Umzug abgelehnt was kann ich tun ?

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Kandrum

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Hallöchen,

letztes Jahr hatte ich hier schon ein mal um Rat gebeten, und war froh welchen bekommen zu haben.

Nun hatte ich folgendes Formular (Laut Jobcenter VORHER) auszufüllen um zu prüfen ob ich umziehen / ausziehen darf.
Link: https://www.jobcenterdortmund.de/co.../_uploaded/Merkblatt+Antrag_(Teil1)_Umzug.pdf

Unten die 2. Seite musste ich ausfüllen.

Nun bekam ich heute den Abgelehnt Stempel da es egal sei das ich 25(in nem Monat 26) bin.
Ich hatte gehört / gelesen es ist egal sobald ich 25 bin steht es mir zu Umzuziehen solange die Kosten der neuen Wohnung im Rahmen sind also hier 396€(Kaltmiete + Nebenkosten).

So was kann ich tun ? Widerspruch einlegen ? Nur wie? Was soll da rein ? Oder gibt es keine weitere Möglichkeit ?

Ich hoffe mir kann da jemand helfen.

Grüße
 

Birgit63

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Du hast bereits eine eigene Wohnung? Wenn ja, warum willst du umziehen? Ohne Grund wird dir das JC keine Wohnung genehmigen. Auch ausziehen von zu Hause kannst du selbstverständlich. Allerdings fallen da ja wohl keine Kosten an. Möbel haben die jungen Leute ja heute alle nicht, die ausziehen. Du kannst ja Erstausstattung beantragen. Du musst dir eine angemessene Wohnung suchen und den Mietvertrag beim JC vorzeigen und die Wohnung genehmigen lassen.
 

Seepferdchen 2010

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Hallo @Kandrum

ich habe mir mal dein Link angesehen, zunächst eine Frage was hast du unter diesem Punkt genau geschrieben?

Gründe, warum ich in eine andere Wohnung umziehen möchte:

Nun bekam ich heute den Abgelehnt Stempel da es egal sei das ich 25(in nem Monat 26) bin.

Hier auch eine Frage, du mußt doch einen richtigen schriftlichen Bescheid erhalten haben, mit der Begründung warum abgelehnt, was meinst du mit "abgelehnt Stempel"?

Mietangebot hast du eingereicht, weil du schreibst:

die Kosten der neuen Wohnung im Rahmen sind also hier 396€(Kaltmiete + Nebenkosten).

So was kann ich tun ? Widerspruch einlegen ? Nur wie?

Dazu müßte man erstmal den schriftlichen Ablehnungsbescheid lesen oder schreibe die Begründung mal ab, bitte.
 

Kandrum

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Hallo,
Ich wohne bei meiner Mutter, ihrem Freund und meinem Bruder.

Was genau drin steht in der Ablehnung kann ich noch nicht sagen da ich da vorhin angerufen hatte und die Dame am Telefon mir das sagte das die auf dem weg ist also die ablehnung.

In dem Grund warum ich ausziehen möchte habe ich das rein geschrieben weswegen ich ausziehen will und das wäre:
1. Das ich 25 bin
2. Das ich hier zuhause mit dem Freund meiner Mutter und meiner Mutter nicht mehr klar komme
3. Das hier in der Bude alles verschimmelt ist. Allerdings macht der Vermieter nichts und das jobcenter sagt der Vermieter muss das machen

Das war das was ich rein schrieb.
Was genau in dem Brief steht kann ich gerne sobald der da ist, ich gehe von morgen aus, scannen und hier anhängen.
 

Kandrum

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Jup alles klar. Danke soweit.
Eine Sache noch du hattest gesagt Mietangebot eingereicht.

Nein das habe ich nicht weil, wie ich oben schrieb mir gesagt wurde ich solle erst die 2. Seite vom angegebenen Link ausfüllen und erst nach "Erlaubnis" soll ich dann nen Mietangebot einreichen.

Das Problem dabei ist auch noch das die Wohnungssuche sich schon ca. 7 Monate zieht weil einfach kleine Wohnungen so groß gefragt sind. Deshalb bin ich jetzt auch eingetragen für nen WBS und die schicken mir auch wenn eine Wohnung da ist eine per Post die ich angucken kann. Suche natürlich auch noch selbst aber die Suche kann ich ja dann wohl erstmal knicken.

Aber das sehen wir dann morgen wenn der Bescheid morgen im Briefkasten ist.

Grüße
 

Kandrum

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Ich wollte nur Bescheid geben das der Brief noch nicht eingetroffen ist. Warum auch immer das solange dauert weiß ich nicht.

Ich melde mich sobald der da ist hoffe ja das dass diese Woche noch was wird.

Grüße
 

Kandrum

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So schnell kann es gehen...
Da war die Post heute einfach nur sehr langsam.

Ich habe mal den Text abfotografiert und in den Anhang getan.

Grüße
 

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Birgit63

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Allein dein Alter berechtigt dich zum Auszug. Auch können dich deine Eltern (Mutter und Lebensgefährte) einfach vor die Tür setzen.
 

Kandrum

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Guten Morgen,

Allein dein Alter berechtigt dich zum Auszug. Auch können dich deine Eltern (Mutter und Lebensgefährte) einfach vor die Tür setzen.

Das dachte ich ja auch... Und hatte vorsichtshalber auch noch die anderen Gründe mit genannt um sicherzustellen das es 100% klappt.


Guten Morgen @Kandrum

und in dem Schreiben steht auch der §§ für die Widerspruchsfrist, richtig?

Ehm das was ich hier angehangen habe ist alles. Nach dem Text kommt nichts mehr. Nur die Telefonnummern / Öffnungszeiten und Adresse.
 

Seepferdchen 2010

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@Kandrum gut...........wie bereits geschrieben, du hast einfach Gründe angeben die nicht relevant und auch nicht notwenig sind, weil.....

oder Erreichen des 25. Lebensjahres, mit dem ohne besondere zusätzliche Gründe der Wunsch anzuerkennen ist, aus dem Elternhaus auszuziehen [LSG MV 22.7.2008 - L 10 B 203/08]),

Text hervorgehoben.

https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/44577-umzug-gruende.html

und

Leitsatz ( NWB- Datenbank)
Es kann offenbleiben, ob die Altersgrenze des § 22 Abs 5 SGB II nur so auszulegen ist, dass unter 25-Jährige besondere Gründe für den Auszug aus dem elterlichen Haushalt benötigen, oder ob damit zugleich klargestellt ist, dass ab Erreichen dieser Altersgrenze keine zusätzlichen Gründe für einen Auszug aus der elterlichen Wohnung mehr vorliegen müssen (so LSG Mecklenburg-Vorpommern, B v 22. Juli 2008, L 10 B 203/08, juris). Der Umzug in eine angemessene Wohnung ist jedenfalls dann erforderlich, wenn der 28-Jährige zuvor im elterlichen Wohnhaus nur ein 9 m² großen Zimmer mit Schrägen zur Verfügung stand, und die beengten Wohnverhältnisse zu familiären Spannungen geführt hatten.

Quelle:
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1728/

Das jetzt nur mal zur Info und § 22 SGB II Abs. 5 trift auf dich nicht zu:

(5) 1Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. 2Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

So jetzt mal überlegen, ob ein Widerspruch oder einfach eine Neubeantragung geschrieben wird, vieleicht hat noch jemand einen Gedanken dazu?

Ich vermute mal der SB hat dein Alter völlig ausser acht gelassen, daher auch der letzte Absatz in dem Schreiben.
 

Texter50

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Das Alter wurde sicher nicht berücksichtigt, was das SB ja auch schreibt:
Auch Ihr Alter stellt kein Umzugsgrund.
Sorry, mehr steht da nicht, das SB nutzt seltene Abkürzung...
Also, wenns vom Alter her möglich ist...

Gerade, wenn es sich um eine neue Familienzusammenstellung handelt, lassen sich Konflikte oft nicht vermeiden. Mein Stiefvater war bei uns der offizielle Bumann, der mich nicht inner Hütte haben wollte. :biggrin:
Ich wohne bei meiner Mutter, ihrem Freund und meinem Bruder.
 

Kandrum

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Also ist es so wie ich sagte das alle Gründe egal sind und es ausreichen muss das ich 25 bin richtig?

Die Frage ist halt noch was ich da nun am besten mache?
 

Albertt

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Wenn du den Ablehnungsbescheid hast, dann gehst du zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und fragst den, ob er in dieser Angelegenheit helfen kann.
 

Seepferdchen 2010

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@Kandrum

noch eine Frage, wie groß ist die Wohnung in der du jetzt lebst?

Und noch eine Frage steht in dem Schreiben über dem Satz "Leistungen zur Sicherung vom Lebensunterhalt...." eventuell das Datum von deinem Antrag und ggf. der § 33 SGB X und § 35 SGB X?

Wenn du den Ablehnungsbescheid hast,

@Albertt das Ablehungsschreiben hat er schon siehe Post 10
 
Zuletzt bearbeitet:

Kandrum

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Wenn du den Ablehnungsbescheid hast, dann gehst du zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und fragst den, ob er in dieser Angelegenheit helfen kann.

Jo hatte ich hier an gehangen. Naja ich würde das gerne erstmal versuchen selbst zu klären mit eurer Hilfe . Anwalt würde ich erst wenn es wirklich sein muss einschalten.

noch eine Frage, wie groß ist die Wohnung in der du jetzt lebst?
86,84m². Ist ne 4 Zimmer Wohnung mit KDB. Und ich beziehe davon quasi 1 Zimmer.

Und noch eine Frage steht in dem Schreiben über dem Satz "Leistungen zur Sicherung vom Lebensunterhalt...." eventuell das Datum von deinem Antrag und ggf. der § 33 SGB X und § 35 SGB X?

Also ich hatte den Antrag am 03.05.2018 abgegeben.
Daraufhin kam nochmal die Frage der Gründe und musste nochmals antworten.
Wann das war weiß ich nicht aber das müsste so ca. 2 Wochen her sein als ich die Antwort abschickte.

Nein darüber steht nur noch meine Anschrift und die BGNummer/Zeichen.

Vielleicht noch ein paar Infos meiner seits ob die helfen weiß ich nicht. Ich bin seit 2 1/2 Jahre ca. in der REHA Abteilung vom Jobcenter mit Schwerbehinderten Ausweis (50% + G)
Keine Ahnung ob das auch noch weiter hilft.
 

Seepferdchen 2010

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Anwalt würde ich erst wenn es wirklich sein muss einschalten.

Was @Albert hier meinte ist ein Beratungsgespräch beim Anwalt, dazu
kannst du einen Beratungshilfeschein beantragen beim zuständigen Amtsgericht bzw. mitunter macht das der Anwalt selbst, also vorher ggf. erfragen. Beratungshilfeschein brauchst du nur bei Google eingeben dann kommst du auf den entsprechenden Link der PDF - Datei.

Jobcenter mit Schwerbehinderten Ausweis (50% + G)
Also eine Behinderung der Beine bzw. beim laufen, richtig?

Da stellt sich die Frage kannst du damit gut Treppen steigen, warum diese Frage, denke auch an ein ärztliches Attest.

Mein Gedanke geht immer mehr in die Richtung Widerspruch schreiben, somit muß dein Anliegen sorgfältig geprüft werden.

Schimmelbildung in der Wohnung ist beim Vermieter durch den Mieter, also deiner Mutter schriftlich/belegbar als Mängelanzeige zu schreiben,da hat der SB recht.
 

Kandrum

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Was @Albert hier meinte ist ein Beratungsgespräch beim Anwalt, dazu
kannst du einen Beratungshilfeschein beantragen beim zuständigen Amtsgericht bzw. mitunter macht das der Anwalt selbst, also vorher ggf. erfragen. Beratungshilfeschein brauchst du nur bei Google eingeben dann kommst du auf den entsprechenden Link der PDF - Datei.
Schaue ich mir an und werde mich mal über Anwälte hier informieren. Danke.

Also eine Behinderung der Beine bzw. beim laufen, richtig?

Da stellt sich die Frage kannst du damit gut Treppen steigen, warum diese Frage, denke auch an ein ärztliches Attest.

Nein. Ich hatte einen Herzinfarkt und dadurch nur noch ca. 35-37% Pumpleistung im Herz. Dadurch habe ich das "G" bekommen. Also ich kann ganz normal laufen allerdings ist das halt immer recht anstrengend je nachdem was ich da laufe.

Treppen weiß ich das ich hier die eine Etage noch hochkomme aber trotzdem dann ne Pause brauche. Meine Krankengeschichte bzw der Ärztliche Dienst des Amts hatte mit mir ja schon ein Termin und so wegen Arbeit und alles. Und da wurde mir gesagt und auch schriftlich gegeben was ich halt noch machen darf und was nicht ( überwiegend sitztend / vollzeit / nicht dauernd stehend usw ) Am besten überwachende Tätigkeiten.

Mein Gedanke geht immer mehr in die Richtung Widerspruch schreiben, somit muß dein Anliegen sorgfältig geprüft werden.

Wäre es möglich das du mir dann vielleicht dabei helfen kannst das zu schreiben ? Also das ich weiß was ich da nun rein schreiben sollte und was nicht ?

Schimmelbildung in der Wohnung ist beim Vermieter durch den Mieter, also deiner Mutter schriftlich/belegbar als Mängelanzeige zu schreiben,da hat der SB recht.

Haben wir schon. Das Problem ist das der Vermieter das nicht bekämpfen will weil es angeblich von uns verursacht wurde durch schlechtes lüften. Da haben wir auch schon mit anderen Mietparteien hier mit Anwälten hin und her aber da passiert nichts weil hier einmal eine Partei dafür unterschrieben hatte das Sie den Schimmel zu verantworten hatte und das nun dieser Schimmel mit sein soll weswegen die das nicht weg machen.
 

Seepferdchen 2010

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Wäre es möglich das du mir dann vielleicht dabei helfen kannst das zu schreiben ? Also das ich weiß was ich da nun rein schreiben sollte und was nicht ?

Ja natürlich, darum stelle ich jetzt die ganze Zeit Fragen, weil in den Widerspruch nur kurz und sachlich keine §§ oder Verwiese auf Urteile, das kann dann ggf. falls notwendig der Anwalt machen.

Vorschlag überlege du dir in ruhe was du schreiben würdest und schreibe mal bitte hier im Forum und ich schau dann bzw. bestimmt auch andere user aus dem Forum, was man noch eventuell verbessern kann.

Ich bin guter Dinge das ein Widerspruch hier etwas bewegt.

Also Kopf hoch das bekommen wir schon hin und lass dir Zeit!
 

romeo1222

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Mein Gedanke geht immer mehr in die Richtung Widerspruch schreiben, somit muß dein Anliegen sorgfältig geprüft werden.

Macht das überhaupt Sinn? Schließlich ist der Schrieb ja kein Verwaltungsakt. An für sich müsste der TE ja erstmal eine Wohnung finden, ein Meitangebot vom Vermieter ausstellen lassen, dieses dem JC vorlegen und dann bei einer Ablehnung in den Widerspruch gehen.
 

Seepferdchen 2010

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An für sich müsste der TE ja erstmal eine Wohnung finden, ein Meitangebot vom Vermieter ausstellen lassen, dieses dem JC vorlegen und dann bei einer Ablehnung in den Widerspruch gehen.

Du hast den letzten Absatz vom Schreiben gelesen, hier wird gleich eine Absage erteilt, mit anderen Worten, kein Mietangebot einreichen und das kann nicht sein, der TE muß eine Gelegenheit bekommen sich zu dem Schreiben zu äußern.

Und noch etwas es wurde ein Antrag gestellt, hier umgeht der SB der Möglichkeit einen Widerspruch einzureichen, ein Antrag muß beschieden werden, das heißt auf einen Bescheid kann Widerspruch erhoben werden.

Doch macht ein Widerspruch Sinn, dann muß die Widerspruchsstelle sich damit befassen.

So hat der TE was in den Händen, falls doch ein Anwalt hier erforderlich ist.

Und ein wichtiger Punkt der TE ist Ü25, diesen Punkt schließt der SB völlig aus, richtig ist ,das die Begründungen vom TE nun nicht so relevant sind.

Jetzt muß der Widerspruch gut begründet werden und dazu habe ich so einige Gedanken, möchte aber warten was der TE für ein Vorschlag hat.
 

Kandrum

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Danke für die Antworten.
Ich werde mich am Wochenende mal daran setzen und was schreiben.

Habe zurzeit Arzt Termine unter der Woche und komme nicht zu viel.

Denke mal am Sonntag werde ich mich hier mit einem Beispiel melden und dann schauen wir mal.
 
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