Hallo,
ich habe im August eine Umschulung zum Gesundheitskaufmann in Vollzeit angefangen. Nun hat mir eine Mitschülerin, die ebenfalls ALG2 bezieht, erzählt, dass sie durch die Umschulung weitere Leistungen vom Jobcenter erhält. In der Umschulung hängt auch ein Aushang bezüglich gewisser Leistungen, und zwar
- Erstattung der Kosten für Lernförderung
(das gilt nur für Nachhilfe, oder?)
- Zuschuss für Mittagessen
(wäre für mich sehr interessant)
- einen Zuschuss für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
Das stand auf dem Infoblatt in der Umschulung, dort stand aber auch, dass das Leistungen für Kinder bis junge Erwachsene sind. Da falle ich mit meinen 36 Jahren nicht mehr drunter oder?
- Wie ist das mit dem Begriff Mehrbedarf? Habe ich da ein Anrecht als spezielle Leistung darauf oder sind damit die oben genannten Leistungen gemeint?
- Meine Kollegin sprach von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Mehrbedarf, Fahrtkosten und Verpflegungsgeld, welche sie erhält. Könnt ihr mir dazu was sagen? Bisher bekomme ich nur die Fahrtkosten erstattet.
Ich freue mich sehr auf eure Antworten! Ich knabber nämlich hart am Limit, seit ich täglich 8 Stunden außer Haus bin und schonmal außer Haus essen muss.
ich habe im August eine Umschulung zum Gesundheitskaufmann in Vollzeit angefangen. Nun hat mir eine Mitschülerin, die ebenfalls ALG2 bezieht, erzählt, dass sie durch die Umschulung weitere Leistungen vom Jobcenter erhält. In der Umschulung hängt auch ein Aushang bezüglich gewisser Leistungen, und zwar
- Erstattung der Kosten für Lernförderung
(das gilt nur für Nachhilfe, oder?)
- Zuschuss für Mittagessen
(wäre für mich sehr interessant)
- einen Zuschuss für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
Das stand auf dem Infoblatt in der Umschulung, dort stand aber auch, dass das Leistungen für Kinder bis junge Erwachsene sind. Da falle ich mit meinen 36 Jahren nicht mehr drunter oder?
- Wie ist das mit dem Begriff Mehrbedarf? Habe ich da ein Anrecht als spezielle Leistung darauf oder sind damit die oben genannten Leistungen gemeint?
- Meine Kollegin sprach von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Mehrbedarf, Fahrtkosten und Verpflegungsgeld, welche sie erhält. Könnt ihr mir dazu was sagen? Bisher bekomme ich nur die Fahrtkosten erstattet.
Ich freue mich sehr auf eure Antworten! Ich knabber nämlich hart am Limit, seit ich täglich 8 Stunden außer Haus bin und schonmal außer Haus essen muss.