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Jetzt möchte ich gerne wissen, ob ich die Umschulung nicht auch bei einem privaten Träger machen kann?
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Zuerst einmal ist es wichtig, zu erkennen, wo wir in solchen Fällen in Bezug auf das Jobcenter stehen.
Das JC ist eine "Maschine", in der immer wieder ihr eigener gewohnter Ablauf sich wiederholt.
Dieser Ablauf kommt daher, wie mit ScheuKlappen behaftet.
Alles, was dem Rhythmus anders kommt, wird quasi beschieden: "So was kommt bei uns nicht vor. Haben wir nicht. Kriegen wir nicht rein."
Meine Erfahrungen zeigen jedoch, daß dieses stereotype Verhalten durchbrochen werden kann - mit genügend Einsatz, der sich letztlich lohnt.
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So, nun zu Deinem Fall.
Damit Du Deine rechtliche Situation besser einschätzen kannst, gebe ich Dir
meine Auffassung zum Abgleich:
Deine anvisierte Umschulung liegt im Bereich der
"Eingliederungsleistungen", die verankert sind im
§ 16 Abs. 1
SGB II
hinführend zu
§ 35
SGB III
in Verbindung mit
§ 45 Abs. 1
SGB III
Dazu muß gesagt sein, daß
kein >Rechtsanspruch auf diese Eingliederungsleistungen besteht, da sie eine
"kann"-Leistung sind und eine
"ErmessenEntscheidung" des LeistungsTrägers, die aber gut
"abgewogen" den Anspruch auf eine
"fehlerfreie Entscheidung" Deiner SachbearbeiterInnen beinhaltet.
Letzteres ist WICHTIG. Denn daraus ergibt sich, daß nicht einfach Dein Wunsch nach einer Umschulung >Deines Willens
lapidar abgelehnt werden darf.
Nach § 3 Abs. 1 S. 1
SGB II
."kann" Deine Umschulung gefördert werden,
wenn sie für Deine Eingliederung in's ArbeitsLeben
"erforderlich" ist.
Da ist sichtbar eine Schwammigkeit festzustellen, die beinhaltet, daß das
JC diese spezielle
"Erforderlichkeit" anders sehen kann ... und lieber auf ihr Paket noch daliegender
"Maßnahmen" verweist
Doch hier ist kräftig anzupacken, bzw Dein persönlicher AnsprechPartner (
pAP / ArbeitsVermittler, FallManager) in die Mangel zu nehmen. Ihm obliegt auch Deine Informierung und Beratung nach § 4 Abs. 1
SGB II
Auf diese solltest Du beANTRAGend bestehen. Wenn das nicht so richtig fluppen will, macht mensch es als ANTRAG schriftlich und fordert ein schriftl Ergebnis.
Das hat den Vorteil, daß Du in dieser schriftl Fixierung auch die o. g.
"Abwägung" beweisbar hast. Sie wäre immens wichtig, wenn Du Deinen Anspruch ggf vor dem SozialGericht gelten machen willst.
Sie ist enorm wichtig, weil Du der
pAP-Nase damit signalisierst:
"Hoppla, die ilismama kann ich nicht einfach banane händeln, da muß ich aufpassen & genau arbeiten."
So aufgeschreckt, dürfte Deine Erörterung mit
pAP hoffentlich eine qualitativ bessere werden und zugleich mehr auf
"Augenhöhe"
Sollte das erkennbar nicht nötig sein - umso besser.
Aber paß auf, daß Du nicht nur einfach vollgeschwallt wirst.
Dazu macht es sich ganz gut, wenn Du solche Termine mit
gut vorbereiteter Zeugin machst. Das stellt ein weiteres Mittel dar, dem
JC-Menschen klar zu machen, daß er nicht einfach nach 0815Art & Laune Dein spezielles Anliegen auf eine
"Umschulung bei einem privaten Träger" außer Acht läßt.
Ist dieser Träger hinreichend qualifiziert und obendrein günstiger, verweise Deine/n
pAP auf die
KostenErsparnis, denn die
JC sind verpflichtet, Kosten zu sparen. Das ist ein Argument.
Auch viele andere Träger sind
"private Träger" (aus der SozialIndustrie). Das will also nicht unbedingt ein Hindernis sein.
Auch ich habe jemanden in eine SeemannsSchule privater Art verholfen. Der Mann schippert nun übers Wasser. Geht also!
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Mein Tipp mithin:
Gut vorbereitet
- mit Verstärkung - Deinen Wunsch, kräftig darum kämpfend:
durchsetzen!
Ich empfehle Dir diesen Link:
https://www.harald-thome.de/media/files/Folien-05.10.2014.pdf
Dort kannst Du auf den FolienSeiten 139 - 143 Deine Ansprüche noch einmal nachvollziehen und die Gegebenheiten noch einmal reflektieren - wie auch ich es in diesem Fall tat.
Viel Erfolg ... und melde Dich hier wieder, damit wir auch von Deinen Ergebnissen lernen können ...
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