Umzug in einer andere Stadt und Abmeldung vom Jobcenter, was muß ich alles beachten?

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opharil

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Hallo zusammen!

Ich beziehe z.Z. ALGII , genehmigt vorläufig bis 05/2019.

Zum 1. Dezember werde ich mit meiner Freundin zusammenziehen, in eine andere Stadt, weit weg von der jetzigen. Meine Freundin verdient genug Geld, dass wir als BG veranlagt nie im Leben noch ALGII kriegen und ich hab auch keinen Bock, sie in den Mist mit reinzuziehen.

Also möchte ich mich zum 01.12. abmelden - und das natürlich mit minimalem Folgeaufwand.

Idealerweise würde ich also ungefähr 10 Tage vorher die Abmeldung abgeben wollen - lange genug, damit sie die Zahlung für Dezember stoppen können, aber knapp genug (hoffe ich), dass ich nicht nochmal zum Gespräch geladen werde.

Muss ich noch irgendwas beachten?
Soll ich noch irgendwas mit abgeben, Kontoauszug oder so?
Ich will halt im Idealfall nie wieder mit diesem Jobcenter in Kontakt treten müssen und mangels Nachsendeauftrag (mein Vermieter ist so ne Art Stalker und ich will nicht riskieren, dass der meine neue Adresse rausbekommt) würde ich evtl. wichtige Post vom JC ab Dezember wohl nicht mehr erhalten.
 

vidar

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Moin @opharil, :welcome:

Leider gibt es kein eigenständiges Formular des JC bzw. der AfA mit/durch das du dich abmelden könntest. Deshalb reicht auch ein einfaches formloses Schreiben für die Abmeldung aus. Eine Begründung musst du nicht liefern. Achte aber darauf, dass eindeutig zu erkennen ist ab welchem Datum du keine Leistungen mehr benötigst, z.B. mit „Meinen Antrag auf Hartz IV - Leistungen nehme ich mit Wirkung ab dem xx.xx.xxx zurück“. Zwecks schnellerer Verifizierung und Bearbeitung beim JC gebe in deinem Schreiben unbedingt deine BG -# an.

Du bist ggf. trotzdem noch verpflichtet, etwaige Änderungen deiner Vermögens- bzw. Einkommensverhältnisse innerhalb des Zeitraums deines Hartz-4 Bezugs anzugeben. Kopien deiner Kontoauszüge (letzten 3 Monate) brauchst du erst einmal nicht mit einreichen. Falls erforderlich, wird die Leistungsabteilung diese von dir sowieso noch einfordern.

Achte darauf, dass du anschließend auch krankenversichert bist.
 

Badener

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Deshalb reicht auch ein einfaches formloses Schreiben für die Abmeldung aus. Eine Begründung musst du nicht liefern.

Du bist ggf. trotzdem noch verpflichtet, etwaige Änderungen deiner Vermögens- bzw. Einkommensverhältnisse innerhalb des Zeitraums deines Hartz-4 Bezugs anzugeben.

Hallo,
danke, auch für mich kurz und präzise formuliert!

Damit eventuelle Post auch gelesen werden kann, könnte man (wenn man den Nachsendeauftrag nicht macht/möchte) ja ein Postfach nehmen und die Adresse dem JC mitteilen. ;-)

So ist gewährleistet das die Post bei Dir ankommt, aber die neue Adresse wird nicht bekannt!

So wäre zumindest meine Idee!

LG
 
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