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Thematiker*in
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Hallöchen 
Ich wende mich nochmal mit dem Fall meiner Freundin an euch. Ich habe einen neuen Thread gemacht da sich die Gegebenheiten ein bisschen verändert/konkretisiert haben.
Meine Freundin ist 29 Jahre alt und bis zum 30.9. ist sie noch als Studentin eingetragen.
Sie ist bei ihrer Mutter in Baden Würtemberg gemeldet.
Sie wird zum 1.10. ein WG Zimmer in Bayern beziehen und sich am selben Tag beim Einwohnermeldeamt melden und ALG2 beantragen.
Sie hat kein Einkommen und war noch nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Während dem Studium hatte Sie ein Kleingewerbe angemeldet um auf Ausstellungen selbstgestaltete Postkarten verkaufen zu können. Dieses ist seit kurzem jedoch wieder abgemeldet.
(Wir haben uns gegen den Rat von HansWurst aus dem letzten Thread entschieden da es auf Nachfrage beim Jobcenter hieß dass ein Umzug von Ihrer in meine Stadt nur genehmigt werden würde wenn Sie hier Arbeit findet. Daraus haben wir den Schluss gezogen dass wohl kein Weg daran vorbeiführt dass der Umzug vor dem ALG2 Antrag erfolgen muss)
Ihre größte Sorge ist aktuell die Krankenversicherung. Bisher wurde die Krankenversicherung von Ihrer Mutter gezahlt, diese möchte die Krankenversicherung jedoch ab 1.10. nicht mehr bezahlen. Die Mutter wird die Einzugsermächtigung also zurückziehen. Wie muss hier weiter verfahren werden? Meine Freundin kann sich die Krankenversicherung nicht leisten wenn sie schon die Miete "auslegen" muss - falls ihr Antrag auf ALG 2 denn genehmigt wird. Muss Sie der Krankenkasse eine Mitteilung machen dass Sie ALG 2 beantragen wird und dadurch das Jobcenter zum Schuldner wird? Reicht dies telefonisch oder sollte dies schriftlich gemacht werden? Und was passiert mit der KV für diesen Monat wenn ihr ALG 2 Antrag abgelehnt oder erst in ein paar Wochen bewilligt wird?
Außerdem ist die Frage: Hat Sie sofort ab dem Umzug einen Anspruch auf ALG2 hier in Bayern? Oder können die sagen "Nö, du bist ja noch nichtmal 2 Tage hier, dir geben wir nichts". So klang die Auskunft nämlich als ich (ohne Namen zu nennen) beim Jobcenter nachgefragt habe. Im Gegensatz zu der Frage mit dem Umzug die ziemlich klar beantwortet wurde war die Auskunft dazu recht vage (mir kam es vor als wollte der Herr keine verbindliche Auskunft zu dem Thema geben).
Schonmal vielen lieben Dank für eure hilfreichen Antworten!
LG
Ich wende mich nochmal mit dem Fall meiner Freundin an euch. Ich habe einen neuen Thread gemacht da sich die Gegebenheiten ein bisschen verändert/konkretisiert haben.
Meine Freundin ist 29 Jahre alt und bis zum 30.9. ist sie noch als Studentin eingetragen.
Sie ist bei ihrer Mutter in Baden Würtemberg gemeldet.
Sie wird zum 1.10. ein WG Zimmer in Bayern beziehen und sich am selben Tag beim Einwohnermeldeamt melden und ALG2 beantragen.
Sie hat kein Einkommen und war noch nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Während dem Studium hatte Sie ein Kleingewerbe angemeldet um auf Ausstellungen selbstgestaltete Postkarten verkaufen zu können. Dieses ist seit kurzem jedoch wieder abgemeldet.
(Wir haben uns gegen den Rat von HansWurst aus dem letzten Thread entschieden da es auf Nachfrage beim Jobcenter hieß dass ein Umzug von Ihrer in meine Stadt nur genehmigt werden würde wenn Sie hier Arbeit findet. Daraus haben wir den Schluss gezogen dass wohl kein Weg daran vorbeiführt dass der Umzug vor dem ALG2 Antrag erfolgen muss)
Ihre größte Sorge ist aktuell die Krankenversicherung. Bisher wurde die Krankenversicherung von Ihrer Mutter gezahlt, diese möchte die Krankenversicherung jedoch ab 1.10. nicht mehr bezahlen. Die Mutter wird die Einzugsermächtigung also zurückziehen. Wie muss hier weiter verfahren werden? Meine Freundin kann sich die Krankenversicherung nicht leisten wenn sie schon die Miete "auslegen" muss - falls ihr Antrag auf ALG 2 denn genehmigt wird. Muss Sie der Krankenkasse eine Mitteilung machen dass Sie ALG 2 beantragen wird und dadurch das Jobcenter zum Schuldner wird? Reicht dies telefonisch oder sollte dies schriftlich gemacht werden? Und was passiert mit der KV für diesen Monat wenn ihr ALG 2 Antrag abgelehnt oder erst in ein paar Wochen bewilligt wird?
Außerdem ist die Frage: Hat Sie sofort ab dem Umzug einen Anspruch auf ALG2 hier in Bayern? Oder können die sagen "Nö, du bist ja noch nichtmal 2 Tage hier, dir geben wir nichts". So klang die Auskunft nämlich als ich (ohne Namen zu nennen) beim Jobcenter nachgefragt habe. Im Gegensatz zu der Frage mit dem Umzug die ziemlich klar beantwortet wurde war die Auskunft dazu recht vage (mir kam es vor als wollte der Herr keine verbindliche Auskunft zu dem Thema geben).
Schonmal vielen lieben Dank für eure hilfreichen Antworten!
LG