Umziehen in eine andere Wohnung-wird die neue Miete vom Jobcenter übernommen?

Leser in diesem Thema...

wasnun91

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
28 Aug 2014
Beiträge
30
Bewertungen
1
Hallo,

würde das Jobcenter weiterhin die Mietkosten und Heiskosten übernehmen, wenn ich aus der Stadt in den Landkreis umziehe? Also z.B. ich wohne in der Stadt Musterhausen und würde in eine Stadt im Landkreis Musterhausen umziehen.
Brauche ich dafür die Genehmigung des Jobcenters in meinem jetzigen Wohnort, damit sie die neue Kosten der Wohnung übernehmen?
Das Stadt-Jobcenter Musterhausen ist jetzt für mich zuständig, wenn ich aber in den Landkreis umziehe, wäre für mich das Jobcenter Landkreis Musterhausen für mich zuständig.
und die Kaltmiete der Wohnung über die Mietobergrenze liegt, kann ich die Wohnung trotzdem nehmen und den Rest selbst bezahlen?
Würde das Jobcenter trotzdem die Heizkosten /Betriebskosten übernehmen?

Würde mich über hilfreiche Antworten sehr freuen:)
 
Mitglied seit
22 Jul 2018
Beiträge
114
Bewertungen
57
Ohne wirklich konkrete und anerkennbare Gründe wirst Du in diesem Ansinnen alleinig in der Beantragung einer KDU-Bewilligung kaum Chancen auf Erfolg in Deiner Frage haben.

Wenn überhaupt im Rahmen einer möglichen Einzelfallentscheidung , müssten folgende Gründe zutreffen :

- Verbleib in der bisherigen WHG ist nachweislich unzumutbar
- Du hast minderjährige Kinder und in der Stadt / Region gibt es keine "angemessenen Wohnungen" hinsichtlich Kosten und Grösse, aber in der alten WHG ist ein Verbleib halt nachweislich unzumutbar, oder Vermieterseitig unmöglich.
- aus familiärer Sicht würde ein Umzug für Dich und / oder Deine Kinder deutlich bessere Chancen ergeben, zumindest wieder in SV-pflichtiger Teilzeit bedarfsmindernd in Arbeit zu kommen, mit der Option auf spätere Vollzeit und somit unabhängig von künftigen Sozialleistungen.

Insgesamt sind solche Einzelfallentscheidungen bzgl. "unangemessenen Wohnraumes" in der Antragstellung aber eher die absolute Ausnahme in nachweisbarer Zwangssituation oder Notlage unverschuldeter Aufgabe der bisherigen WHG.
 

wasnun91

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
28 Aug 2014
Beiträge
30
Bewertungen
1
Ohne wirklich konkrete und anerkennbare Gründe wirst Du in diesem Ansinnen alleinig in der Beantragung einer KDU -Bewilligung kaum Chancen auf Erfolg in Deiner Frage haben.

Aber ich habe gelesen, dass man ohne Genehmigung ausziehen kann, wenn man nicht innerhalb der Stadt umzieht? Ist das doch nicht so? Und wenn dje neue Wohnung etwas kleiner und etwas günstiger ist? Würden sie es dann genehmigen?
 

Fleischgewehr

0
Standard-Nutzergruppe
Mitglied seit
22 Mrz 2011
Beiträge
59
Bewertungen
8
Wie immer gilt beim Umzug:
Gesetzlich steht dir als Bürger "FREIZÜGIGKEIT" zu. Du darfst wohnen, wo du willst in diesem Land.
Das heißt, das JC ist machtlos, wenn du von deiner jetzigen Bude in ein 120 m² Penthouse in München ziehen kannst und willst.
So du den Umzug im Alleingang bewältigst, fällst du dann am neuen Wohnort in die Zuständigkeit des Jobcenters DA.

Na, und dann wirst du ganz schnell vor die Wand gelaufen lassen werden. Denn die Damen und Herren dort würden sich an deinen bisherigen Mietkosten orientieren und auch NUR DIE weiter gewähren - zumal wenn du ohne wirklich triftigen Grund und ohne Kostenzusage / Bewilligung umgezogen bist.
Alles darüber hinaus ist denen dann egal.
 
E

ExUser 2606

Gast
Na, und dann wirst du ganz schnell vor die Wand gelaufen lassen werden. Denn die Damen und Herren dort würden sich an deinen bisherigen Mietkosten orientieren und auch NUR DIE weiter gewähren - zumal wenn du ohne wirklich triftigen Grund und ohne Kostenzusage / Bewilligung umgezogen bist.

Nein. Zumindest die am neuen Wohnort angemessene KdU muss gezahlt werden. Was du meinst, gilt nur, wenn man innerhalb eines KdU Bereiches umzieht.
 

vidar

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
27 Jan 2014
Beiträge
2.892
Bewertungen
4.630
Moin @wasnun91,

Noch herrscht in Deutschland keine Residenzpflicht. Deshalb steht es dir auch frei dort hinziehen zu können, wo du gerne möchtest. Solltest du innerhalb des selben Jobcenter-Zuständigkeitsbereichs eine Wohnung beziehen, werden dir aber höchsten die Kosten der vorherigen Wohnung als Leistungsbetrag genehmigt. Anders verhält es sich bei einem Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich. Hier sind dann die Daten aus der KDU - Richtlinie des neuen Wohnorts für dich maßgeblich.

Die anfallenden Kosten des Umzugs (z.B. die Kaution, der Transport, die Renovierung, die Elektroinstallationen, diverse Ummeldegebühren usw.) müsstest du aber dann aus eigenen Mitteln aufbringen. Das JC würde nur in besonderen Fällen (z.B. neuer Job am Wohnort, Unzumutbarkeit in der alten Wohnung zu verbleiben, Gesundheitsgründe etc.) die Umzugskosten übernehmen. Für die Kaution könntest du dann auch ein Darlehn beantragen
 
Oben Unten