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Hallo! 
Über die Suche habe ich leider nichts finden können, was mir in meinem Fall weiterhelfen würde.
Folgende Sachlage:
mein Freund ist 30 Jahre alt und hat eine Ausbildung als Maurer hinter sich. Zwischenzeitlich arbeitete er bei Zeitarbeitsfirmen, war aber auch selbständig.
Im Beruf des Maurers ist er nicht mehr vermittelbar, da er a) nie darin gearbeitet und b) Bandscheibenprobleme hat.
Dies kann auch durch den Amtsarzt bestätigt werden.
Um gesundheitlichen Folgen auszuweichen, würde er gerne eine Umschulung zum Bürokaufmann machen. Inwiefern ist es möglich, dies von der zuständigen ARGE finanziert zu bekommen?
Derzeit arbeitet er wieder bei einer Zeitarbeitsfirma. Der Vertrag endet aber Ende diesen Monats. Danach ist er also erneut arbeitslos.
Ich habe einigen Posts entnommen, dass die ARGE vom zukünftigen Arbeitgeber eine Übernahmezusicherung haben möchte. Mal ehrlich, heutzutage ist das doch Wunschdenken eines jeden Arbeitssuchenden
Ich bin mir sicher, die ARGE leht es erstmal ab. Wie sind dann die Erfolgsaussichten im Falle eines Widerspruches bzw. gerichtlichen Verfahrens? Hat vielleicht jemand schon Erfahrung sammeln "können"?
Für eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar.
LG,
Mitbenutzer
Über die Suche habe ich leider nichts finden können, was mir in meinem Fall weiterhelfen würde.
Folgende Sachlage:
mein Freund ist 30 Jahre alt und hat eine Ausbildung als Maurer hinter sich. Zwischenzeitlich arbeitete er bei Zeitarbeitsfirmen, war aber auch selbständig.
Im Beruf des Maurers ist er nicht mehr vermittelbar, da er a) nie darin gearbeitet und b) Bandscheibenprobleme hat.
Dies kann auch durch den Amtsarzt bestätigt werden.
Um gesundheitlichen Folgen auszuweichen, würde er gerne eine Umschulung zum Bürokaufmann machen. Inwiefern ist es möglich, dies von der zuständigen ARGE finanziert zu bekommen?
Derzeit arbeitet er wieder bei einer Zeitarbeitsfirma. Der Vertrag endet aber Ende diesen Monats. Danach ist er also erneut arbeitslos.
Ich habe einigen Posts entnommen, dass die ARGE vom zukünftigen Arbeitgeber eine Übernahmezusicherung haben möchte. Mal ehrlich, heutzutage ist das doch Wunschdenken eines jeden Arbeitssuchenden
Ich bin mir sicher, die ARGE leht es erstmal ab. Wie sind dann die Erfolgsaussichten im Falle eines Widerspruches bzw. gerichtlichen Verfahrens? Hat vielleicht jemand schon Erfahrung sammeln "können"?
Für eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar.
LG,
Mitbenutzer