ganzvonvorne
Ganz Neu hier...
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- 4 Feb 2009
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Erstmal Hallo hier, ich bin der neue..
Ich stelle mich doch mal vor:
Ich bin im gehobenen mittleren Alter, beziehe seit 01/09 Hartz4. (vorher Selbstständig) Meine Lebensgefährtin ist arbeitslos seit 01/09, bezieht Arbeitslosengeld I.
Als Bedarfsgemeinschaft erhielten wir gerade unseren Bescheid, nach dem unsere Wohnung (90qm/ 510€/ 720€) verständlichereweise zu groß ist.
Die Miete wird mit dem Hinweis übernommen, dass wir uns unverzüglich eine kleinere Wohnung suchen MÜSSEN. Wir suchen natürlich schon seit geraumer Zeit.
Jetzt, nachdem H4 durch ist und die Lage geklärt ist, haben wir eine erheblich günstigere Wohnung (76qm / 320€/ 525€) in Aussicht. Natürlich stehen uns im Grunde auch diese 76qm nicht zu. Der Kaltmietpreis liegt jedoch 40€ unter dem Limit der ARGE . Die Warmmiete ist inkl. Warmwasser/Heizung/+Nk.
Natürlich rufe ich morgen früh noch bei der ARGE an, alleine schon wg . der Übernahme weiterer Kosten.
Dürfen wir diese Wohnung mieten oder besteht ARGE auf die angemessene Wohnungsgröße für 2 erwachsene Personen? In unserem Kreis sind durchaus noch kleinere Wohnungen mit einem jedoch unwesentlich oder gar höheren Mietpreis zu haben..
Netten Gruß an dieses Forum
Ich stelle mich doch mal vor:
Ich bin im gehobenen mittleren Alter, beziehe seit 01/09 Hartz4. (vorher Selbstständig) Meine Lebensgefährtin ist arbeitslos seit 01/09, bezieht Arbeitslosengeld I.
Als Bedarfsgemeinschaft erhielten wir gerade unseren Bescheid, nach dem unsere Wohnung (90qm/ 510€/ 720€) verständlichereweise zu groß ist.

Die Miete wird mit dem Hinweis übernommen, dass wir uns unverzüglich eine kleinere Wohnung suchen MÜSSEN. Wir suchen natürlich schon seit geraumer Zeit.
Jetzt, nachdem H4 durch ist und die Lage geklärt ist, haben wir eine erheblich günstigere Wohnung (76qm / 320€/ 525€) in Aussicht. Natürlich stehen uns im Grunde auch diese 76qm nicht zu. Der Kaltmietpreis liegt jedoch 40€ unter dem Limit der ARGE . Die Warmmiete ist inkl. Warmwasser/Heizung/+Nk.
Natürlich rufe ich morgen früh noch bei der ARGE an, alleine schon wg . der Übernahme weiterer Kosten.
Dürfen wir diese Wohnung mieten oder besteht ARGE auf die angemessene Wohnungsgröße für 2 erwachsene Personen? In unserem Kreis sind durchaus noch kleinere Wohnungen mit einem jedoch unwesentlich oder gar höheren Mietpreis zu haben..
Netten Gruß an dieses Forum
