Hi,
ich wurde leider gekündigt. Und wohne lediglich in einer Art Pension, die halt vorübergehend gedacht war wegen der Arbeit (musste ja einen Monat ohne Lohn überbrücken bei der Arbeitsaufnahme, und Wohnung hab ich so schnell nicht gefunden - daher musste was billiges her -). Nun bezieh ich aber wieder ALG2.
Ich hab also nur ein kleines Zimmer von wenigen Quadratmetern (ca. 12-14m). Eine Küche ist dort nicht vorhanden, da ich ja Geld für die Speisen im angeschlossenen Gasthof hatte leisten können (oder dort für 2 € die Mikrowelle nutzen durfte - dürfen aber nur Leute, die Arbeit haben. Als Arbeitsloser wird mir das nun verweigert).
Muss mir das Jobcenter einen Umzug in eine größere Wohnung genehmigen? Habe den Leistungssachbearbeiter darauf angesprochen: Der meinte Würde es nicht geben, da ich ja eine Unterkunft hätte; zumindest würde nicht mehr bezahlt. (Zahle gerade mal 298 € ingesamt für das kleine Zimmer, das meiste noch in Koffern verpackt, die sihc hier stapeln.) Eine richtige Wohnung würde deutlich mehr kosten; und auch die angemessene Bruttokaltmiete wäre deutlich höher.
Wie sollte ich vorgehen? Habt ihr Tipps? [Nun überstürzen will ich nichts, erstmal will ich die Regelleistungen + die billige Mieter sicher haben, aber dauerhaft sollte man in so einer Unterkunft ja nicht hausen]
Werden Umzugskosten, etc. übernommen und ggf. Einrichtung mit wichtigsten Gegenständen? Bzw. wie stehen die Chancen?
[Ach ja, das Zimmer kann ich mit einer Frist von 6 Wochen kündigen, falls das relevant sein sollte]
ich wurde leider gekündigt. Und wohne lediglich in einer Art Pension, die halt vorübergehend gedacht war wegen der Arbeit (musste ja einen Monat ohne Lohn überbrücken bei der Arbeitsaufnahme, und Wohnung hab ich so schnell nicht gefunden - daher musste was billiges her -). Nun bezieh ich aber wieder ALG2.
Ich hab also nur ein kleines Zimmer von wenigen Quadratmetern (ca. 12-14m). Eine Küche ist dort nicht vorhanden, da ich ja Geld für die Speisen im angeschlossenen Gasthof hatte leisten können (oder dort für 2 € die Mikrowelle nutzen durfte - dürfen aber nur Leute, die Arbeit haben. Als Arbeitsloser wird mir das nun verweigert).
Muss mir das Jobcenter einen Umzug in eine größere Wohnung genehmigen? Habe den Leistungssachbearbeiter darauf angesprochen: Der meinte Würde es nicht geben, da ich ja eine Unterkunft hätte; zumindest würde nicht mehr bezahlt. (Zahle gerade mal 298 € ingesamt für das kleine Zimmer, das meiste noch in Koffern verpackt, die sihc hier stapeln.) Eine richtige Wohnung würde deutlich mehr kosten; und auch die angemessene Bruttokaltmiete wäre deutlich höher.
Wie sollte ich vorgehen? Habt ihr Tipps? [Nun überstürzen will ich nichts, erstmal will ich die Regelleistungen + die billige Mieter sicher haben, aber dauerhaft sollte man in so einer Unterkunft ja nicht hausen]
Werden Umzugskosten, etc. übernommen und ggf. Einrichtung mit wichtigsten Gegenständen? Bzw. wie stehen die Chancen?
[Ach ja, das Zimmer kann ich mit einer Frist von 6 Wochen kündigen, falls das relevant sein sollte]