Umzug in größere Wohnung Antrag auf fehlende Möbel.

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Nippon54

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Guten Tag liebes Forum.

Wir wohnen zu dritt in einer 2 Raum Wohnung auf 49m², zwei Erwachsene und ein Kind(10).
Als unser Sohn geboren wurde, haben wir eine Erstausstattung bekommen.
Zwischenzeitlich haben haben wir über mehrer Jahre keine Unterstützung vom Jobcenter erhalten, jetzt bin ich seit einem Jahr Aufstocker.

Wir möchten nun in eine größere Wohnung umziehen. Der Umzug wurde auch vom Jobcenter genehmigt. Uns fehlen aber Möbel für die größere Wohnung undzwar folgende aus folgenden Gründen:

Ein Kleiderschrank entweder für uns im Schlafzimmer oder für unseren Sohn. Wir haben nur ein Kleiderschrank den wir uns teilen müssen, weil kein Platz für ein zweiten Kleiderschrank da war.

Ein Herd. Wir haben momentan einen alten Gasherd, den wir vom Vormieter übernommen haben. In der neuen Wohnung gibt es keinen Anschluss für einen Gasherd.

Ein Bett für unser Schlafzimmer. Wir haben auf unsere Wohncouch momentan zwei Matratzen gelegt damit wir im Wohnzimmer schlafen können. Bisher haten wir kein Schlafzimmer.

Kann ich für dei fehlenden Möbel einen Antrag stellen?
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Nippon54:welcome:

du kannst jetzt einen Antrag stellen für die Erstausstattung.

In der neuen Wohnung gibt es keinen Anschluss für einen Gasherd.

Hier zunächst die Frage, steht das auch im Übergabeprotokoll von der
Wohnung bzw. im Mietangebot, wichtig!

Auch hier zum E-Herd bitte an die fachgerechte Installation denken und
Transport, also mit aufgeführt in dem Antrag.

Wir haben momentan einen alten Gasherd, den wir vom Vormieter übernommen haben.

Hier kommt ggf. die Entsorgung in betracht, hast du für den Gasherd Abstand an der Vormieter gezahlt?
 

Nippon54

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Hallo @Nippon54:welcome:

du kannst jetzt einen Antrag stellen für die Erstausstattung.

Das war nicht im Mietangebot aufgeführt. Bei der Besichtigung waren noch Mieter in der Wohnung die einen Elektroherd in der Küche hatten.

Wir haben den Vormieter nichts für den Herd zahlen müssen. Wir hatten uns geeinigt, dass wir dafür den Keller leer machen, also Sperrmüll. Der Gasherd wurde vom Vormieter schon knapp 10 Jahre genutzt und wir haben ihn jetzt auch knapp 11 Jahre benutzt. Mittlerweile sind 3 der 4 Herdplatten(Brenner) defekt.
 

Nippon54

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So, nach nun etwa 6 Wochen ohne Antwort des Jobcenters, bin ich heute hin um nach den Bearbeitungsstand zu fragen.

Mein neuer Leistungsbescheid wird jetzt erst erstellt. Hoffentlich wird das noch etwas bis nächste Woche, da muss ich die höhere Miete in der neuen Wohnung zahlen.

Bezüglich der Erstausstattung wurde mir gerade mündlich vom Sachbearbeiter, der mit meiner Sachbearbeiterin aus der Leistungsabteilung telefoniert hat, mitgeteilt dass Sie die Erstaustattung grundsätzlich ablehnt, weil wir schonmal vor 11 Jahren zur Geburt unseres Sohnes eine genehmigt wurde.

Ich habe jetzt in übernächsten Montag ein Termin in der Leistungsabteilung um über ein Darlehn für die beantragten Möbel zu verhandeln. Habt Ihr damit Erfahrungen gemacht? Wie soll ich mich da verhalten bzw. was soll ich dort sagen? Wie sieht dass mit der Rückzahlung bei einem Darlehen aus.
 

Fairina

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Und das ist Unsinn. Man telefoniert auch nicht mit dem JC , da kommt nur Müll raus, der nicht einmal bestätigt werden kann.

Also schriftlich darauf hinweisen wofür ihr damals die Teil-Erstausstattung bekommen habt. Ein Ehebett habt ihr nicht gehabt, einen Kleiderschrank entweder für das Kind oder für euch nicht. Das Kind braucht auch ein größeres Bett, Küchenschränke, Herd auch nicht. Und vielleicht Lampen, weitere Möbel usw. SCHRIFTLICH NACH DEM SACHSTAND FRAGEN.
 

Nippon54

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Und das ist Unsinn. Man telefoniert auch nicht mit dem JC , da kommt nur Müll raus, der nicht einmal bestätigt werden kann.

Hallo Fairina. Erstmal Danke für deine Antwort.
Es ist so, ich war heute persöhnlich an der Kundentheke. Nachdem ich mein Anliegen geschildert habe, habe ich eine Wartenummer bekommen und durfte zu einem Sachbearbeiter.
Ich habe dem Schbearbeiter mein Anliegen geschildert, daraufhin musste ich den Raum verlassen und dieser Sachbearbeiter telefoniert mit der Dame bei der Leistungsabteilung. Nach dem Telefonat wurde ich wieder ins Zimmer geholt, wo der Sachbearbeiter mir die Entscheidung der Leistungsabteilung mitteilte.
Es ist leider so, dass die Dame in der Leistungsabteilung sehr langsam ist bzw. nur auf persöhnlichen Nachdruck reagiert. Bereits vorher wurden meine Anliegen, die ich schriftlich eingereicht habe nie bearbeitet, erst wenn ich persöhnlich hachgefragt habe und ich sollte auch immer 4 Wochen Bearbeitungszeit einräumen.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Nippon54

zu diesem Satz bitte mal eine Verständnisfrage, die Erstausstattung nur für deinen Sohn, richtig?

Hier noch die Frage, was wurde genau damals bewilligt?

weil wir schonmal vor 11 Jahren zur Geburt unseres Sohnes eine genehmigt wurde.

Ich stelle dir mal folgendes Urteil hier mal zur Info rein:

Aus dem Newsletter von Harald Thomé:

2. BSG ordnet ein Jugendbett nicht den Regelleistungen zu und bestimmt die Zuschussgewährung


Das BSG hat am 23.05.2013 entschieden, dass bei der erstmaligen Beschaffung eines "Jugendbettes" - nachdem das Kind dem "Kinderbett" entwachsen war, ein Zuschussanspruch für das Jugendbett existiert (BSG v. 23. 05.2013 - B 4 AS 79/12 R). Dies ist eine spannende und richtige Entscheidung und eröffnet vermutlich den Weg vom „Jugendbett“ zum „Erwachsenenbett“, sowie z.B. auch zu einem Schreibtisch im Grundschulalter, wo vorher keiner war. Ich denke, dies sollte kreativ genutzt werden.

Quelle:
Hier nun eine umfassende Falldokumentation der die Kläger vertretenden Rechtsanwaltskanzlei: Verfahrensübersicht - www.srif.de
 

Nippon54

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Hallo @Nippon54

zu diesem Satz bitte mal eine Verständnisfrage, die Erstausstattung nur für deinen Sohn, richtig?

Hallo Seepferdchen.

Zum Teil für uns und für unseren Sohn.
Für uns Wohnzimmermöbel Küchenmöbel und einen Kleiderschrank.
Für unseren Sohn die Baby Erstausstattung.
Schlafzimmer brauchten wir nicht, da wir im Wohnzimmer geschlafen haben und das eigentliche Schlafzimmer zum Kinderzimmer gemacht haben.

Zwischenzeitlich hatten wir keine Leistungen erhalten und haben
zum Beispiel das Jugendzimmer bis auf einen Kleiderschrank selbst besorgt.

Ich werde morgen früh nochmal vorbei gehen und eine schriftliche Antwort auf meinen Antrag verlangen.
 

Nippon54

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Hallo Zusammen. Ich brauche nochmal eure Hilfe .

Ich habe morgen bei der Teamleitung einen Termin und Heute war plötzlich Post im Briefkasten.
Mir wird nun Geld für meine beantragten Möbel wie folgt gezahlt gezahlt.

100€ werde ich als Bedarf erhalten und 150€ als Darlehen.
Für die beantragten Sachen würde ich aus der Liste 500€ bekommen, aber da meine Lebensgefährtin Bafög erhält nur die Hälfte. Ist das so korrekt?

Zum Darlehen stand nun dabei, dass mir 37,40€ zur Tilgung abgezogen werden. Hätte ich da nicht erst gefragt werden müssen ob ich dass möchte bzw. hätte ich darüber nicht aufgeklärt werden müssen?

Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten.
 

Nippon54

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WIe wurde das begründet, dass Du einen Teil nur als Darlehen bekommst?

Die Begründung lautet wie folgt:

Sie haben mir mitgeteilt, dass Sie einen Kleiderschrank sowie einen Elektroherd benötigen. Sie hatten vor dem Umzug in Ihre neue Wohnung einen Gasherd und können diesen nun nicht mehr in der neuen Wohnunginstallieren. Dies stellt eine Ersatzbeschaffung dar, so dass ich hier nur eine Darlehensgewährung möglich ist. In Ihrer voherigen Unterkunft konnten Sie Ihre Kleidungsstücke in bereits vorhandenen Möbel verstauen, so dass der Kleiderschrank auch eine Ersatzbeschaffung darstellt und somit eine Darlehensgewährung möglich ist.
 
E

ExUser 2606

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Kochst Du in der neuen Wohnung elektrisch, oder warum konnte man den GAsherd nicht installieren?

Wo hast Du in der alten Wohnung Deine Klider verstaut?
 

Nippon54

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In der neuen Wohnung gibt es keine Anschluss für einen Gasherd.

In der alten Wohnung haben wir uns zu dritt einen Kleiderschrank geteilt. Wir haben in einer zwei Zimmer Wohnung gewohnt und unserem Sohn das Schlafzimmer als Kinderzimmer überlassen und im Wohnzimmer geschlafen. Aus Platzgründen konnten wir nur einen Kleiderschrank im Kinderzimmer aufstellen.
 
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ExUser 2606

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Auis meiner Sicht ist das dann keine Ersatzveschaffung.

Der Umzug war notendig und Du hast nie einen E-Herd besessen.

Und wahrsceinlich auch nie einen eigenen Kleiderschrank.

Ich würde da Widerspruch einlegen.
 
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