache mit dem Bezirk mehr sagen kann?)

Und hier kann ich mir vorstellen, das es genauso wie in Berlin gehalten wird:

Wer ist zuständig für die Erteilung der Zusicherungen im Zusammenhang mit einem Umzug?

Innerhalb des Landes Berlin ist dies das Jobcenter oder Sozialamt, das auch Ihre bisherigen Leistungen bewilligt hat, also in der Regel das Jobcenter oder Sozialamt Ihres Wohnbezirks.

Quelle: Kosten der Unterkunft - Berlin.de

Und schau dir mal die Web Seite von deinem Jobcenter an,
wie schon geschrieben es sind die einzelnen Bezirke also bleibst du im alten Bezirk gemeldet wenn du innerhalb von Recklinghausen umziehst.
 

reticuli

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Ja, in Dortmund dann beim JC Dortmund das Angebot einreichen, oder beim JC Recklinghausen? So wie sich das liest, beim JC Recklinghausen?


Das was innerhalb des Kreises RE ist, ist ja unverständlich formuliert in meinen Augen. Einerseits heißt es, der ganze Kreis RE ist ein Bezirk, aber innerhalb dieses Kreises gibt es dann Bezirksstelle Waltrop, Bezirksstelle Datteln etc.

Siehe hier: Ich werde daraus nicht schlau.
Startseite | Jobcenter Kreis Recklinghausen
 

Seepferdchen 2010

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So wie sich das liest, beim JC Recklinghausen?

Du reichst das Mietangebot da ein wo du hinziehen willst, weil

§ 22 SGB II

(4) 1Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

Text hervorgehoben.
 

reticuli

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Das geht doch gar nicht, wenn ich bei dem neuen JC noch gar nicht im Bezug stehe, sondern im alten, oder?

Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch, bzw. es kommt mir kompliziert vor. :(

Danke für die Geduld jedenfalls.
 

Seepferdchen 2010

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Das geht doch gar nicht, wenn ich bei dem neuen JC noch gar nicht im Bezug stehe, sondern im alten, oder?

Doch du willst doch dort hinziehen und wenn du die schriftliche Zustimmung hast, kannst du deinen Neuantrag auf ALG II stellen, wie bereits geschrieben.

Und lies doch mal den o.g. §§ die schriftliche Zusicherung für die Kosten der Unterkunft muß das neue JC geben.

örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.

Also das Jobcenter wo deine neue Wohnung ist,das ist dann das örtlich zuständige Jobcenter.
 

reticuli

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Auf gut Deutsch, wenn ich die Zustimmung vom alten JC habe, dann beantrage ich beim neuen JC das ALG 2 und reiche zeitgleich das Mietangebot mit rein?
 

Seepferdchen 2010

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Auf gut Deutsch, wenn ich die Zustimmung vom alten JC habe

Nein die Zustimmung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft bekommst du vom neuen JC , daher auch das Mietangebot dort einreichen.

Nochmal der örtlich zuständige Träger/Jobcenter wo du hinziehen willst,
weil das neue JC die Kosten tragen muß bzw. auch dein ALG II Antrag bescheiden,
 

reticuli

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Eine Frage noch, falls ich innerhalb des Kreises RE bleiben sollte:

Du schreibst:
Und schau dir mal die Web Seite von deinem Jobcenter an,
wie schon geschrieben es sind die einzelnen Bezirke also bleibst du im alten Bezirk gemeldet wenn du innerhalb von Recklinghausen umziehst.

Wenn ich vorher beim JC Waltrop war, und nach Datteln ziehe, ist Waltrop weiterhin dann für mich zuständig, und muss dann bei Terminen immer da hin, oder muss ich dann nach Datteln, weil das ja eine andere Bezirksstelle innerhalb des Kreises ist?
 

MissRuhrpott

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Hallo reticuli,

es gibt ja gar nicht so viele Kreise als Optionskommunen,dazu habe ich aber dies gefunden:

Oder ein Kreis delegiert die Aufgabenwahrnehmung an seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Bei der zweiten Variante handelt es sich um das Modell der Delegationskommu-nen. Diese übernehmen vereinbarungsgemäß beispielsweise Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und/oder die Beantragung und Auszahlung von Geldleistungen. Die übergeordnete Aufgabenwahrnehmung (u. a. Information und Koordination) nach dem SGB II erfolgt durch den Kreis als Grundsicherungsträger.
Nach dem Delegationsprinzip mit Übertragung passiver (Regelleistung oder Leistungen der Unterkunft und Heizung) und aktiver Leistungen (Eingliederungsleistungen) haben sich die Kreise Borken, Hochsauerland, Kleve, Recklinghausen und Coesfeld organisiert.

Quelle: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=5&ved=0ahUKEwi2wJKf9MbZAhXkDMAKHbSYAXgQFghMMAQ&url=http://www.gib.nrw.de/service/downloaddatenbank/rechtliche-grundlagen-und-organisationsstrukturen-der-jobcenter-in-nrw&usg=AOvVaw2ZOu37tD_aq29l8tlUXKk6

Wenn ich den link richtig interpretiere,mußt Du mit einem Mietangebot in das JC des Bezirks/der kreisangehörigen Stadt des neuen Wohnortes.
Also so,wie es Dir schon Seepferdchen geschrieben hat.
Für Termine und dergleichen gehst Du auch in das JC der Stadt/des Bezirks Deines neuen Wohnsitzes.
 

reticuli

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Ah, jetzt wird mir einiges klarer. Danke. :D

Aber deine Antwort bezieht sich ja auf das, wenn ich in einen anderen Kreis ziehe, dass ich in die entsprechende Stadt muss. Wie ist das denn innherhalb dieses Kreises? Waltrop und Datteln sind ja im gleichen Kreis. Wenn ich von Waltrop nach Datteln möchte, muss ich das ja in Datteln vorlegen, oder wie? Auch wenn es der gleiche Kreis ist, ist dann Datteln für mich dann zuständig?
 
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