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ExUser 63454
Gast
Hi,
ich habe mir letztes Jahr die kinke Schulter und den Fuß gebrochen, Die Schulter kann ich kaum benutzen und meinen Arm kann ich nicht mehr strecken. Schwere Gegenstände kann ich nicht mehr heben, da sonst die Schulter sehr schmerzt und es sich anfühlt als würde die Schulter ausgrenkt werden.
Ich habe dann eine Reha gemacht und dort einen Antrag für die übernahme der Kosten für eine Umschulung bei der Rentenversicherung beantragt. Nach der Reha hatte ich einen Termin im Jobcenter, dort habe ich meiner Sachbearbeiterin geschildert, das ich eine Umschulung machen möchte. Diese hat mich dann Zur Arbbeitsagentur geschickt, wo ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe.
Der wurde abgelehnt, da die Rentenversicherung zuständig sei.
Die Rentenversicherung hat den Antrag abgelehnt.
Habe dan auch eine Klage gegen die Rentenversicherung gestellt, welche aber abgewiesen wurde, da ich schon mehr als fünf Jahre nicht mehr in meinem erlernten Beruf gearbeitet habe.
Mit dem Urteil des Sozialgericht bin ich wieder zu meiner Sachbearbeiterin und habe nachgefragt wie es mit Einer Umschulung oder einen Bildungsgutschein zwecks Kostenübernahme durch das Jobcenter aussieht.
Meine Sachbearbeiterin meinte darauf, das es ist nicht möglich ist vom Jobcenter eine Umschulung oder einen Bildungsgutschein zu erhalten.
Meine Frage ist nun ob das so stimmt wie es mir mitgeteilt wurde. Da ich im Internet gelesen habe, das dass Jobcenter die Kosten für eine Umschulung oder so einen Bildungsgutschein übernimmt. Auch auf der Homepage des Unternehmen, welches die Umschulung anbietet. steht das dass Jobcenter die Kosten übernimmt.
ich habe mir letztes Jahr die kinke Schulter und den Fuß gebrochen, Die Schulter kann ich kaum benutzen und meinen Arm kann ich nicht mehr strecken. Schwere Gegenstände kann ich nicht mehr heben, da sonst die Schulter sehr schmerzt und es sich anfühlt als würde die Schulter ausgrenkt werden.
Ich habe dann eine Reha gemacht und dort einen Antrag für die übernahme der Kosten für eine Umschulung bei der Rentenversicherung beantragt. Nach der Reha hatte ich einen Termin im Jobcenter, dort habe ich meiner Sachbearbeiterin geschildert, das ich eine Umschulung machen möchte. Diese hat mich dann Zur Arbbeitsagentur geschickt, wo ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt habe.
Der wurde abgelehnt, da die Rentenversicherung zuständig sei.
Die Rentenversicherung hat den Antrag abgelehnt.
Habe dan auch eine Klage gegen die Rentenversicherung gestellt, welche aber abgewiesen wurde, da ich schon mehr als fünf Jahre nicht mehr in meinem erlernten Beruf gearbeitet habe.
Mit dem Urteil des Sozialgericht bin ich wieder zu meiner Sachbearbeiterin und habe nachgefragt wie es mit Einer Umschulung oder einen Bildungsgutschein zwecks Kostenübernahme durch das Jobcenter aussieht.
Meine Sachbearbeiterin meinte darauf, das es ist nicht möglich ist vom Jobcenter eine Umschulung oder einen Bildungsgutschein zu erhalten.
Meine Frage ist nun ob das so stimmt wie es mir mitgeteilt wurde. Da ich im Internet gelesen habe, das dass Jobcenter die Kosten für eine Umschulung oder so einen Bildungsgutschein übernimmt. Auch auf der Homepage des Unternehmen, welches die Umschulung anbietet. steht das dass Jobcenter die Kosten übernimmt.