Umschulung vom Jobcenter abgebrochen wegen schwerer Krankheit

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Dominik25

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Hallo,

ich konnte zur Umschulung nicht mehr gehen da ich eine sehr schwere Krankheit hatte und einige Monate ausfiel (Krebs mit Strahlentherapie).

Ich fiel vom 04.06.2018 - 14.09.2018.

Das Jobcenter Frankfurt Ost kommt nun damit an das die Umschulung wegen vorherigen Fehlzeiten schon zum 29.05.2018 abgebrochen wurde und verlangt Fahrgeld vom Juni und Juli zurück. Davor war ich nicht krank gewesen sondern immer anwesend jeden Tag.

Ich soll in Höhe 127,20 € zurückzahlen an ein Inkassobüro in Recklinghausen.

Muss ich nun die Fahrtkosten zurückzahlen obwohl ich am 29.05.2018 noch nicht krank war ?

Desweiteren habe ich diesen Dienstag den Termin um 10 Uhr und ich habe keine Begleitperson. Sie hat 3 Briefe via Einschreiben geschickt und mich angerufen woher Sie auch immer meine Nummer hatte und drohte mit Einstellung der kompletten Leistungen ... wo Sie rum schrie hatte ich aufgelegt. :/
 

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ExUser 2606

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Hage ich das richtig gesehen: Man teil Dir am 21.08. mit, dass man die Umschulung am 29.05.abgebrochen hat? Also drei Monate rückwirkend?

Gab es da vorher keine Mitteilung?

ZUmindest die nicht verbaruchten Fahrtkosten wirstDu wohl zurückzahlen müssen.
 

Dominik25

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Hage ich das richtig gesehen: Man teil Dir am 21.08. mit, dass man die Umschulung am 29.05.abgebrochen hat? Also drei Monate rückwirkend?

Gab es da vorher keine Mitteilung?

ZUmindest die nicht verbaruchten Fahrtkosten wirstDu wohl zurückzahlen müssen.

Es gab gar keine Mitteilung.

Die 3 separaten Einschreiben kamen heute dem 31. August erst an.
Ich hatte vor dem 29. Mai absolut keine Fehlzeiten gehabt !
Ich bin erst am 04. Juni krank geworden.
 
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ExUser 2606

Gast
Wenn Du erst ab 04.06, krank warst, wieso brechen de dann zum 29.05. ab? Hellseher?

Ich würde Widerspruch einelegen.

Und lass Deine Telefonnummer löschen.

Richtig, dass Du aufgelegt hast, als die Dame anfing zu schreien. Sowas muss man sich nicht bieten lassen.

Was wollte sie eigentlich?
 

Dominik25

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Wenn Du erst ab 04.06, krank warst, wieso brechen de dann zum 29.05. ab? Hellseher?

Ich würde Widerspruch einelegen.

Und lass Deine Telefonnummer löschen.

Richtig, dass Du aufgelegt hast, als die Dame anfing zu schreien. Sowas muss man sich nicht bieten lassen.

Was wollte sie eigentlich?

Sie wollte mich erinnern das ich am Termin erscheinen soll der diesen Dienstag stattfindet habe dieses Einschreiben heute ja erst erhalten... keine Ahnung sie drohte mir nur das alle Leistungen eingestellt werden das ich mich schon darauf vorbereiten solle.
 
E

ExUser 2606

Gast
Versuch noch über das Forum eine Beistand zu finden.

PAss im Termin gut auf. Wenn sie versucht, sowas wie eine Anhörung zu veranstalten, sagts Du, dass Du Dich dazu nur schriftlic äusserst.

Was wude in der Einladung für ein Meldegrud angegeben?
 

Dominik25

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Versuch noch über das Forum eine Beistand zu finden.

PAss im Termin gut auf. Wenn sie versucht, sowas wie eine Anhörung zu veranstalten, sagts Du, dass Du Dich dazu nur schriftlic äusserst.

Was wude in der Einladung für ein Meldegrud angegeben?

Da steht nur lapidar .. Besprechung über ihre berufliche Zukunft. Integration, Markt und Arbeit.
 
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ExUser 2606

Gast
Was mir gerade noch auffällt: Deine AU -Bescheinigung würde auch rückwirkend aisgestellt. Festgestellt am 28.08., dass Du am 04.06. krank warst??? Oder täuscht das, weil Das eine Folgebescheinigung ist?

Und da Du noch weiiter bis 14.09. Au geschrieben bist, musst Du da am Dienstag eigentlich gar nicht hin.

HAst Du alle AU -Bescheinigungen pünktlich und nachweisbar abgeggeben?

Steht in der Meldeaufforderun was von WUB ?
 

Dominik25

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Was mir gerade noch auffällt: Deine AU -Bescheinigung würde auch rückwirkend aisgestellt. Festgestellt am 28.08., dass Du am 04.06. krank warst??? Oder täuscht das, weil Das eine Folgebescheinigung ist?

Und da Du noch weiiter bis 14.09. Au geschrieben bist, musst Du da am Dienstag eigentlich gar nicht hin.

HAst Du alle AU -Bescheinigungen pünktlich und nachweisbar abgeggeben?

Steht in der Meldeaufforderun was von WUB ?

Richtig lesen bitte die Au Erstbescheinigung wurde am 04.06.2018 ausgestellt die Folgebescheinigung am 28.08.2018 bis zum 14.09.2018.

Was ist bitte WUB ?
 
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ExUser 2606

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ALso ich lese da festgestellt am 28.08.
arbeitsunfähig seit 04.06.

Mann kann nicht eine AUB am 04.06. ausstellen, wenn man die Krankheit erst am 28.08. feststellt. Deshalb fragte ich ja, ob das mit der Folgebescheinigung zu tun hat.
 
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ExUser 2606

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Okay. Also ich gehe jett mal davon aus, dass die AUB dem JC nachweislich vorliegt.

Wenn D wirklich keinen Beistand hast, würde ich nicht hingehen. Du bist Au . Und die Dame scheint cholerisch veranlagt.

Wenn sie die Leistungen einstellen will, musssie das begründen. Da bin ich mal gespannt.

Und gegen den Aufhebenungsbescheid der Umschulung würde ich Widerspruch einlegen. Datum zu früh.

FAHrtkosten anteilig eratten. wenn Du nicht grade ne Monatskarte oder so für Juni gekauft hast.

Telefonnummer löschen lassen und wenn sue nochmal anrft, Onfo an den Datenschutz.
 

Dominik25

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Das heißt ich muss die Fahrtkosten trotzdem zurückzahlen obwohl die erst ende August die Maßhnahme abgebrochen haben ?

Was mich wundert das die auch nicht August mitgerechnet haben da habe ich diese auch bekommen diese Fahrtkosten .

Also das heißt solange auch die Umschulung läuft muss ich die Fahrtkosten zurückzahlen auch wenn ich krank geschrieben bin und diese nicht nutze ??
 

Gaestin

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vielleicht lässt sich für Frankfurt am Main einen Beistand finden.
Für wann ist der Termin und wo in Frankfurt?
 
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ExUser 2606

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Die Fahrtkosten sind ja zweckgebunden. Wenn du krank bist und deshalb nicht zur Umschulung gehst, fallen ja keine Fahrtkosten an.

Ausnahme: Du hast sie schon am Monatsanfang fuer eine Monatsmiete ausgegeben und wirst dann krank. Du bist ja kein Hellseher,
 

Dominik25

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Die Fahrtkosten sind ja zweckgebunden. Wenn du krank bist und deshalb nicht zur Umschulung gehst, fallen ja keine Fahrtkosten an.

Ausnahme: Du hast sie schon am Monatsanfang fuer eine Monatsmiete ausgegeben und wirst dann krank. Du bist ja kein Hellseher,


Damals haben die gesagt solange die Umschulung läuft muss ich gar nichts zurück zahlen. Zudem der August ja dann auch noch dazu kommt. Der ganze bescheid stimmt hinten und vorne nicht.

Das heisst ja auch wenn man allgemein krank ist das man dann die Fahrtkosten zurück zahlen muss alles. Irgendwie unlogisch soll ich nun die Summe zahlen oder nicht trotz laufender Umschulung die war. Ich kann es eh nicht zurück erstatten da ich dann kein geld für die jährliche Stromrechnung zahlen kann. Zudem lief ja die Umschulung noch im Juni und Juli. Also soll ich auch nicht widersprechen obwohl es nicht stimmt das mit dem Datum also einlenken und brav zahlen ?

Gibt es noch andere User die helfen können ??
 
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ExUser 2606

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Das Problem ist, dassdie Bewilligung der Umschulung Rückwirkend aifgehoben wurde.

Ich weiss gar nicht, ob das überhaupt rechtmäßig ist und so geht.

HastDudenn alle AU Bescheinigungen jeweis sofort ans JC weitergegeben? Oder haben dieVielleichtjetzterst erfahren, dass Du so lange krank warst?
 

Dominik25

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Das Problem ist, dassdie Bewilligung der Umschulung Rückwirkend aifgehoben wurde.

Ich weiss gar nicht, ob das überhaupt rechtmäßig ist und so geht.

HastDudenn alle AU Bescheinigungen jeweis sofort ans JC weitergegeben? Oder haben dieVielleichtjetzterst erfahren, dass Du so lange krank warst?


Ich muss die AUs immer an den Träger geben hatte dies auch immer pünktlich gemacht. Ich vermute das dass Jobcenter es rückwirkend aufheben möchte ich denke auch das dies rechtsmäßig nicht okay ist.
 

erwerbsuchend

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Ich kann es eh nicht zurück erstatten da ich dann kein geld für die jährliche Stromrechnung zahlen kann. Zudem lief ja die Umschulung noch im Juni und Juli.

Wenn du im Juni und Juli die Maßnahme wegen AU nicht besucht hast, dann stehen dir für diese Monate auch keine Fahrtkosten seitens des JC zu.

Die Bezahlung deiner Stromrechnung hat nichts mit diesen Fahrtkosten zu tun. Wenn du die Rechnung nicht aus eigenen Mitteln am Stück bezahlen kannst, dann wende dich an den Stromanbieter wegen einer Ratenzahlung. Wird diese abgelehnt, kannst du ein Darlehen dafür beim JC beantragen. Einfach so Gelder einbehalten wollen und für andere Dinge als vorgesehen ausgeben zu wollen, ist nicht im SGB vorgesehen.
 
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ExUser 2606

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Es könnte sein, dass der Massnahmeträger Deine AU erst jetzt ans JC gemeldet hat.

Das könnte eine Erklärung sein für dei Wut Deiner SB und für den rückwirkenden Bescheid.
 
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