Hallo,
am Anfang des Jahres habe ich einen Antrag auf Umzug gestellt. Ich wohne in dieser Wohnung erst 3 1/2 Jahre. Mir wurde beim Einzug unter Zeugen mitgeteilt, dass die Wohnlanlage ab 2004 komplett saniert wird. Drei Wochen nach Einzug in diese Wohnung bekam ich ein Schreiben - Mieterwohnungen stehen ab sofort unter Zwangsverwaltung. Deshalb der Antrag auf erneuten Umzug, dieser wurde trotz
Widerspruch abgelehnt. Den Klageweg habe ich dann (leider) nicht beschritten, weil eben noch andere Gerichtsverfahren anstanden und ich für diese Wohnungsklage einfach keine Kraft hatte.
Jetzt die Frage: Hat es Sinn nochmal einen Antrag auf Umzug zu stellen?
Oder wird dieser ohne das ich die Chance auf
Widerspruch habe, abgeschmettert?
Vielen Dank
Gruß Tara