Umzug innerhalb Berlin, welches JC zuständig?

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Komponist

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Hallo alle zusammen,

ich möchte in Berlin von einem Bezirk in einen anderen umziehen= es wäre ein neues Jobcenter für mich zuständig.
Der Vermieter will mir nun ein Expose der Wohnung geben wo ich beim JC die Kostenübernahme beantragen soll.
Gehe ich mit dem Expose jetzt zu meinem derzeitigen JC oder zum JC in den Bezirk wo ich hinziehen möchte?
 

DoppelPleite

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Ob Du umziehen "darfst" klärst Du mit dem alten JC , bekommst Du ein OK, beantragst Du bei dem neuen JC die Übernahme.

Edit: Lag wohl falsch :sorry:
 
Zuletzt bearbeitet:

Seepferdchen 2010

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AW: Umzug innerhalb Berlin, welches JC zuständig?

@Komponist

Gehe ich mit dem Expose jetzt zu meinem derzeitigen JC oder zum JC in den Bezirk wo ich hinziehen möchte?

Du reichst dein Mietangebot beim jetzigen Jobcenter ein, also auch da wo du deine bisherige Anträge gestellt.

Kannst du auch hier nachlesen:

Wer ist zuständig für die Erteilung der Zusicherungen im Zusammenhang mit einem Umzug?

Innerhalb des Landes Berlin ist dies das Jobcenter oder Sozialamt, das auch Ihre bisherigen Leistungen bewilligt hat, also in der Regel das Jobcenter oder Sozialamt Ihres Wohnbezirks.

Quelle:
Kosten der Unterkunft - Berlin.de
 

Komponist

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@Doppelpleite
Du meinst, dass ich ein Dokument vom alten JC bekomme was ich dann beim neuen JC vorlegen muss?
Wir sind 3 Personen in einer 1-Zimmer Wohnung also die Frage nach dem "darf" stellt sich nicht. Dennoch zum alten JC gehen?
 

Seepferdchen 2010

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Und: Wäre das dann die Leistungsabteilung wo ich mich im JC hinwenden müsste?

Du gehst zu deinem jetzigen Jobcenter mit dem Mietangebot, richtig dafür ist die Leistungsabteilung zuständig.

Dein jetziges Jobcenter ist weiterhin für dich zuständig, lies bitte mein Post3 und das Zitat.

Du bleibst innerhalb von Berlin darum bleibt es beim jetzigen Jobcenter.
 
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