Umschulung bewilligt, doch nun keinen passenden Träger!

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ilismama

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Guten Abend!
Ich brauche in folgender Angelegenheit dringend Hilfe: Seit über einem halben Jahr kämpfe ich nun schon beim Jobcenter um einen Bildungsgutschein. Ich möchte eine Umschulung zur Fremdsprachenkorrespondentin machen, was von meiner PAP auch so angenommen wurde. Ich musste einen Test beim berufspsychologischen Dienst machen, in dem u.a auch meine Englischkenntnisse getestet wurden. Diesen Test habe ich bestanden und wurde "für jede kaufmännische Umschulung, die auf den Realschulabschluss aufbaut" als geeignet eingestuft. Nun sollte ich mir einen Träger im Kursnet aussuchen, was sich im Nachhinein als Problem rausstellte. Denn es gibt keinen Träger, der eine Umschulung in diesen Beruf anbietet! Es gibt höchstens 6 Monate kurze Weiterbildungen, mit denen man den IHK Abschluss erreichen kann. Allerdings habe ich eine abgeschlossene Berufsausbildung als Zahnarzthelferin und somit keine,oder nur geringe kaufmännische Kenntnisse. Und außerdem ist eine Weiterbildung ja keine Umschulung. Jetzt möchte ich gerne wissen, ob ich die Umschulung nicht auch bei einem privaten Träger machen kann? Zumal dieser auch günstiger wäre und in Teilzeit-Form, sodass ich nebenbei auch noch arbeiten könnte....
Ich bitte inständig um Rat!!


LG
 

*kampfpaar*radikal.A

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Jetzt möchte ich gerne wissen, ob ich die Umschulung nicht auch bei einem privaten Träger machen kann?
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Zuerst einmal ist es wichtig, zu erkennen, wo wir in solchen Fällen in Bezug auf das Jobcenter stehen.

Das JC ist eine "Maschine", in der immer wieder ihr eigener gewohnter Ablauf sich wiederholt.

Dieser Ablauf kommt daher, wie mit ScheuKlappen behaftet.

Alles, was dem Rhythmus anders kommt, wird quasi beschieden: "So was kommt bei uns nicht vor. Haben wir nicht. Kriegen wir nicht rein."

Meine Erfahrungen zeigen jedoch, daß dieses stereotype Verhalten durchbrochen werden kann - mit genügend Einsatz, der sich letztlich lohnt.

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So, nun zu Deinem Fall.
Damit Du Deine rechtliche Situation besser einschätzen kannst, gebe ich Dir meine Auffassung zum Abgleich:

Deine anvisierte Umschulung liegt im Bereich der "Eingliederungsleistungen", die verankert sind im

§ 16 Abs. 1 SGB II
hinführend zu
§ 35 SGB III
in Verbindung mit
§ 45 Abs. 1 SGB III

Dazu muß gesagt sein, daß kein >Rechtsanspruch auf diese Eingliederungsleistungen besteht, da sie eine "kann"-Leistung sind und eine "ErmessenEntscheidung" des LeistungsTrägers, die aber gut "abgewogen" den Anspruch auf eine "fehlerfreie Entscheidung" Deiner SachbearbeiterInnen beinhaltet.

Letzteres ist WICHTIG. Denn daraus ergibt sich, daß nicht einfach Dein Wunsch nach einer Umschulung >Deines Willens lapidar abgelehnt werden darf.

Nach § 3 Abs. 1 S. 1 SGB II ."kann" Deine Umschulung gefördert werden, wenn sie für Deine Eingliederung in's ArbeitsLeben "erforderlich" ist.

Da ist sichtbar eine Schwammigkeit festzustellen, die beinhaltet, daß das JC diese spezielle "Erforderlichkeit" anders sehen kann ... und lieber auf ihr Paket noch daliegender "Maßnahmen" verweist

Doch hier ist kräftig anzupacken, bzw Dein persönlicher AnsprechPartner (pAP / ArbeitsVermittler, FallManager) in die Mangel zu nehmen. Ihm obliegt auch Deine Informierung und Beratung nach § 4 Abs. 1 SGB II
Auf diese solltest Du beANTRAGend bestehen. Wenn das nicht so richtig fluppen will, macht mensch es als ANTRAG schriftlich und fordert ein schriftl Ergebnis.
Das hat den Vorteil, daß Du in dieser schriftl Fixierung auch die o. g. "Abwägung" beweisbar hast. Sie wäre immens wichtig, wenn Du Deinen Anspruch ggf vor dem SozialGericht gelten machen willst.

Sie ist enorm wichtig, weil Du der pAP-Nase damit signalisierst:
"Hoppla, die ilismama kann ich nicht einfach banane händeln, da muß ich aufpassen & genau arbeiten."

So aufgeschreckt, dürfte Deine Erörterung mit pAP hoffentlich eine qualitativ bessere werden und zugleich mehr auf "Augenhöhe"

Sollte das erkennbar nicht nötig sein - umso besser.

Aber paß auf, daß Du nicht nur einfach vollgeschwallt wirst.
Dazu macht es sich ganz gut, wenn Du solche Termine mit gut vorbereiteter Zeugin machst. Das stellt ein weiteres Mittel dar, dem JC-Menschen klar zu machen, daß er nicht einfach nach 0815Art & Laune Dein spezielles Anliegen auf eine "Umschulung bei einem privaten Träger" außer Acht läßt.

Ist dieser Träger hinreichend qualifiziert und obendrein günstiger, verweise Deine/n pAP auf die KostenErsparnis, denn die JC sind verpflichtet, Kosten zu sparen. Das ist ein Argument.

Auch viele andere Träger sind "private Träger" (aus der SozialIndustrie). Das will also nicht unbedingt ein Hindernis sein.

Auch ich habe jemanden in eine SeemannsSchule privater Art verholfen. Der Mann schippert nun übers Wasser. Geht also!

- - - - -

Mein Tipp mithin:
Gut vorbereitet - mit Verstärkung - Deinen Wunsch, kräftig darum kämpfend: durchsetzen!

Ich empfehle Dir diesen Link:
https://www.harald-thome.de/media/files/Folien-05.10.2014.pdf

Dort kannst Du auf den FolienSeiten 139 - 143 Deine Ansprüche noch einmal nachvollziehen und die Gegebenheiten noch einmal reflektieren - wie auch ich es in diesem Fall tat.

Viel Erfolg ... und melde Dich hier wieder, damit wir auch von Deinen Ergebnissen lernen können ...
.

 

ilismama

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Hallo *kampfpaar*radikal.A!
Ich danke dir ganz herzlich für deine ausführliche Antwort!! Morgen früh werde ich zu meiner persönlichen Ansprechpartnerin gehen...
Ganz ehrlich gesagt, finde ich dass sie Schuld daran hat, dass ich mich jetzt in dieser Situation befinde und nicht weiter weiß. Denn sie wusste von meinem Berufswunsch, hat mich aber nicht darüber informiert, dass es hierzu keine Umschulung/Ausbildung bei zertifizierten Trägern gibt. Ich habe mir nun alle Argumente aufgeschrieben, die ich ihr morgen vortragen will. Nach einer Umschulung in der nicht zertifizierten Schule, die ich besuchen möchte, könnte ich mit meinem Abschluss auf dem Arbeitsmarkt sicherlich sofort Fuß fassen. Hingegen mit einem Abschluss in irgendeinem kaufmännischen Beruf vom JC-Träger, ohne jegliche Praxiserfahrung, meinen (bis dahin) locker 30 Jahren und einem kleinen Kind habe ich doch null Chancen!! Dann hocke ich wieder bei ihr...
Und das ist es ja, was ich auf keinen Fall will!! Ich hoffe, dass ich das morgen hingebogen kriege und werde mich danach noch einmal melden
Liebe Grüße!
 

ilismama

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Hallo ihr lieben,
ich möchte hier gerne noch einmal den momentanen Stand der Dinge schildern. Nachdem ich festgestellt hatte, dass es keinen zertifizierten Träger für meine Umschulung zur Fremdsprachenkorrespondentin gibt, bin ich schnurstracks zum Jobcenter geeilt. Leider war meine PAp nicht da, weshalb ich zu einer sehr freundlichen Kollegin verwiesen wurde. Diese hat mir erklärt, dass sie vor ca 3 Jahren mit genau dem selben Fall konfrontiert gewesen war und in diesem Fall, nach dem Prinzip des "Einzelfalls" entschieden wurde. Die Kundin konnte die Umschulung bei dem nicht zertifizierten Träger machen. Wenige Tage später bin ich mit diesen Infos zu meiner PAp gegangen, die diese Entscheidung als Inkompetenz der Kollegin abtat und erklärte, dass eine Umschulung beim nicht zertifizierten Träger definitiv nicht möglich sei. Ich bestand darauf, dass sie mit ihrem Teamleiter darüber spricht....
Woraufhin sie mir einige Tage später am Telefon sagte, dass der Teamleiter ebenfalls ihrer Meinung sei und die Umschulung nicht bewilligt und sie mir empfiehlt, eine "Alternative" zu suchen. Jedoch bietet das JC keine passende Alternative an! Und: Ich sehe auch garnicht ein, aufgrund deren Inkompetenz meinen Berufswunsch aufzugeben!!

Jetzt stehe ich mit jeder Menge widersprüchlicher Aussagen da und komme mir noch viel veräppelter vor als vorher! Ich habe jetzt einen Brief an die Teamleitung aufgesetzt, in dem ich den ganzen Sachverhalt schildere und auf eine schriftliche Begründung der Entscheidung- trotz der vielen Vorteile- bestehe.

Ich weiß wirklich nicht mehr, wie ich mich gegen so viel Willkür wehren soll!!
LG
Ilismama
 
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ExitUser

Gast
Was Dir die Vertretung erzählt hat, ist tatsächlich so. Offenbar ist man aber zu der Ansicht gelangt, dass sich der Aufwand in Deinem Fall nicht lohnt. Du musst Deinen Antrag schriftlich formulieren und gut! begründen. Und in Zukunft auch aufs Telefonieren mit dem Jobcenter verzichten.
 

ilismama

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Vielen Dank für deinen Rat!
Als ich bei den beiden Damen jeweils vorgesprochen habe und auf die enorme Kostenersparnis hingewiesen habe, bekam ich doch tatsächlich gesagt, dass die Kosten überhaupt keine Rolle spielen würden, da noch viel zu viel Geld da wäre, das "verpulvert" werden müsse!!! (Tatsächlicher Wortlaut) Da hab ich auch nicht schlecht gestaunt!!!
Aber irgendwie kann mich von denen auch nichts mehr schocken...
Bei solchen Argumenten ist es aber fast unmöglich einen guten Grund für etwas zu finden!!

LG
 

ilismama

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Hallo,
ich habe bereits im Kursnet nach Alternativen gesucht. Du gibst "Fremdsprachenkorrespondent und Fremdsprachensekretär" an, was eigentlich das Gleiche ist und bis auf die Europasekretärin/kauffrau, wozu jedoch das Abi eine Zugangsvoraussetzung ist. Allerdings gibt es hier in meiner Stadt zu diesen Berufen keine Träger-Angebote. Und da ich ein kleines Kind habe, bin ich an meinen Wohnort gebunden. Dass die Jobchancen nicht rosig sind, sehe ich bei diesen Berufen nicht so. Es werden überall Leute gebraucht, die Sprachen sprechen. Ob Flughafen, allgemein in der Touristikbranche oder in internationalen Firmen...
 

Hainbuche

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@ilismama

Da du eingangs erwähntest, Wert auf eine "Umschulung" statt einer "Weiterbildung" zu legen, dazu mal eine Frage:

Dir ist bekannt, daß es die "Geprüften Fremdsprachenkorrespondenten" und die "Staatlich geprüften Fremdsprachenkorrespondenten" gibt?

Nur der letztere Abschluß ist ein schulischer Abschluß, und den gibt es nur in Bayern, Berlin, Bremen und Hessen.

Falls du nicht in einem der genannten Länder wohnst, kommt für dich nur der Abschluß "Geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin" in Frage, dessen Prüfung zwar - bundesweit - durch die Industrie- und Handelskammern vorgenommen wird, der aber ebenfalls öffentlich-rechtlich anerkannt ist.

Da es sich laut Definition bei der "Geprüften Fremdsprachenkorrespondentin" nie um eine Aus- sondern stets um eine Fortbildung handelt, ist es kein Wunder, wenn statt einer "Umschulung" lediglich ein prüfungsvorbereitender Fortbildungskurs gefördert wird. Davon würde ich mich an deiner Stelle aber nicht abhalten lassen. Wie wäre es denn, wenn du mal nachfragst, ob du zusätzlich - am besten vorher - noch eine kaufmännische Qualifizierung gefördert bekommen kannst?

Quellen:

BERUFENET, Berufsinformationen einfach finden - Suche

https://www.duesseldorf.ihk.de/link...k_Struktur_IHK_Fremdsprachenpruefung-data.pdf

https://www.bmbf.de/intern/upload/fvo_pdf/Fremdsprachenkorrespondent.pdf
 

ilismama

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Hallo Hainbuche,
ich komme aus Hessen und möchte schon die staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin machen und die wird, wie du schon geschrieben hast, hier als schulische Ausbildung angeboten.

Liebe Grüße,
Ilismama
 

Hainbuche

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möchte schon die staatlich geprüfte Fremdsprachenkorrespondentin machen

Ah, okay. Hm - wenn exakt das das Bildungsziel ist, dann ist das doch auf anderem Wege (kürzerer Kurs o. ä.) gar nicht zu erreichen.

Verstehe da einer die BA...

Wie würde denn da die Prüfung ablaufen? Ich frage deshalb: Wenn bei deiner Wunschschule nicht zwischen Bildungsanbieter und Prüfungsstelle getrennt wäre (was es ja bei staatlich anerkannten Privatschulen normalerweise nicht ist), dann frage ich mich, ob die Zertifizierung in dem Fall nicht vielleicht obsolet ist.
 

Hainbuche

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Das sind in der Regel private Schulen, aber die Abschlussprüfung wird dann z.B. von der IHK abgenommen. Insofern ist der Abschluss "staatlich geprüft".

Bitte nicht staatliche Anerkennung, staatliche Prüfung und Abschlußbezeichnung in einen Topf werfen.

Ein populäres Beispiel, an dem das leicht zu verdeutlichen ist:

Es gibt unter den betriebswirtschaftlichen Abschlüssen u. a. den "Staatlich geprüften Betriebswirt" und den "Geprüften Betriebswirt" - beides offizielle Abschlüsse.

Der "Staatlich geprüfte Betriebswirt" wird an Fachschulen, die ihn auch unterrichten, geprüft und heißt dann exakt so.

Der "Geprüfte Betriebswirt" wird an der IHK geprüft (wo er unterrichtet wurde, ist egal) und heißt dann auch exakt so.
 

BonoboBert

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Eine Alternative wäre auch noch ein Umzug (Zweitwohnung) für die Zeit der Umschulung. Ein Mitschüler in meiner Umschulung kam aus irgendeinem Kuhdorf aus dem Osten. Da gibts keine Umschulungen. Jedenfalls hat das JC ihm die Zweitwohnung bezahlt und es war dann auch egal, wo in D er die Umschulung macht. Kann man ja mal vorschlagen.
 
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