Hallo zusammen,
ich lebe zur Zeit in einer 44 qm kleinen 2-Zimmer Wohnung mit meinem 17 jährigen Sohn.
Ich würde gerne in eine größere Wohnung ziehen, weil die jetzige einfach zu klein ist. Privatsphäre gleich Null hier....ich schlafe ihm Wohnzimmer, mein Junge hat das kleine Schlafzimmer. Jetzt habe ich bei Harald Thome in den örtlichen Richtlinien meines Wohnortes gelesen, dass man als Alleinerziehende 10 qm über die angemessenen Quadratmeter hinaus anmieten könnte.
"Für Alleinerziehende und für jeden schwerbehinderten Menschen erhöht sich die
angemessene Wohnungsgröße um 10 qm Wohnfläche."
und : "Für leistungsberechtigte Personen, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen Situation
Schwierigkeiten haben auf dem freien Wohnungsmarkt eine entsprechende Wohnung
anzumieten, wird ein Zuschlag in Höhe von 10% auf die unten aufgeführten angemessenen
Unterkunftskosten gewährt. Zu dem vorgenannten Personenkreis gehören
• Leistungsberechtigte mit negativer Schufa-Auskunft
• Haftentlassene
• Obdachlose nach Wohnungsbränden oder ähnlichem
• Frauen welche sich im Frauenhaus aufhalten
• Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG"
In meinem Fall wurden mir Wohnungsangebote aufgrund negativer Schufa - Auskunft abgelehnt.
Wie muss ich denn nun verfahren, wenn ich umziehen will, wegen der eingeengten Wohnsituation etc. ? Kann ich vorab einen Antrag beim JC stellen, ob sie überhaupt einem Umzug zustimmen würden? Und wie kann ich oben genannte Kriterien da mit einbauen?
Wäre sehr dankbar für eure Antworten!
Schönen Abend noch,
Mathilda
ich lebe zur Zeit in einer 44 qm kleinen 2-Zimmer Wohnung mit meinem 17 jährigen Sohn.
Ich würde gerne in eine größere Wohnung ziehen, weil die jetzige einfach zu klein ist. Privatsphäre gleich Null hier....ich schlafe ihm Wohnzimmer, mein Junge hat das kleine Schlafzimmer. Jetzt habe ich bei Harald Thome in den örtlichen Richtlinien meines Wohnortes gelesen, dass man als Alleinerziehende 10 qm über die angemessenen Quadratmeter hinaus anmieten könnte.
"Für Alleinerziehende und für jeden schwerbehinderten Menschen erhöht sich die
angemessene Wohnungsgröße um 10 qm Wohnfläche."
und : "Für leistungsberechtigte Personen, die auf Grund ihrer besonderen persönlichen Situation
Schwierigkeiten haben auf dem freien Wohnungsmarkt eine entsprechende Wohnung
anzumieten, wird ein Zuschlag in Höhe von 10% auf die unten aufgeführten angemessenen
Unterkunftskosten gewährt. Zu dem vorgenannten Personenkreis gehören
• Leistungsberechtigte mit negativer Schufa-Auskunft
• Haftentlassene
• Obdachlose nach Wohnungsbränden oder ähnlichem
• Frauen welche sich im Frauenhaus aufhalten
• Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG"
In meinem Fall wurden mir Wohnungsangebote aufgrund negativer Schufa - Auskunft abgelehnt.
Wie muss ich denn nun verfahren, wenn ich umziehen will, wegen der eingeengten Wohnsituation etc. ? Kann ich vorab einen Antrag beim JC stellen, ob sie überhaupt einem Umzug zustimmen würden? Und wie kann ich oben genannte Kriterien da mit einbauen?
Wäre sehr dankbar für eure Antworten!
Schönen Abend noch,
Mathilda